Strafzettel für große Autos, Touareg zu breit!

  • Hallo,

    von der Polizei rund um Dortmund wurden reichlich Knöllchen verteilt, wenn ein Fahrzeug mit mehr als 2m Breite auf einer Baustellenspur mit "2m-Markierung" fuhr.
    Dazu zählen wohl alle SUV und nach Angaben von WISO sogar der neue Golf.

    LINK zum WISO-Video

    Ich rede nicht gern von Abzocke, wenn man "Übertretungen" begeht, aber das ist ganz schön weit hergeholt.

    LG
    james

    Einmal editiert, zuletzt von FrankS (10. Mai 2011 um 23:16) aus folgendem Grund: Link repariert

  • Wahnsinn, was ne Geldmacherei - fast so dreist wie die parasitären Schmarotzer von der GEZ.

    Link funzt übrigens nicht.

    Zitat: "Nicht drauf verlassen, was im Fahrzeugschein steht..............?!" Muhahahahahahaahahaaaaaaaa!!!

    :wut:

    4 Mal editiert, zuletzt von EzioS (10. Mai 2011 um 15:58) aus folgendem Grund: Rächtschraipunk

  • Wahnsinn, was ne Geldmacherei - fast so dreist wie die parasitären Schmarotzer von der GEZ.

    Link funzt übrigens nicht.

    :wut:


    Arrgh........... :mad:

    ich werde demnächst vorher die Spiegel einklappen.... :p , dann wissen die wenigstens nicht mehr alleine nach dem Typ, wie breit das Auto ist....

    dieser LINK sollte es vorerst tun (hoffe ich)

  • Unglaublich, das nenne ich pure Abzocke, sonst nichts!!!

    Genau so schwachsinnig, wie das Parken entgegen der Fahrtrichtung, wie es mich schon 15€ gekostet hat und es ist keine Einbahnstraße.

    Wenn man am nächsten Tag sowieso in die andere Richtung losfahren will, muss man dann erst mitten im Berufsverkehr rumdrehen :zorn:

    Liebe Grüße, Léon

  • ...

    Hallo,

    von der Polizei rund um Dortmund wurden reichlich Knöllchen verteilt, wenn ein Fahrzeug mit mehr als 2m Breite auf einer Baustellenspur mit "2m-Markierung" fuhr

    ...


    Ich kann da keine Abzocke feststellen oder kommst Du auf die Idee, in eine Einfahrt von 1,80 m Höhe mit dem Dicken einzuhfahren...

    Steffen

  • Da ist wohl die Frage was zählt, der Wert aus der Zulassung oder die gesamt
    Breite incl. Spiegel. Falls man mir ein Bussgeld hierzu aufbürden wollte, würde ich auf jeden Fall mit der eingtragenen Breite dagegen argumentieren.

    lg

    Martin

  • Man Leute, guckt Euch den Beitrag doch an - es zählt die Tatsächliche Breite (mit Außenspiegeln) und nicht der Wert in den Fahrzeugpapieren (ohne Außenspiegel), hat doch der Bulle erläutert.....?! Und der arme ML-Fahrer hat auch wohl vor Gericht nicht Recht bekommen. Du bist Deutschland!?

    :wow:

  • Man Leute, guckt Euch den Beitrag doch an - es zählt die Tatsächliche Breite (mit Außenspiegeln) und nicht der Wert in den Fahrzeugpapieren (ohne Außenspiegel), hat doch der Bulle erläutert.....?! Und der arme ML-Fahrer hat auch wohl vor Gericht nicht Recht bekommen. Du bist Deutschland!?



    Naja, so wie die es darstellen, ist das eine ähnliche Frage wie mit dem Gewicht:
    Das Zulässige Gesamtgewicht steht in den Papieren;
    das tatsächliche Gewicht muß der Fahrer vor der Abfahrt prüfen (z.B. mit einer Waage)
    (Der Unterschied ist zum Beispiel äußerst relevant, wenn es um die 100er-Freigabe für Anhänger geht. Da wird das ZulGG des Anhängers mit dem Leergewicht des Pkw verglichen)

    Natürlich wäre es nett, wenn in den Papieren die Abmaße "über alles", also Breite mit Spiegeln und die Länge inkl. der Abschleppösen stünden, aber unabhängig von der naheliegenden Vermutung der "Abzocke": Die Verantwortung für die Maße habe immer noch ich als Fahrer.

    Genauso muß ich vor der Tiefgarage des Supermarktes abdrehen, wenn da weniger als 1,90 Höhe oder maximal 2 Tonnen angeschrieben sind.
    Ob das sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen, muß es aber hinnehmen, wenn da Schilder stehen.

    Irgendwo sind unsere Autos halt grenzwertig, und da muß man auch mal nachmessen, wenn man's nicht weiß.

    Fazit meinerseits: Der Vorwurf der Überbreite ist erstmal gerechtfertigt. Daß man da jetzt erst drauf gekommen ist und das als Einnahmequelle nutzt, wundert mich.

  • Hallo Zusammen,

    Ist der Dicke nicht zwei Meter? Habe den Wert nicht im Kopf, muss aber sagen, dass manchmal
    schon etwas eng wird, wenn man in der Baustelle auf der BAB nen LKW überholt.

    Steffen



    Ich komme selbst aus der Logisitkecke, fahre im Jahr ca. 40.000km mit PKW und LKW und habe auch schon ein paar Sicherheitstrainings mit PKW und LKW hinter mir. Ich behaupte mal, ich bin fahrerisch nicht ganz unbedarft.

    Ich muss allerdings auch zugeben, dass ich in Baustellen mit dem Dicken freiwillig ganz gerne die rechte Spur benutzte. Da ist mir meine eigene Sicherheit lieber, als die 5 km/h mehr auf der linken Spur. Nachher treff ich die Linksfahrer eh alle wieder (Spätestens wenn ich dank 100 l Tank an ihnen vorbeifahre und sie in der Rastanlage zum Tanken stehen :D )

  • Da ist wohl die Frage was zählt, der Wert aus der Zulassung oder die gesamt
    Breite incl. Spiegel. Falls man mir ein Bussgeld hierzu aufbürden wollte, würde ich auf jeden Fall mit der eingtragenen Breite dagegen argumentieren.

    lg

    Martin



    Die gemessene Gesamtbreite zählt sonst nichts, leider ist der Dicke mit Ohren breiter und Überschreitet die Breite auf dem Schild. Da kannst du nichts gegenargumentieren. :zwinker:Auch das Anlegen eines Ohres oder sogar beider Ohren wird wohl nichts helfen, da das bestimmt auch wieder eine Ordnungwiderigkeit ist. Folglich werde ich nun wohl auch auf das Befahren dieser Spur verzichten. :eek:
    Die spinnen doch wohl nun alle :klopf:
    LG Kurt