• Hallo Michael!
    Feut mich für dich das dieses leidige Thema nun endlich vorbei ist[...]

    Hallo zusammen

    .... und der Alptraum geht weiter....

    Für mich war das Thema bereits als erledigt abgelegt, bis ich nun nach fast einem Jahr dann doch noch mal eine "Abschlußrechnung" von diesem Autohaus erhalten habe.
    Aus dieser Rechnung werden nun 741,26€ ausgewiesen, die als Eigenanteil (40%) durch mich zu leisten sind.... :wut:
    Hier im ein Auszug aus der Rechnung:

    [TABLE='width: 322']

    [tr][td]

    Materialkosten:

    [/td][td]

    1557,25€

    [/td][/tr][tr][td]

    Kundenanteil = 40%:

    [/td][td]

    622,90€

    [/td][/tr][tr][td]

    Umsatzsteuer:

    [/td][td]

    118,36€

    [/td][/tr][tr][td]

    Von Ihnen zu zahlen:

    [/td][td]

    741,26€

    [/td][/tr]


    [/TABLE]

    Nun habe ich gleich zwei Probleme:


    • Laut Aussage der Serviceleiterin bei Annahme der Reparatur sollte die Reparatur über die Gebrauchtwagengarantie abgewickelt werden. Auf meine Anfrage hin, was da an Kosten auf mich zu käme, wurde mir gesagt, das ich keine Kosten tragen brauche.
    • Das Fahrzeug war zu der Zeit noch als Firmenfahrzeug angemeldet, und somit währe ja dann auch die Umsatzsteuer durch mich zu entrichten. Nun ist es alledings so, das ich auf Grund der 1% Reglung ich das Fahrzeug seit Anfang des Jahres aus der Firma ausgelöst habe, und somit die Mehrwertsteuer durch mich nicht mehr in Vorabzug gebracht werden kann. Die Rechnung habe ich aber erst jetzt bekommen.

    Hier zur Erinnerung ein Auszug aus meinem Beitrag vom 20.05.2011:

    Wie ist dir rechtiche Grundlage, sollte ich die Rechnung begleichen, oder anwaltlichen Rat einholen?
    Ich finde das schon ein starkes Stück, da sich das Autohaus bis heute nicht über die Regulierung des Schwellerschadens geäußert hat.

  • Hallo,


    • Anwalt nehmen, die sind ja fast so wie die Italiener die schicken einem auch die Verkehrsstrafen nach 340 Tagen zu.........:wand:
    • 1 Jahr warten - Rechnung bezahlen
    • Werkstatt wechseln weil was die Herren bei deinem Fzg und ATM schon alles aufgeführt haben ist echt zuviel des Guten und ich würde mal behaupten: Die haben wenig Ahnung davon was sie gerade am Fzg machen!
    • Den ganzen Quatsch mit euren Versicherungen zur Garantieverlängerung in DE kannst ja eh einfach vergessen, wenn etwas kaputt ist und zu bezahlen ist dann drückt sich doch jeder, egal ob VW/Versicherung oder Kunde......... Ab einer gewissen Preisklasse eines Fahrzeuges diskutiere ich einfach nicht mehr mit den Herren hier in AT, sie haben es einfach zu bezahlen und gut ist es - oder ich erledige es selbst wenn das Fzg. zu alt oder zuviel km gelaufen hat.
    • Sehe gerade: Dein Fzg ist aus 04/2010 !!!!!!! die Rep. war ca. vor einem Jahr ???? - KEINEN Cent würde ich bezahlen - Nie und Nimmer !!!

    Schönes Wochenende
    Alevuz

  • Hallo alevuz


    [...] 1 Jahr warten - Rechnung bezahlen

    Das würde ich gerne machen, aber auf der Rechnung steht ein Zahlungsziel bis zum 2.6.12
    Aber vielleicht sollte ich es darauf ankommen lassen.


    [...] Werkstatt wechseln weil was die Herren bei deinem Fzg und ATM schon alles aufgeführt haben ist echt zuviel des Guten und ich würde mal behaupten: Die haben wenig Ahnung davon was sie gerade am Fzg machen!

    Die Werkstatt hat mich bei Abholung des Fahrzeug eh das letzte mal gesehen.... mangels Vertrauen.


    [...] Den ganzen Quatsch mit euren Versicherungen zur Garantieverlängerung in DE kannst ja eh einfach vergessen, wenn etwas kaputt ist und zu bezahlen ist dann drückt sich doch jeder, egal ob VW/Versicherung oder Kunde......... Ab einer gewissen Preisklasse eines Fahrzeuges diskutiere ich einfach nicht mehr mit den Herren hier in AT, sie haben es einfach zu bezahlen und gut ist es - oder ich erledige es selbst wenn das Fzg. zu alt oder zuviel km gelaufen hat.

