Empfehlung Sommerreifen

  • Moin,

    man darf jetzt Reifen mit kleineren Geschwindigkeitsindex fahren. Man muss nur die Tragfähigkeitsabschläge bei Reifen beachten. Auch dürfen die Reifen einen kleineren Lastindex haben, wenn die Achslasten und Das ZGG abgedeckt ist.


    Tragfähigkeitsausnutzung für Pkw-Reifen (GSY H,V,W u. Y) Fahrzeughöchst-geschwindigkeit (km/h) Tragfähigkeit (%) Geschwindigkeitssymbol (GSY) H V W Y 210 100 100 100 100 220 97 100 100 230 94 100 100 240 91 100 100 250 95 100 260 90 100 270 85 100 280 95 290 90 300 85

    wie man aber aus der Tabelle entnehmen kann, kann man mit einem V6 TDI locker W Reifen fahren. Dies darf kein Mangel bei der HU sein und muss nicht abgenommen werden.

    bekomme die Tabelle nicht richtig rein, jedenfalls hat ein W Reifen bis 240 100% und ab 250 nur 85%. Also nix für W12 Fahrer.

    grüße
    andreas

  • Wieso zwei? Fährst du etwa mit verschiedenen Reifen?
    Zu Bridgestone auf`m Touareg kann ich nichts sagen - wohl aber auf zwei Audi.
    Beide S8 hatten Bridgestone als Erstausrüstung, und ich habe beide Male sofort auf Conti umgerüstet. Abrollgeräusche waren mir viel zu laut und der Komfort zu schlecht. Kann sein, dass es am Alter liegt oder dass mein Hintern besonders empfindlich ist - mir waren die einfach zu hart.
    Zu Nässeverhalten, Bremseigenschaften usw. kann ich nichts sagen, da ich jeweils höchstens 50 KM mit ihnen gefahren bin.

    Lieber Gruss, Dieter



    Ja, Dieter, ich habe nur vorne zwei bekommen. Die "alten" Diamaris hinten wären noch in Ordnung, meint der Reifenfuzzi. Ich weiß aber nicht, ob die Brigdestone ohne diese Extra 4x4-Kennung überhaupt für Allrad zugelassen sind?:confused:

    Na mal abwarten, ob ich auch diese Abrollgeräusche erleben werde wie bei Dir...
    Ich werde noch mal meinen :) danach fragen...


    Gruß

    Steinbock

  • komischer Reifenhändler!?
    Hallo Steinbock,
    also als erstes würde ich dir empfehlen, deine Werkstatt bzw. deinen Reifenhändler zu wechseln. So einen Schwachsinn habe ich aber wirklich noch von keinem Profi gehört!?

    1. würde ich niemals mit verschiedenen Reifen durch die Gegend fahren
    2. gehören dann die neuen, besseren Reifen auf alle Fälle nach hinten, das lernt heute schon jedes Kind, denn wenn dein T aufgrund von Apuaplaning oder ähnlichem hinten ausbricht, wirst du ihn höchstwahrscheinlich nicht mehr kriegen, wenn er allerdings vorne untersteuert, gehst du automatisch vom Gas und das Gewicht verlagert sich nah vorne und der Reifen hat wieder Grip und du somit das Auto wieder im Griff
    3. würde ich nie einen Bridgestone auf einen Touareg montieren - (meine subjektive Meinung)

    Gruß
    6touareg
    (Mehrfacher ÖAMTC-FahrsicherheitstrainingsteilnahmerdarunterauchTouaregWinterfahrtrainingsundandereFahrtrainingsimSommer)

  • Hallo,

    ich hatte das letzte Mal die Bridgestone Dueller Sport als 275/40/20 drauf und würde diesen Reifen niiiieeee wieder nehmen --> hohe Abrollgeräusche und extrem hoher Verschleiss :( Habe mich jetzt für den Hankook S1 Evo entschieden und bereue das nicht im geringsten. Somit haben die Reifentests endlich einmal gestimmt, denn dort schnitt der Reifen ebenfalls sehr gut ab. 2 verschiedene Reifenfabrikate auf dem T ???
    Ist das denn erlaubt ?


  • Moinsen Andi!

    Siehst hat sich gleich bewehrt das dich hier eingetragen hast. Kompetente Beratung vom TÜV, besser gehts nicht:-) :top:

    gruß manu

  • man hilft wo man kann :). Also nochmal, egal was eingetragen ist, wenn der Reifen die entsprechenden Achslasten und Höchstgeschwindigkeit abdeckt, kann auch ein Reifen mit kleineren Index verbaut werden. Wie z.B. beim V6 ein W-Reifen. :denker:

    grüße
    Andreas

    werde Euch schon auch noch mit ordentlich Fragen zum Eisenschwein löchern :winken:


  • Also nochmal, egal was eingetragen ist, wenn der Reifen die entsprechenden Achslasten und Höchstgeschwindigkeit abdeckt, kann auch ein Reifen mit kleineren Index verbaut werden. Wie z.B. beim V6 ein W-Reifen. :denker:



    Hallo Andreas,

    Wieso schreibt dann der Hersteller einen Geschwindigkeitsindex bzw. Traglast in seinen Unterlagen vor (mit Teilgutachten und Typengenehmigungsnummern) :confused:

    Sicher gibt es eine Quelle zu Deinen Aussagen, wo dies nachzulesen wäre.
    Kannst Du uns diese nennen (Link)?

    :winken:

  • Zitat

    Hallo Andreas,

    Wieso schreibt dann der Hersteller einen Geschwindigkeitsindex bzw. Traglast in seinen Unterlagen vor (mit Teilgutachten und Typengenehmigungsnummern) :confused:

    Sicher gibt es eine Quelle zu Deinen Aussagen, wo dies nachzulesen wäre.
    Kannst Du uns diese nennen (Link)?



    Hallo,

    Irgend eine Angabe muss er ja machen. Ich habe es als Dienstanweisung bekommen. Ich arbeite beim TÜV in Deutschland. Wie in Österreich die Gesetzeslage ist, weiß ich leider nicht. Für Deutschland ist es verbindlich!!

    grüße
    andreas

  • Hallo Andreas,

    Unsere Unterlagen sind von Volkswagen Deutschland

    Das Du beim TÜV arbeitest, hattest Du bereits gesagt. :zwinker:

    Der Hersteller saugt sich doch die Daten nicht aus den Fingern sondern arbeitet doch ebenfalls mit dem TÜV zusammen.
    Also sollten die Unterlagen von beiden eigentlich ident sein - oder :zwinker:

    Eine interne Dienstanweisung ist ja gut und schön, sollte aber doch irgendwie belegbar sein bzw. auch dem Hersteller kenntlich gemacht werden. :rolleyes:

    :winken:

  • Nabend Günter,

    bei uns steht das auch genauso in den Unterlagen wie bei Dir. Wir haben ja auch nur die Herstellerangaben. Davon sprach ich ja auch nicht, sondern nur davon ob diese Regelung bei Euch auch schon gilt. :) . Mache mich aber gerne schlau auf welcher Rechtsgrundlage das alles hier in Deutschland basiert, wenn ich wieder auf Arbeit bin (momentan Lehrgang). Der Hersteller lässt ja für das Auto mit diesen Reifen eine EG-Typgenehmigung erstellen. Ob das Auto die Reifen haben muss sei mal dahin gestellt. ( Reifenpolitik + Einkauf). Überdimensioniert wird generell. Diese Regelung ist auch ziemlich frisch, da wird der Hersteller nix nachträglich ändern. Für die Typisierung zählt ja nur, dass die entsprechenden Achslasten abgedeckt werden bzw. bei höheren Geschwindigkeiten muss man die entsprechenden Traglastabschläge beachten. Dann kann es mal sein, dass man die höhere Geschwindigkeitsklasse fahren muss.

    Grundsätzlich sind die Reifen erlaubt, wenn sie die bauártbedingte Höchstgeschwindikeit + einen Sicherheitszuschlag nach der Formel; "BBH+6,5km/h+0,01*BBH" abdecken. Jedoch kann es Probleme bei Haftungsansprüchen an den Hersteller kommen, weil man ja seine Empfehlung nicht befolgt. Die Achslasten müssen natürlich auch eingehalten werden.

    Als Mangel bei der HU ist dies jedenfalls nicht zu sehen, somit auch nicht in einer Polizeikontrolle.

    Aber wie gesagt, ob das bei Euch auch so ist, kann ich nicht sagen.

    grüße

  • Fischdieter
    Klasse geschrieben und erklärt und noch viel wichtiger. Es stimmt!! Hatte eine zu 100% Deckungsgleiche Aussage von der Dekra hier in Nürnberg bekommen.

    Sprich für den V6 TDI Tiptronic muss man mindestens folgenden Lastindex einhalten:
    103V oder 101W
    Ein Y Reifen ist nicht erforderlich. Allerdings kann gegen geringes Entgelt eine Bestätigung ausgestellt werden, damit es bei der nächsten VK keine Probleme gibt.

    gruss
    macko

    7L GP V6TDI ** sold **
    7P V6 TDI, R-Line+ & TerrainTech 🏔😎
    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die diversen Infos von Euch.

    Ich hatte schon länger meinen Reifenfuzzi im Verdacht, daß er nicht so richtig seinen Laden im Griff hat....(weiß meistens nie, wo er z.B. Reifen bei sich gelagert hat - da müssen schon mal die Kunden ihre Reifen selber rausholen! - geschweige denn mithelfen beim Wechseln, weil der Geselle wieder auf dem Klo sitzt....):(.

    Früher war ich ja beim :) zum Räder wechseln, hatte nie Probleme. Ich dachte halt, dieser Reifenhändler ist näher, die Firmenfahrzeuge von uns werden dort "betreut" - also gebe ich meinen Dicken auch in diese Obhut...na dann - werde ich wohl morgen ein ernstes Gespräch führen!!!!!:klopf:

    Gruß

    Steinbock

  • Servus,

    nachdem ich diesen fred jetzt erstmal als "nur-Leser" verfolgt hatte, habe ich mich heute auch mal ans Telefonrohr gehangen und bin der Sache nachgegangen.

    Tatsache ist, dass es diesbezüglich eine Änderung gibt und nicht mehr nur ausschließlich die Rad-/Reifenkombination (KLICK), welche sich in der EWG-Übereinstimmungserklärung findet, gefahren werden muss.
    Die Auflage ist zum einen, dass bei Sommer- und Ganzjahresreifen die tatsächlich gemäß Fahrzeugbrief eingetragene Endgeschwindigkeit abgedeckt sein muss (bei Winterreifen kann sie mit Kennzeichnung im Sichtbereich des Fahrers auch darunter liegen), zum anderen der Lastindex der Reifen eingehalten sein muss, der sich aus dem zGG des Fahrzeugs ergibt.
    So die telefonische Aussage vom TÜV-Prüfer ums Eck...eine Quelle sucht er mir mal raus :top:

    Das heißt natürlich, dass man die EWG-Übereinstimmungserklärung nur noch als groben "Anhalt" sehen kann, allerdings muss man die dort aufgeführten Rad-/Reifenkobinationen natürlich auch nicht eintragen.
    Will man hingegen einen Reifen fahren, der da nicht aufgeführt ist, also z.B. einen, der einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex hat, dann muss dieser eingetragen sein, ansonsten würde man ohne Versicherungsschutz umherfahren...:eek:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Eben! Mein Reden die ganze Zeit! Günther hatte mich ja etwas belächelt weil ich das mit dem V Reifen und 240 km/h angesprochen habe! Wenn es die Tragfähigkeit her gibt kann man auf einem R 5 rein theoretisch sogar einen H Reifen (210km/h) fahren. Jedoch baut kein Hersteller 19 oder 20 Zoll mit H Kennung! Muss also nicht immer zwangsläufig ZR sein wenn W auch geht!

    Off Road Grüße
    Manu

  • Servus,

    [...]Muss also nicht immer zwangsläufig ZR sein wenn W auch geht!



    jep...nur eingetragen werden muss es :zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Eben! Mein Reden die ganze Zeit! Günther hatte mich ja etwas belächelt weil ich das mit dem V Reifen und 240 km/h angesprochen habe! Wenn es die Tragfähigkeit her gibt kann man auf einem R 5 rein theoretisch sogar einen H Reifen (210km/h) fahren. Jedoch baut kein Hersteller 19 oder 20 Zoll mit H Kennung! Muss also nicht immer zwangsläufig ZR sein wenn W auch geht!

    Off Road Grüße
    Manu



    Hallo Manu,

    Wir sind genau dort, was ich gesagt habe.

    Ich sagte, daß die Reifen, welche in den Freigabelisten des Herstellers stehen, montiert werden müßen.
    Alles andere ist nicht freigegeben.

    Wenn natürlich der TÜV oder sonst eine dazu befugte Stelle, Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex bzw. geringerer Traglast eintragt, dann ist das auch möglich. Aber das gehört eingetragen.
    Die Betonung liegt aber auf eintragen! :zwinker:

    Du hast immer davon gesprochen, daß man die Räder ohne Eintrag fahren darf, und das ist nicht korrekt.

    Auch Dieter hatte geschrieben, daß Aufgrund eine internen Anweisung andere Räder montiert werden können.
    Er hat aber das "eintragen müßen" vergessen.

    Ohne Eintrag geht nix - und darum geht´s :zwinker:

    :winken:

    2 Mal editiert, zuletzt von Blackhawk (15. Mai 2009 um 19:51)

  • Kein Problem,

    Reifen sind bei uns (Porsche) ein extrem heikles Kapitel (Zusatzkennung, Mischbereifung, etc.) - deswegen bin ich da auch extrem pingelig und weiche keinen Millimeter ab.

    Es ist die Natur der Sache, das man gerne etwas "überliest" (unabsichtlich).

    Leider sind es meistens gerade die entscheidenden Dinge :zwinker:
    *schwammdrüber* :trinken:

    :winken:


  • das stimmt nicht. Die Reifen müssen nicht eingetragen werden!!! Aber wenn Ihr es nicht glaubt, kann ich Euch auch nicht weiterhelfen. :winken:

    grüße
    Andreas :)