Aufkleber Reifengeschwindigkeit

  • Hallo Zusammen

    Ich habe mit neue Wintereifen gekauft die nur bis zu einer Geschwindigkeit von 210km/h gehen.

    Ist es immernoch Pflicht in Deutschland einen Geschwindigkeitsaufkleber zu haben? Da ich am 23.07. nach Sinsheim fahre wollte ich da nachfragen.
    Kann mir jemand sagen ob man in der Schweiz auch einen solchen Aufkleber benötigt?

    max_geschwindigkeit.gif

    Gruss Patrik

  • Hallo,

    ja in Deutschland ist es nach wie vor vorgeschrieben diesen Aufkleber für den Fahrer gut sichtbar anzubringen.

    Ich würde das insbesondere mit vollbeladenem Wagen auch ernst nehmen. Bei den ADAC Tests sind schon Reifen, die oberhalb Ihrer zulässigen Geschwindigkeit betrieben wurden, nach wenigen Minuten zerstört worden.

    Viele Grüße
    Sven

  • Hallo Sven

    Besten Dank für deine Antwort. Ich habe nicht vor über 200km/h zu fahren. Es geht mir mehr darum falls ich in eine Kontrolle komme.
    Anscheinend verliert man die Betriebserlaubnis wenn kein Aufkleber vorhanden.

    Gruss Patrik


  • Anscheinend verliert man die Betriebserlaubnis wenn kein Aufkleber vorhanden.



    Hallo Patrik,

    ganz so schlimm wird das bestimmt nicht gehandhabt. Ich habe diese hässlichen Aufkleber noch nie geklebt und der TüV hat das auch nicht moniert. Allerdings aktiviere ich immer die Geschwindigkeitswarnung im MFA :zwinker:

    Gib uns bitte noch mal mehr Info zu deinem Geländetraining am 23.07. in Sinsheim, vielleicht komme ich mal zu Besuch :top:

    Grüße von Stephan :winken:

  • :rolleyes:
    Hallo,
    vergiss aber nicht eine Tube Alleskleber als Ersatz, falls der Aufkleber nicht hält.
    LG
    james
    :rolleyes::zwinker:

    Hier einfach mal den Gesetzestext.

    § 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:

    Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

    Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.

  • Servus,

    zunächst mal herzlich willkommen im Forum! :winken:

    Ich hoffe, wir werden noch einiges von dir lesen, bspw. hier: KLICK

    Glaube nicht, dass der Aufkleber in der Schweiz verpflichtend ist, du darfst doch sowieso nicht schneller als 120 km/ h fahren und da liegen deine Reifen drüber.



    ...er will ja auch nach DEU fahren...:zwinker:

    Grüße,

    Uli
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    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.