Alles anzeigenBei der Wandlung nicht unbedingt auf unser Forum hinweisen, sonst meinen nachher alle, daß wir die Leute aufstacheln, dem ja nicht so ist.
Wir sind doch Freunde des Touaregs und nicht Feinde.
Also es gibt ein Grundsatzurteil vom OLG Karlsruhe, das findet man im Internet zu Hauf, wenn man 0,4%, Wandlung und ähnliches den Herren von Google anvertraut.
Hier mal ein Bspl: http://www.kukuk.com/recht/nutzungsverguetung.htm
Wenn man also wandelt, dann muß man nicht nach den 0,4% betteln, sondern kann es verlangen. Man könnte sogar noch weiter gehen und die Finanzierungskosten in anrechnen lassen - wird zwar was schwieriger, könnte aber klappen.
Und nun viel Erfolg, denn der Touareg hat es in diesem Falle in sich. Hol dir einen neuen, du hast ein Montagsauto. Mein 2. war auch OK und ich hatte außer gelegendlichen schmutzigen Fußmatten eigendlich nichts auszusetzen.
Hallo,
bevor hier falsche Hoffnungen geweckt werden?
- das Urteil bezieht sich auf den Einzelfall und ist keinesfalls ein Grundsatzurteil
- die 0,67 stehen im Kleingedruckten
- die 0,5 sind durchaus (in Einzelfällen) schon verhandelt worden
- die 0,4 ohne Rechtsmittel dürfte schwierig werden
- Zinsen sind zu erstatten, unabhängig von der Finanzierung
Gruß