Hallo - wer kennt sich mit Versicherungen im Schadensfall aus:
Hintergrund: Meine Frau hatte mit unserem Zweitwagen einen Unfall. Da sie nicht Schuld ist, hat die gegnerische Versicherung der Regulierung zugestimmt und einen eigenen Sachverständigen gesendet.
Der jongliert nun mit Begriffen, wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert, Restwert, Wertminderung usw. ..
Da die ganze rechte Seite und die Front kaputt sind, das Rad gebrochen ist usw. und die Reparaturkosten 2/3 des Wiederbeschaffungswertes betragen, frage ich mich, ob die Reparatur überhaupt lohnt. 450 Euro Wertminderung ist ja auch nicht die Welt, bei dem Überangebot von Gebrauchtwagen - ob man den noch los wird, wenn da Bleche gebrochen sind und rumgeschweißt wird...
Anderseits hat man ja kein Anrecht auf ein anderes Auto... (und was pasiert mit dem Frack?) Mit den differenzbest. Wiederbeschaffungswert finde ich im "Mobile.de" allerdings auch kein gleich ausgestattetes Auto.
Was macht man jetzt am Besten?