Hallo TFs,
heute brauch' ich 'mal Eure Hilfe: bin im September auf'm Heimweg von CZ auf der A6 vor einer Baustelleneinfahrt geblitzt worden; 32km zuschnell - außerhalb geschlossener Ortschaften. 4 Wochen später kam die Anhörung ins Haus mit Androhung ca. 155 EUR Strafe + 3 Punkte; allerdings mit dem Hinweis, dass sich die Höhe der Strafe in Abhängigkeit davon, ob ich bereits Vorvergehen derselben Art habe, erhöhen kann. Ich bin damals zu schnell gefahren - also hab' ich's auch ehrlicherweise zugegeben. heute kam nun der Bußgeldbescheid über ca. 263 EUR + 1 Monat Fahrverbot - mich hat's schie umgehauen; doppelt bestraft: doppeltes Bußgeld + fahrverbot - ist der Hammer. ich bin kein Raser oder Drängler; ich fahr' halt nur dort, wo's der Verkehr zuläßt, zügig und schnell, ohne mich selbst und andere zu gefährden. Bin letztes Jahr dummerweise schon 2x etwas zu schnell gewesen (< 25km/h) und hab 3 Pkt. gutgeschrieben bekommen. Zähle ich nach 1 Jahr ohne Knöllchen wegen zu schnellem Fahren als Wiederholungtäter? Was passiert, wenn ich jetzt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebe?
Versteht mich nicht falsch - ich sehe ein, dass ich eine Fehler begangen habe und deswegen auch Strafeverdiene; aber deswegen gleich doppelt so hart bestraft zu werden halte ich für überzogen, zumal ich in 30 Jahren Führerschein und aktive Teilnahme am Starßenverkehr noch keinen nennenswerten und aktenkundigen Unfall verursacht habe.
Freue mich auf Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Wolfgang
PS: Wär' echt saublöd, wenn ich - als Mitorganisator - deswegen meine Teilnahme am Winterfahrtraining 2012 auf's Spiel setzen müsste.