Vorratsdatenspeicherung

  • Nach einem Gesetz von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
    Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
    Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

    Wo liegt das Problem?

    Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
    Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

    • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
    • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
    • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
    • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
    • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
    • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

    Stand der Dinge

    CDU/CSU und SPD haben am 9. November 2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit einigen Änderungen beschlossen. Der Bundesrat wird als nächstes dazu Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundespräsident, ob er das Gesetz unterzeichnet. Falls das Gesetz wie geplant zum Jahresende in Kraft tritt, wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.

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  • Nach einem Gesetz von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.


    Das wird bestimmt spasseken. Wir haben mit unseren wichtigsten Kunden sogenannte Business-VPN Verbindungen die auch die email Kommunikation bewerkstelligen. Und diese Kunden (>90% aus Nicht-DE/EU-Länder) werden das ganz sicher nicht abschalten, weil ein deutscher Puuups das will. :eek: :D

    gruß
    Heinz

  • Scheinbar gibt es doch noch ein paar mit Hirn (13 Tsd aus 80 Mio.):

    Zitat:
    13 000 Bürger wollen klagen

    von dpa 16.11.2007, 13:27 Uhr

    Mehr als 13 000 Bürger wollen die beschlossene Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation in Karlsruhe kippen.
    So viele Vollmachten zur Verfassungsbeschwerde seien bereits eingegangen, berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. In dem Arbeitskreis sind mehrere Bürgerrechtler und betroffene Organisationen zusammengeschlossen.

    weiter...

  • Hallöchen,

    wenn jeder wüsste, was allein im Internet über jeden der schon einmal im Internet war, gespeichert und auch zum Teil nach Jahren noch zu finden ist, ist das mit der Vorratsdatenspeicherung ein alter Hut.
    Nur wird es damit legal.

    :zorn:

    gruss
    WILLI65


  • Es geht ja nun nicht darum, dass es möglich oder legal ist, sondern es geht darum die Daten müssen gespeichert werden. Nicht nur IP-Adresse, sondern wenn hast du angerufen, wann, wie lange, wem hast du eine Email gesendet, oder bekommen, wann war dein Handy wo, also die gesamten Bewegungsdaten sind damit 6 Monate gespeichert.

    Heftig wird es aber wenn jemand den du kennst auf einer Liste von Verdächtigen steht und dir eine Email schreibt oder dich nur mal anruft. Dann bist du mit im Raster und deine Daten werden ebenso ausgewertet um zu prüfen ob du dazu gehörst. Also es wird dann geprüft wen hast du in den letzten 6 Monaten kontaktiert etc.

    Ich finde es nicht amüsant ehrlich gesagt. + Pass und Ausweis mit Biometrischen Daten, Kreditkarten und schon ist das Packet voll zur totalen Überwachung. Bahnhöfe und Flughafen sind schon komplett Videoüberwacht. Die Bahn hat einen Abkommen mit dem Innenministerium die Videodaten dem BND zu überlassen. Somit sind die letzten 6 Monate von dir kein Geheimnis mehr ;)

    Und aberwitzig wird es dann wenn aus Versehen eine Person ins Visier kommt und die Maschinerie angeworfen wird. Eine falsche IP Adresse oder ein Zahlendreher kann da schon reichen. Und die Jungs stehen 6 Uhr morgen vor deiner Tür :eek:

    Viele Grüße
    Eric

  • ...Dann bist du mit im Raster ...

    es gibt ja immer das Argument "wer nichts zu verbergen hat...". Es ist aber genau so wie Eric schreibt, man weiß ja gar nicht, was man machen muss (gar nichts?), um ins Raster zu passen. Die Entscheidung, was "verfolgungswürdig" ist, treffen andere - und im schlimmsten Fall ein Automatismus. Wenn ich jetzt und hier schreibe, dass ich eine gewisse terroristische Vereinigung doof finde und eine Maschine loggt das mit, ist das vielleicht schon Anlass genug, auf 'die Liste' zu kommen?

    Hoffentlich ist das ganze wenigstens für unseren Aktienkurs gut, immerhin muss der ganze Kram ja gespeichert und verarbeitet werden.
    @BND: Ich kann gute Deals für Server und Storage vermitteln.

    Gruß,

    Frank

  • es gibt ja immer das Argument "wer nichts zu verbergen hat...". Es ist aber genau so wie Eric schreibt, man weiß ja gar nicht, was man machen muss (gar nichts?), um ins Raster zu passen. Die Entscheidung, was "verfolgungswürdig" ist, treffen andere - und im schlimmsten Fall ein Automatismus. Wenn ich jetzt und hier schreibe, dass ich eine gewisse terroristische Vereinigung doof finde und eine Maschine loggt das mit, ist das vielleicht schon Anlass genug, auf 'die Liste' zu kommen?

    Hoffentlich ist das ganze wenigstens für unseren Aktienkurs gut, immerhin muss der ganze Kram ja gespeichert und verarbeitet werden.
    @BND: Ich kann gute Deals für Server und Storage vermitteln.

    Gruß,

    Frank

    Server und Storage kommen von de Providern :zorn: Uns kostet es ein kleines Vermögen und soweit ich informiert bin, streiten wir uns auch weiter mit der Regierung um einen finanziellen Ausgleich für diese ganze Sache.

    Viele Grüße
    Eric

  • Hessische Polizei hat seit März eine Million Kfz-Kennzeichen gescannt

    Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien sind erste Zahlen zum Einsatz des Verfahrens in Hessen bekannt geworden. Die hessische Polizei hat demnach seit März eine Million Nummernschilder mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten gescannt. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken soll dabei 300 Treffer ergeben haben, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Als größeren Erfolg wertet das Innenministerium laut dem Bericht die Festnahme einer Einbrecher-Truppe.

