Offroad Dachscheinwerfer

  • :guru: Ich verneige mich...



    Na dann hoffen wir, das du keinen Bandscheibenvorfall bekommst :lach:

    Ich werde mir morgen mal die Schrauben + Abdeckblenden für die Reling bestellen.

    Ich schätze mal, das ich in der Richtung weiter tüftle.

    :winken:

  • ... aber zurück zum Thema:

    Anbei noch ein paar Insperationen zum Thema Dachscheinwerfer ala Porsche Cayenne S Transsyberia. Im Bild 1 der Dachträger schaut aus, wie der "Normale" und würde damit doch auch auf den T. passen.

    Letzteres Foto - hier erscheint es mir so, als wären die Dachscheinwerfer an einem Dachlastenträger dran - ist ja fast noch kultiger, wenn dahinter ein Reserverad auf dem Dach liegt!

    Und ab durch die Taiga...

  • ... aber zurück zum Thema:

    Im Bild 1 der Dachträger schaut aus, wie der "Normale" und würde damit doch auch auf den T. passen.

    ...



    Ähm - Der Dachträger vom T und vom Cayenne sind ident
    Haben nur eine unterschiedliche Teilenummer (und natürlich einen unterschiedlichen Preis)

    Anbei noch zwei Foto



    :winken:


  • und das, obwohl Porsche jetzt ganz offiziell ein Sondermodell anbietet :denker:



    Das ist korrekt, da Porsche nicht möchte ,daß diese Sondereinbauten wo anders verbaut werden.
    Deshalb bekommt die Unterlagen von Umbau auch nur jeder Eigner eines Transsyberia in gedruckter Form zum Fahrzeug mitgeliefert! :top:

    Das wurde bei limitierten Modellen schon immer so gehandhabt.

    :winken:

  • Moin,
    jetzt weiß ich was du mit dem defekten Dachträger machen willst...
    Soll das der Lichtmast für die nächste DgrFeier werden?? :D:D

    Lg
    Marco

    7L GP V6TDI ** sold **
    7P V6 TDI, R-Line+ & TerrainTech 🏔😎
    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

  • Servus Marco, richtig!

    Gott sei dank, kennen sich meine Kollegen mit dieser Materie nicht aus!
    Also dürfe meinem teuflischen Plan niemand im Weg stehn! :P

    Und durch dein Gebiet blas ich einfach schnell durch, wenns sein muss! :D

    Ne, jetz ohne flax, ich hab keine passende Kennzahl bis auf die "unzulässige Beleuchtung" gefunden... Das wärn dann 25 €... Oder fällt dir was anderes ein?

    Erlöschen der BE trifft ja nicht zu, da die Hella-Scheinwerfer ein e-Prüfzeichen besitzen und keine Gefährdung anderer VT zu erwarten ist... Richtig?

    Mfg,
    Seb

  • [...] Ne, jetz ohne flax, ich hab keine passende Kennzahl bis auf die "unzulässige Beleuchtung" gefunden... Das wärn dann 25 €... Oder fällt dir was anderes ein?

    Erlöschen der BE trifft ja nicht zu, da die Hella-Scheinwerfer ein e-Prüfzeichen besitzen und keine Gefährdung anderer VT zu erwarten ist... Richtig?


    Hallo Sebastian

    Ich glaube mal gelesen zu haben, das alle elektrischen Instalationen am Fahrzeug auch wenn diese abgedeckt sind funktionsmäßig sein müssen. Wie bekommst du dann die Sache mit der Stromversorgung hin? ... Kabel durch das Fenster,... Stecker auf dem Dach ?????

    Ansonsten würde ich sagen, das dein Vorhaben wie ein Dachkorb oder ähnliches behandelt werden kann. Also keine Eintragingspflicht da keine Festinstallation.

  • Servus darragh!

    Da hast du recht, funktionieren müssen sie... Solln ja nicht nur der Optik dienen.
    Das mit der Stromversorgung is so n Ding für sich... Ich selbst bin kein Kfz-Elektriker, aber mein Spezl. Der wird sich da etwas verstecktes u alltagstaugliches überlegen.

    Fakt ist jedenfalls (hat mir ein Hella-Vertriebspartner bestätigt), dass die Schutzkappen nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sind...

    Fakt ist aber auch, dass es schon sehr viel Pech bedarf, an einen Gendarmen zu geraten, der so etwas weiß und dann auch noch verwarnt... :top:

    Erstmal brauch ich einen defekten Grundträger, ein 250-Euro-Teil werde ich als Proto-Typen jedenfalls nicht opfern! ;)

    Ich werde euch auf dem Laufenden halten...

    Gruß
    Seb

  • [...] Das mit der Stromversorgung is so n Ding für sich... Ich selbst bin kein Kfz-Elektriker, aber mein Spezl. Der wird sich da etwas verstecktes u alltagstaugliches überlegen. ...

    ... Erstmal brauch ich einen defekten Grundträger, ein 250-Euro-Teil werde ich als Proto-Typen jedenfalls nicht opfern! ;)

    Ich werde euch auf dem Laufenden halten...


