Touareg V6 TDI 10/2008 heute gekauft

  • c4f 011.jpg
    Ööööhm--- *auf den Schlips getreten fühl*



    Wieso - das ist doch kein Opel Vectra oder Golf :zwinker:

    Trotzdem hat Bernd irgendwie Recht.

    Was da momentan für ein Hype wegen der LED-TFL gemacht wird *kopfschüttel*

    Der neue T soll angeblich auch so etwas haben
    :winken:

  • Standlicht und NSW ist aber OK, nur Abblend+NSW ist verboten. Warum das so ist, hab ich mich auch immer schon gefragt, aber jedenfalls sind die NSW keine Leuchten, die nur bei Regen&Nebel angeschaltet werden dürfen, wie die Nebelschlußleuchte.

  • Hi maddogx1,

    auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zum Neuen.

    Da sind wir ja fast gleichzeitig Papa eines Dicken geworden.:)
    Meinen habe ich am Samstag, 11.Juli, empfangen, auch EZ 10/08 und V6 TDI.
    Und es mach soooooooooooo viel Spass damit zu fahren. Ich weiss gar nicht, wie ich jahrelang was anderes fahren konnte.

    Ich wünsche Dir allzeit knitterfreie Fahrt und sehr viel Freude mit Deinem Dicken.

    Beste Grüße,
    Ice-T

  • Servus,

    Standlicht und NSW ist aber OK, nur Abblend+NSW ist verboten. Warum das so ist, hab ich mich auch immer schon gefragt, aber jedenfalls sind die NSW keine Leuchten, die nur bei Regen&Nebel angeschaltet werden dürfen, wie die Nebelschlußleuchte.



    wenn das durch die Freunde und Helfer nicht beanstandet wird, dann nicht, weil es nicht verboten wäre, sondern höchstens deswegen, weil sie ihren Ermessenspielraum vermeintlich weiter auslegen :zwinker:

    Die Gesetzeslage ist eine andere:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §17 Beleuchtung

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

    Die Kombination aus Nr. (2) und (3) ergibt, dass man zwar mit Standlicht und NSW fahren darf, diese aber nur bei den entsprechenden Lichtverhältnissen aktiviert werden dürfen...

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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  • Aber es steht:

    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, .......Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein

    Damit ist doch eigentlich klar, das Nebelscheinwerfer als TFL ausscheiden :zwinker:

    :winken:

  • Servus,

    Jein, denn von tagsüber steht da ja nichts.



    wenn es nicht explizit dort steht, dann gilt es für den gesamten Zeitraum eines Tages, somit für 24 Stunden...
    Nur weil eine Regelung den konkreten Einzelfall nicht nennt, heißt es ja nicht, das dieser erlaubt wäre...:zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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  • Damit ist doch eigentlich klar, das Nebelscheinwerfer als TFL ausscheiden :zwinker:

    :winken:

    ein richtiger Nebelscheinwerfer mit Sicherheit, ich würde aber das blinde Loch bei mir gerne für einen speziellen Tagesfahrlicht Scheinwerfer nutzen...., eben rund und "passend".

    Aber ich glaube nicht, dass es da was einbaufertiges gibt... :(

  • Wisst Ihr, von wem ich diese Weisheit habe??
    Von meinem Fahrlehrer anno 1994, der fuhr nämlich immer so rum und hat auf meine Nachfrage damals gesagt, das wäre legal. Was man davon hat, hab ich mich auch immer gefragt.
    Ich selbst fands schon damals blöd.

    Vielleicht hat sich die Stvo ja auch etwas geändert, seit es diese Tagfahrlicht-Geschichte gibt.

  • Servus,

    e[...]ich würde aber das blinde Loch bei mir gerne für einen speziellen Tagesfahrlicht Scheinwerfer nutzen...., eben rund und "passend".

    Aber ich glaube nicht, dass es da was einbaufertiges gibt... :(



    ich weiß nicht, ob das passt, aber es schaut zumindest "möglich" aus...KLICK

    Wisst Ihr, von wem ich diese Weisheit habe??
    Von meinem Fahrlehrer anno 1994, [...]Vielleicht hat sich die Stvo ja auch etwas geändert, seit es diese Tagfahrlicht-Geschichte gibt.



    nein, die ist in dem Bereich schon länger so...:zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

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  • Bin auch am überlegen, ob ich nicht die Hella runde TFL LED in die NSW Blende machen soll.
    Weiß jemand den Durchmesser der originalen NSW!! Die TFL hätten 9 cm Durchmesser...

    gruss
    macko

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    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)