Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!
Das ist falsch!!
Hier soll ein Kaufvertrag zwischen Annakin und dem Händler rückabgewickelt werden.
Deshalb gilt der Kaufpreis, der im Kaufvertrag steht und kein Listen- oder Einkaufspreis.
Diesen Kaufpreis bekommt Annakin komplett zurück und der Händler stellt das Nutzungsentgelt (entspechend dem Faktor, auf den man sich geeinigt hat) in Rechnung.
LG
james