Ich habe ja seit einiger Zeit das Problem mit sporadischem Notlaufprogramm bei meinem T1 V10. Ursache war wie zu vermuten Defekt Steuergeräte Turbolader. Da ich das Auto erst vor 2 1/2 Monaten von einem Gebrauchtwagenhändler ( allerdings wie so oft NUR im Kundenauftrag ) gekauft hatte, wollte ich beim Auslesen des Fehlerspeichers vom Werkstattmeister bei VW wissen, wann der Fehler ( Datum oder km Stand ) zum ersten mal aufgetreten ist. Sollte er schon beim Verkauf vorgelegen haben - und sollte der Fehlerspeicher evtl. schon früher ausgelesen worden sein - würde ich dem Händler mal auf die Füße treten. Nun sagte man mir aber, dass diese Informationen nicht herausgegeben werden dürfen. Nur mit Gerichtsbeschluß und so....
Aber damit sind doch alle unseriösen Autohändler auf der sicheren Seite. Ich sollte es evtl. mal bei der Konzernzentrale versuchen... He hallo......
Bin ich da an einen besonders " kompetenten " Kollegen geraten oder stimmt das so ?
Nicht alle Daten aus Fehlerspeicher von VW Werkstatt herausgegeben
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Servus,
[...]Nun sagte man mir aber, dass diese Informationen nicht herausgegeben werden dürfen. [...]
Bin ich da an einen besonders " kompetenten " Kollegen geraten oder stimmt das so ?grundsätzlich ist das richtig. Dadurch, dass beim Auslesen Informationen vom Fahrzeug mittels eines Volkswagen gehörenden Kommunikationsmittels herausgezogen werden, "gehören" sie auch der Werkstatt.
Allerdings gibt es genügende Werkstätten, die das nicht ganz so "verbissen" sehen, wenn man die Kaffeekasse wohlwollend bedacht hat
Einen Rechtsanspruch auf Herausgabe hast du nicht.
Einfach zu einem anderen gehen oder über ein eigenes Interface auslesen...
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Eine solche Argumentation kann ich ja mal gar nicht nachvollziehen. Heißt das auch, dass wenn die Werkstatt mit dem eigenen Schraubenschlüssel z.B. einen Sitz rausbaut, dann gehört der Sitz der Werkstatt?
Grussfrank
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Servus,
Eine solche Argumentation kann ich ja mal gar nicht nachvollziehen. Heißt das auch, dass wenn die Werkstatt mit dem eigenen Schraubenschlüssel z.B. einen Sitz rausbaut, dann gehört der Sitz der Werkstatt?
die Fehlermeldungen werden im Auslesegerät dargestellt.
Wieso sollte ich ein Anrecht haben, sie ausgedruckt zu bekommen?
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Von Ausdrucken war ja keine Rede (auch bei Parcival nicht). Du hattest geschrieben
… "gehören" sie auch der Werkstatt...
…und ich meine, sie gehören eben nicht der Werkstatt, nur weil sie ein eigenes Werkzeug zum Auslesen benutzt haben.
Gibt es nicht auch in Deutschland ein Recht auf die eigenen Daten? Ich kann ja auch bei meiner Bank anrufen und die auffordern, mir alles über mich gespeicherte zur Verfügung zu stellen. Wenn das bei solch sensiblen Daten problemlos möglich und gesetzlich geregelt ist dann sollten ein paar Feherdaten meines Autos rechtlich ja eher unbedenklich sein.Und wenn dich der querstellt, weil er die 2 Minuten und 3 Blatt Papier nicht investieren kann dann sollte man sich schnellstens eine andere Werkstatt suchen
Gruss
Frank -
Servus,
[...]ich meine, sie gehören eben nicht der Werkstatt, nur weil sie ein eigenes Werkzeug zum Auslesen benutzt haben.[...]
vielleicht kann ja einer der vielen hier mitlesenden Vertragswerkstattmeister mal seinen Senf dazu geben.
Bei allen Autohäusern, die ich bisher danach gefragt habe, besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Daten. Sicherlich kann ich die Daten einsehen am Monitor, aber eben nicht physikalisch mitnehmen. Darauf bezog sich das "gehören"
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Hallo,
grundsätzlich sind die Daten in meinem Auto mein Eigentum.
Es wurde ja keine Softwarelizenz verkauft.Wenn ein Händler den Auftrag des Fehlerauslesens annimmt (und für die Dienstleistung auch Geld bekommt), sollte er auch das Ergebnis seiner "Auftragsarbeit" mitteilen (warum sollte er sonst den Auftrag annehmen).
Ob er das schriftlich, mündlich oder elektronisch macht ... darüber scheint der Teufel wohl im Detail zu stecken und muss anscheinend vorher klar definiert werden.Oder weiss ein kompetenter Rechtwissender mehr. Meine Auffassung liest sich erstmal logisch, aber Juristerei hat mit gesundem Menschenverstand oft nicht viel zu tun
LG
james -
Hallo zusammen,
es geht hier in diesem Fall aber nicht um eigene Daten, sondern die des/der Vorbesitzer und da besteht nun mal Schutz, den nur ein Richter aufheben kann
Grüße von Stephan
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Naja, das lässt sich auch diskutieren. Es sind ja nicht die persönlichen Daten des Vorbesitzers, sondern die Daten des Autos, die zwar der Vorbesitzer ‚erfahren‘ hat, die aber genauso zu Auto gehören wie abgefahrene Reifen oder verschlissene Bremsen – und die gehören nach dem Kauf dem neuen Besitzer.