    Na da hört sich ja nach einer geballten Ladung Umbau im Innern des Fahrzeugs an... :eek:
    z.B. : Schalter ins Amaturenbrett, komplette Verdrahtung bis aufs Dach, Relais, Kontrolllame ins Amaturenbrett, Grundträger aufbereiten, ....
    Wooowww, ist schon ein gutes Stück Arbeit... Respekt

    Da sind die paar Euros für den Grundträger ja schon fast peanuts.

    Aber lass uns dann aber auch mal Bilder vom Umbau sehen.... :top:

  • § nun zum Rechtlichen §


    ich habe in der Nachtschicht mal versucht, mich in die StVZO einzulesen und habe dabei folgendes in Erfahrung gebracht...

    zuallererst will ich anmerken, dass dieser Beitrag definitv nicht abschließend ist und keine rechtliche Stellungnahme darstellt!
    ich versuche lediglich FÜR MICH, diese Zusatzbeleuchtung alá Dachscheinwerfer eintragungsfähig werden zu lassen und poste dies hier, um Interessierten Denkansätze zu geben.

    generell gilt für lichttechnische Einrichtungen:
    [INDENT]§ 49a I StVZO
    "An Kraftfahrzeugen [...] dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. [...]"

    (passt... Hella-Scheinwerfer haben E-Prüfzeichen)

    [...] Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. [...]"

    (hm... also sind die Abdeckungen während der Fahrt nicht erlaubt? aber im nächsten Absatz steht...)

    § 49a II StVZO
    "Scheinwerfer dürfen abdeckbar [...] sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird."

    (das bedeutet? Abdeckungen während der Fahrt doch erlaubt? ...das muss ich noch raus bekommen!)

    § 49a IV StVZO
    "Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene
    des Fahrzeugs angebracht sein [...] Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und [...] gleichzeitig leuchten.

    (okay, das dürfte kein Problem sein)

    § 49a V StVZO
    "Alle nach vorn wirkenden lichtt. Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein"

    (hm... das lässt sich bestimmt so schalten. obwohl ich mir nicht sicher bin, ob diese Bauvorschrift auch für Arbeitsscheinwerfer gilt)
    [/INDENT]

    Einordnung der lichttechnischen Einrichtung:
    Dachscheinwerfer sind zulässig, entweder als Scheinwerfer für Fernlicht (§ 50 StVZO) - oder - Arbeitsscheinwerfer (§ 52 StVZO)


    a) Dachscheinwerfer als Fernlicht:
    [INDENT]technisch schwer umsetzbar, da gem § 50 IX StVZO beim Abblenden gleichzeitig alle Fernlichter erlöschen müssen.
    also entweder Fernlicht in den üblichen Scheinwerfern totlegen oder irgendwie die Schaltung koppeln... keine Ahnung ob das geht.
    zudem muss gem. § 50 V S. 2 die Einschaltung des Fernlichts durch ein blaue Leuchte im Blickfeld des Fahrers angezeigt werden.
    diese Alternative fällt für mich also schon mal weg... Es gibt mit Sicherheit noch weitere Vorgaben die erfüllt werden müssen, aber
    dafür habe ich mich nicht weiter interessiert! :rolleyes:

    Werden nicht alle Vorgaben erfüllt, ist das Fahrzeug unvorschriftsmäßig ausgerüstet - 25 Euro Verwarnung.
    wird durch den Umbau ein Fahrzeug so unvorschriftsmäßig ausgerüstet, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist - 50 Euro / 1 Punkt.

    [/INDENT]
    b) Dachscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer (= ASW):
    [INDENT]§52 VII StVZO
    "Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsstellen ausgerüstet sein. [...]
    ASW dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. [...]
    ASW dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden"

    ASW dürfen gem. ÄndVO vom 23.03.2000 (abweichend von der früheren Regelung)
    an mehrspurigen Fahrzeugen unabhängig von deren zulässigen Gesamtgewicht angebracht werden.

    [/INDENT]
    FAZIT
    Also kommen die Dachscheinwerfer für mich nur als ASW in Betracht. Diese darf ich so zwar anbauen, aber offiziel während der Fahrt nicht betreiben.
    Natürlich will ich die Dachscheinwerfer nicht auf der Autobahn benutzen, sondern wenn dann wirklich nur zum Ausleuchten bei Geländefahrten...
    und da kann ich niemanden blenden, bzw. is da sowieso kein öffentl. Verkehrsgrund... wo kein Kläger, da kein Richter! :D
    im Übrigen kostet das Betreiben des ASW während der Fahrt 15 Euro.


    ...nun warte ich nur noch auf das passende Angebot von einem Grundträger!

    Also wer hat noch einen defekten Grundträger zu Hause rumliegen??? :guru:

    grüße,
    Sebastian

    Einmal editiert, zuletzt von sebastian85 (15. Juni 2011 um 22:01) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler!

  • Servus,

    die Scheinwerfer sind als Arbeitsscheinwerfer erlaubt, aber sie dürfen werder mit der normalen Lichtanlage gekoppelt sein, noch während der Fahrt bedient werden.
    Ein aufschlussreiches Dokument findet sich hier: KLICK (Seite 66 ff.)

    Grüße,

    Uli
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