Rechnung für nicht verursachten Schaden und Leihwagen

  • Hey Leute,

    ich habe vor 2 Wochen meinen Touareg zur Wartung gegeben. Das ganze war Freitag Mittag. Auf die Frage, ob ich ihn denn auch am Freitag wieder haben will, sagte ich, dass Samstag auch reiche, da ich ihn erst Montag wieder brauchte. Als ich Samstag bemerkte, dass bereits Ladenschluss ist und mich niemand anrief, war ich etwas verwundert - noch mehr allerdings, als ich sah, dass der Wagen schon vor der Werkstatt offensichtlich fertig stand. Als ich Montag Früh immernoch keine Meldung erhielt, rief ich am Vormittag selbst an und mir wurde gesagt, dass ich den seit Samstag fertigen Wagen abholen kann. Beim Bezahlen sagte man mir auch, dass seit Samstag alles wieder nutzbar wäre und wunderte sich, dass mich niemand anrief.
    Nun zum Kernpunkt: als ich den Touareg startete und ich die Scheiben vom Eis befreien wollte, ging der mit ner Fehlermeldung wieder aus und weitere Startversuche auch durch den Techniker blieben erfolglos. Also, Wagen dagelassen und zügig einen Mietwagen bekommen. Diagnose: Diesel war gefroren. Wenige Tage später erhielt ich dann eine Rechnung über 211€ (Arbeitsstunden, Kraftstofffilter Ein-/ Ausbau, neuer K.filter, Diesel aufgetankt). Weitere Tage später die Rechnung für den Mietwagen.
    Ich werde dies nicht zahlen! Hätten mich die Leute Samstag angerufen, hätte mein Auto in der Garage gestanden und diese Sache wäre nicht so abgelaufen. Ich zahle doch nicht Rechnungen für Schäden, die ohne mein Verschulden verursacht wurden. Richtig geärgert hat mich auch die Mietwagenrechnung. Fällt das nicht unter Mobilitätsgarantie?

    Was meint ihr dazu?

    Gruß,

    Gabs

  • rein rechtlich gesehen, wirst Du den Mietwagen wohl zahlen müssen.
    Ich würde mit der Rechnung hinfahren und da mal vorsprechen.
    Deine Sicht der Dinge, die da schief gelaufen sind, erleutern und mal schauen, was der Kundendienstleiter da zu sagt. Mit ein ander sprechen hilft oftmals, nicht nur bei Problemen mit der Werkstatt.

    Gruß Sönke

  • Für mich geht es darum, dass bei Terminabsprache und -einhaltung das nicht geschehen wäre. Den Diesel zahl ich, K.filter vielleicht auch noch. Aber den Rest und Mietwagen eher nicht. Mal sehen, wie wir uns einigen können.

  • Hallo Gabs!
    Die Kosten wirst du wohl tragen müssen,dieses ist höhere Gewalt und da kann dein Freundlicher auch nichts dafür.
    Gruß Chris

    Haaaaaaaalt ... :D

    Nö. Höhere Gewalt ist hier nicht gegeben. Der Frost als Ereignis kam nicht total überraschend, unerwartet oder sonstwie. Es konnte durchaus mit Ihm gerechnet werden und sei es nur weil es schlicht und ergreifend Winter ist...
    Der BGH ist da ziemlich eindeutig...

    Was den Freundlichen angeht : Der hätte seinen Sorgfaltspflichten nachkommen müssen... ich kann als Kunde einer Werkstatt durchaus erwarten, dass derselbigen aufgrund der Wetterlage hätte klar sein müssen, dass der Diesel gefrieren kann.

    Das ist die eine Seite...


    Die andere Seite ist das Angebot der Werkstatt den Wagen noch am Freitag fertig zu machen. Du sagst "Samstag reicht, ich brauche ihn erst Montag." Da könnte man einen draus drehen...

    Also, ich würde hingehen und sagen "Okay, den Leihwagen, dass sehe ich ein ... mein Spass, aber die Nummer mit eurer Rechnung, da reden wir nochmal drüber..."

    Erst wenn da völlig auf stur geschaltet wird, würde ich ein Türchen weiter gehen.

    [EDIT]
    Nee ... ich glaube dann doch, dass ich nix bezahlen würde, weder für den Leihwagen, noch für die Rep. ( ausser dem Diesel der nachgefüllt worden ist. cic


    Gruss
    Alexander

    Einmal editiert, zuletzt von Tiversin (18. Februar 2012 um 12:26) aus folgendem Grund: EDIT