Im Grunde aber eine müßige Diskussion. Wenn sich der bei so profanen Dingen schon quer stellt, würde ich mir eine andere Werkstatt suchen
Grußfrank
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Hallo zusammen,
es geht hier in diesem Fall aber nicht um eigene Daten, sondern die des/der Vorbesitzer und da besteht nun mal Schutz, den nur ein Richter aufheben kann
Grüße von Stephan
Genau so ist es. Da das Fahrzeug vor Dir bereits jemand anderem gehörte, stehen alle Daten, die zeitlich in die "Besitzzeit" des Vorbesitzers fallen unter Datenschutz.
Hatte das gleiche Problem. Meine Werkstatt konnte mir ebenfalls die Daten nicht herausgeben. Der netter Herr vom Autohaus druckte diese für sich aus, bevor er dann mal eben Kaffee für uns beide holen ging .
Viele Grüße aus dem Rheinland
Dirk
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...stehen alle Daten, die zeitlich in die "Besitzzeit" des Vorbesitzers fallen unter Datenschutz...
Das gilt dann ja wohl auch für das Serviceheft, da stehen ja auch Daten drin (im wahrsten Sinne des Wortes), die vom Vorbesitzer ‚verursacht‘ wurden. Hat schonmal irgendjemand beim Gebrauchtwagenkauf das Serviceheft mit Hinweis auf Datenschutz nicht ausgehändigt bekommen? Oder andersrum gefragt, würde jemand einen Gebrauchtwagen kaufen, wenn der Verkäufer die Herausgabe des Hefts mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert?
Wenn die Daten des Fehlerspeichers tatsächlich unter ‚Datenschutz‘ fallen dann würde ich mir beim Gebrauchtwagenkauf explizit zusichern lassen, dass ich diese Daten jederzeit und uneingeschränkt einsehen kann.
Unsere Welt wird jeden Tag ein bisschen verrückter…
Gruß
Frank
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Servus,
ich habe seinerzeit die Internet-Präsenz von Volkswagen diesbezüglich angeschrieben.
Nach einer atemberaubenden Bearbeitungszeit von knapp 2 Monaten kam diese Nachricht:
Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Entschuldigen Sie bitte die ungewoehnlich lange Bearbeitungszeit.
Wir bedauern, dass Sie mit der Betreuung bei Ihrem Volkswagen Partner nicht zufrieden waren. [Anmerkung: War überhaupt nicht Gegenstand der Behauptung/Frage]
Wir verstehen sehr gut, dass Sie sich an uns wenden und eine Hilfestellung erwarten.
Eine direkte Einflussnahme ist uns leider nicht moeglich, da unsere Volkswagen Partner als rechtlich und wirtschaftlich eigenstaendige Unternehmen innerhalb der Volkswagen Organisation taetig sind. Zudem koennen wir die Umstaende, die zu dieser Situation gefuehrt haben, aus der Ferne nicht beurteilen.
Sehr geehrter Herr XXX, das Diagnoseprotokoll zaehlt zum Datenschutz. Dieser Schutz gilt fuer fruehere Kaeufer der Fahrzeuge.
Wir bitten Sie daher um Verstaendnis, dass wir hier keine Auskuenfte erteilen koennen.
Fuer die Zukunft wuenschen wir Ihnen eine sorgenfreie Fahrt.
Freundliche Gruesse
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..Nebulöse Antwort aus Textbausteinen.
Grundsätzlich kauft man ja das Fahrzeug so wie es ist, das heisst auch mit allen in irgendwelchen Steuergeräten hinterlegten Informationen, für die im Kaufvertrag meines Wissens kein Eigentumsvorbehalt besteht, Der Vorbesitzer gibt mit dem Verkauf sein Eigentum an dem Fahrzeug (und z.B. auch dem Servicenachweis, so er Ihn nicht behält) auf.
Lässt er vor dem Verkauf nicht alles löschen, hat er es mitverkauft und es gehört dem neuen Eigentümer. Auch VW dürfte dann diese Daten im Übrigen weder einsehen noch auslesen können.
Die ausgelesene Information erlaubt ja auch keinen Rückschluss auf den Voreigentümer, sondern nur auf die (mit dem Fahrzeug gekauften) Eigenschaften.
Wenn nun der einen Auftrag zum auslesen der Daten annimmt und sie ausliest, hat der Auftraggeber Anspruch auf das Ergebnis der durchgeführten Arbeit. Ansonsten kann der Auftraggeber ja auch nicht überprüfen, ob der Auftrag als solcher vollständig ausgeführt wurde und mit Hinweis darauf eine Bezahlung verweigern. (ich weiß was, aber verrats Ihnen nicht !)
Datenschutz bezieht sich auf Daten von Personen (welche im vorliegenden Fall ja weiterhin geschützt sind) und nicht auf den von Geräten (mit dem gleichen Argument könnte man beim Verkauf dann auch den Kilometerzähler nullen.)
Das die Daten nicht unkompliziert zugänglich sind, heisst nicht, dass man nicht trotzdem einen Anspruch darauf hat. Wird sicherlich irgendwann mal jemand gerichtlich durchklagen.
In besagtem Falle kann man zB (aber wer will das schon) den verkaufenden Händler verklagen und dann per Gerichtsbeschluss die Daten auslesen lassen, um dann vielleicht zu sehen, dass man jemand ganz umsonst beschuldigt hat..
Es ist an sich auch völlig unverständlich, das seitens der Automobilhersteller hier eine solche Kultur der Intransparenz gepflegt wird, das ist in den USA deutlich besser gelöst, woran man auch sieht das es auch anders geht...
Viel Erfolg
Achim