    Fahrzeug hatte zu dem Zeitpunkt 65000 KM auf der Uhr --- also für das Alter nicht viel


    Sehe gerade: Dein Fzg ist aus 04/2010 !!!!!!! die Rep. war ca. vor einem Jahr ???? - KEINEN Cent würde ich bezahlen - Nie und Nimmer !!!

    Ich habe das Fahrzeug seit 04.10 --- Erstzulassung war 10.06 --- somit erklährt sich auch die Gebrauchtwagengarantie... :zwinker:


    Ich wollte mir halt nur mal Luft machen....

    Nun, ich denke ich werde den Sachverhalt wohl doch über meinen Anwalt klähren lassen.
    Mich hat halt nur gewundert, das es ein ganzes Jahr braucht, bis man mir eine Rechnung zukommen lässt.
    Schon ungewöhnlich.... anscheinend ist die bürokratische Abwicklung (Rechnungswesen) genau so sorgfältig, wie die Reparatur an meinem Fahrzeuges verlaufen ist....
    Zudem habe ich ja nicht einmal irgend eine Auftragsbestätigung oder einen Reparaturauftrag erhalten....:confused:
    Diese Rechnung ist das erste Schriftstück was ich von diesem Autohaus über diese Reparatur erhalten habe.
    (vielleicht ein wenig blauaugig???) sei´s drum...


  • Das würde ich gerne machen, aber auf der Rechnung steht ein Zahlungsziel bis zum 2.6.12
    Aber vielleicht sollte ich es darauf ankommen lassen.

    Manche Ziele erreicht man einfach nicht :zwinker:

    Das ganze hätte ich auch schon längst meinem Anwalt gegeben. Der freut sich wenn er was zu tun hat :).

    MFG

  • Hallo Michael,

    hast Du den Auftrag damals mit der Maßgabe erteilt das die Abwicklung über die Gebrauchtwagengarantie
    erfolgen soll ?

    Wenn ja würde ich nicht bezahlen da der Auftrag unter der Bedingung der Kostenübernahme durch die
    Versicherung erteilt wurde. Das Autohaus muss sich vorher das OK von der Garantieversicherung holen
    und wenn sie keines bekommt den Kunden kontaktieren um einen unbedingten Auftrag zu erhalten.
    Wenn sie einfach reparieren und später kein Geld von der Versicherung bekommen ist das dann ihr
    Problem.


    Ich hatte das genauso einmal mit einer Klima-Reparatur. Da ging es dann um etwa 700 EUR und die
    musste mein :) dann auf seine Kappe nehmen, was er auch ohne zu murren gemacht hat (wobei der
    Kundendienstmeister im Nachgang wohl ordentlich auf die Mütze bekam).

    Viel Erfolg
    Gruß Fisch

  • Hallo Fisch

    Hallo Michael,
    hast Du den Auftrag damals mit der Maßgabe erteilt das die Abwicklung über die Gebrauchtwagengarantie
    erfolgen soll ?[...]


    So ist es... Schaden trat schließlich während der Garantiezeit auf.

    [...]Wenn ja würde ich nicht bezahlen da der Auftrag unter der Bedingung der Kostenübernahme durch die
    Versicherung erteilt wurde. Das Autohaus muss sich vorher das OK von der Garantieversicherung holen
    und wenn sie keines bekommt den Kunden kontaktieren um einen unbedingten Auftrag zu erhalten.
    Wenn sie einfach reparieren und später kein Geld von der Versicherung bekommen ist das dann ihr
    Problem.[...]


    Ich habe seinerzeit keinen Kundenauftrag in Schriftform erteilt. Die Annahme der Reparatur erfolgte nach Rücksprache der Versicherung.
    Zunächst wurde ein Kulanzantrag bei VW gestellt, welcher allerdings auf Grund bestehender Gebrauchtwagengarantie abgelehnt wurde.
    Die Versicherung hat dann die Zusage zur Reparatur erteilt. Ein Schriftstück habe ich seinerzeit nicht erhalten, weder von der Versicherung, noch vom Autohaus.


    [...]Ich hatte das genauso einmal mit einer Klima-Reparatur. Da ging es dann um etwa 700 EUR und die
    musste mein :) dann auf seine Kappe nehmen, was er auch ohne zu murren gemacht hat [...]

    Danke dir.... Gut zu wissen :top: