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Wenn ich was reklamieren möchte, dann sollte es auch nicht funktionieren.
Also: Fehlfunktion --> ab zum und vorführen.
Ihr könnt doch nix reklamieren, was nicht da ist.
Auch wenn ich euren Frust verstehe - Es ist eine ganz einfache Spielregel, die eingehalten werden muß
auch ein sporadisch auftretender Fehler ist ein Fehler....
Ich muss ihn nicht unbedingt "vorführen", ich muss ihn "beweisen" können, das geht aber auch ausserhalb der Werkstatt (Zeugen, Handy-Foto der Fehlermeldung, usw....).
Auch diese Fehler müssen nun mal leider von VW ernst genommen und behoben werden, wenn sie das dann nicht hinbekommen . . . . . . dann hat VW ein Problem.
Mir ist die Problematik schon klar so etwas nachzuvollziehen (gerade bei der heutigen komplexen Elektronik), aber der Kunde ist schliesslich nicht für den Fehler verantwortlich, den hat VW "eingebaut" und zu verantworten und sonst niemand.