    Karlsruhe verhandelt am morgigen Dienstag über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein. Die dortigen Polizeigesetze erlauben den dauerhaften Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte. Die Beschwerdeführer rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Sie bemängeln, dass der Abgleich der Nummernschilder mit derzeit rund 2,8 Millionen zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen ungezielt und ohne Anlass erfolge. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandele jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und lege den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge seien dagegen kaum zu vermelden. Vielmehr sei die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge, die einen Schwerpunkt auf den Fahndungslisten bilden, zwischen 1993 und 2006 auch ohne die spezielle Form der Rasterfahndung um 83 Prozent zurückgegangen. Im praktischen Einsatz seien zudem bis zu 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft.

    Die Beschwerdeführer haben zudem kein Vertrauen, dass nicht doch schon in naher Zukunft die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Sie monieren auch, dass nur wenig Transparenz darüber besteht, wer in den polizeilichen Fahndungsdateien gespeichert ist. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Kläger "psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken". Erlaube man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, dann würde der Überwachung der gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allein polizeilichen Fahndungsdateien der Weg eröffnet. Dieser könne sich dann etwa auch auf eine automatische Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke beziehen.

    Hessen argumentiert dagegen, dass die Nummernschilder im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Die Verteidigungsschrift (PDF-Datei) der schleswig-holsteinischen Regierung kommt pauschal zu dem Ergebnis, dass die Befugnis zum Scannen einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Eingriff ins Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung darstelle. Sie verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen das Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit. Bayerns Polizei hat bereits eingeräumt, dass das automatische Kennzeichenlesesystem in einem besonderen Modus alle gescannten Nummernschilder für einen längeren Zeitraum speichern kann, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Die bayerischen Fahnder soll allein zwischen Januar und Oktober 2006 rund 45 Millionen Kfz-Kennzeichen per Videoscan ausgelesen und überprüft haben. Dabei sei eine Trefferquote von drei Promille erzielt worden.

    Neben den Klägern sieht auch der ADAC das Scannen weiter skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht des Automobilclubs, Michael Ludovisy, bezweifelt, "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf". Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden. Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts soll im Vorfeld der Anhörung bereits besonders interessiert haben, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte daraufhin zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum soll aber im Schatten liegen. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.

    Mindestens die Hälfte aller Innenminister lässt bereits Kennzeichen scannen oder hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Dazu gehören neben den beklagten Ländern auch Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern. Die bereits eingesetzten Geräte sind in der Lage, pro Stunde mehrere tausend Fahrzeuge informationell abzugleichen. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

  • erwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. Laut dem entsprechenden Beschluss von Ende Februar (Az. 6 K 1045/08.WI), den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag veröffentlicht hat, haben sich die Verwaltungsrichter selbst ihre Meinung bereits gebildet und kritisieren die EU-Vorgaben scharf. So sieht das Gericht in der flächendeckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen klaren "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Die verdachtslose Protokollierung der Nutzerspuren sei "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig". Die umkämpfte Richtlinie bezeichnen die Richter als "ungültig", da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt werde.

    In dem Fall geht es eigentlich um eine Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebs gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten der dahinter stehenden Gesellschafter auf einem Portal, das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreibt. Auf der umstrittenen Webseite werden die Namen der Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) frei über eine Suchfunktion zugänglich gemacht. Zudem speichert der Portalbetreiber nach eigenen Angaben bei jedem Zugriff auf den Server "zur Verbesserung des Internetdienstes" eine begrenzte Zeit lang die IP-Adresse der Nutzer.
    Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun vorläufig ausgesetzt und dem EuGH eine Reihe kniffliger Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Generell sehen die Richter die alleinige Veröffentlichung der Daten über die Fondsempfänger im Netz zur Information der Bürger als ungeeignet an und verweisen auf aufgeworfene Wertungswidersprüche zwischen einer zunehmenden Überwachung der Telekommunikation und dem halbherzigen Transparenzanliegen: "Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen." Da der Gerichtshof in die Lage kommen könne, dass er die Durchführungsverordnung zur Publikation der Beihilfebezieher nur bejahe, wenn die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung entfallen würden, sei auch die Gültigkeit der Richtlinie zur anlasslosen Aufzeichnung der Nutzerspuren zu prüfen. Dadurch werde der EuGH auch nicht bereits dadurch gehindert, dass er die in einem Urteil von Anfang Februar die formale Gültigkeit der Direktive auf Klage Irlands hin zunächst bestätigt habe.
    Bei seiner Infragestellung der Vorratsdatenspeicherung verweist das Verwaltungsgericht unter anderem auf die Schlussanträge im Rechtsstreit des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen Telefonica wegen illegalen Filesharing-Aktivitäten. Vor allem die Generalanwältin Julian Kokott hatte hier ein starkes Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. "Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden", schreiben die Wiesbadener Richter. Man könne daran zweifeln, ob die Vorhaltung der Verbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht mit Grundrechten vereinbar sei. Prüfen solle der EuGH zugleich, ob die Praxis, die IP-Adressen der Benutzer einer Homepage ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu speichern, mit dem allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei. Das Gericht selbst ist der Auffassung, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum und somit besonders zu schützen sei.
    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung aus Wiesbaden. Er forderte SPD und Union zugleich auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen. Bürger werden gebeten, gegen diese weitere Form der Vorratsdatenspeicherung zu protestieren. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetsurfern hat dazu eine Kampagnenseite eingerichtet.
    Siehe zur Vorratsspeicherung der Nutzerdaten in der Telekommunikation auch:


    Quelle (Stefan Krempl) / (jk@ct.heise.de/c't)