Unsere Regierung dreht langsam durch

  • LKA Bayern hört Internettelefonate ab

    Behörde bestreitet jedoch den Einsatz von Trojanern

    Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat einen Spiegel-Bericht zurückgewiesen, laut dem die Behörde zum Abhören von Internettelefonaten Trojaner einsetzt. "Das würde technisch keinen Sinn machen", sagte LKA-Sprecher Ludwig Waldinger gegenüber Tagesschau.de.

    Allerdings nutzt das LKA nach eigenen Angaben eine andere Abhörmethode, um VoIP-Gespräche auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern zu belauschen. Diese sei bisher jedoch in weniger als zehn Fällen und nur bei schwersten Straftaten mit richterlicher Genehmigung eingesetzt worden, so Waldinger.

    Nach Ansicht des Innenministeriums ist der Einsatz eines Trojaners, der auf den Rechner des Abzuhörenden installiert wird, durch die gesetzlichen Regelungen für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) rechtlich abgesichert. Das Gesetz zur Kontrolle des Fernmeldeverkehrs decke neben Festnetz- und Mobilfunk-Gesprächen auch Internettelefonate und alle für das Abhören notwendigen Eingriffe ab. Kritiker halten jedoch nur das Abhören, nicht aber die Installation eines Trojaners auf einen privaten PC für rechtskonform.

    Für kommenden Mittwoch wird ein Urteil des Bundesverfassungsgericht erwartet, das klären soll, ob das nordrhein-westfälische Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung verfassungsgemäß ist.


    Quelle: Björn Greif, ZDNet, 08. Oktober 2007, 10:59 Uhr

  • Bilder aus Videoüberwachung könnten künftig einen Monat gespeichert werden

    Das Bundesinnenministerium hat einen Änderungsentwurf zum Bundespolizeigesetz erarbeitet, wonach die Bilder aus der Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Flughäfen künftig einen ganzen Monat gespeichert werden sollen. Das berichtet das Magazin Focus. Bislang betrug die Speicherdauer lediglich 48 Stunden. Aus "polizeifachlicher Sicht" sei eine Verlängerung notwendig, heißt es zur Begründung.


    Die Bundespolizei hatte demnach beim Innenministerium mehr Zeit zur Auswertung gefordert, um das Video-Material im Falle von Terroranschlägen und zur Aufklärung anderer Straftaten "sinnvoll" nutzen zu können. Die Kosten für die erhöhte Speicherkapazität sollen im Haushaltsjahr 2009 2,5 Millionen Euro betragen.

    quelle CT

  • Ab heute werden alle, die reisen möchten wie Verbrecher behandelt
    (Reisepass mit zwei Fingerabdrücken und auswertbarem Foto). Alternative:
    eingesperrt werden (im eigenen Land). Wer glaubt, dass die Daten
    gelöscht werden?

    Und niemanden kümmert es scheinbar... man regt sich lieber darüber
    auf, dass der Begriff "Äppelwoi" abgeschafft werden soll.




  • Kleiner Trost:
    In der EU darfst Du noch mit dem Personalausweis reisen, ansonsten kann ich alternativ noch ein paar alte Schmugglerpfade in die Schweiz beschreiben.

    Mein Altreisepass vor dem Biometriewahn gilt noch 9 Jahre, jetzt such ich nur noch ein warmes Plätzchen wo ich vor Bränden, Erdbeben, Tsunamis, religiösen Fanatikern und durchgedrehten Politikern einigermaßen sicher bin.
    Schön wäre wenn dieses Plätzchen gesetzlich mit der Knarre in der Hand vor letztgenannten Unglücken zu sichern wäre, dann käme noch ein Schild mit der Aufschrift "Hier wird sortiert" an mögliche Zugänge und eine 50er Rifle an den Kamin.

    Wenn der geneigte Leser nun meint ich sei übel drauf, dann meine ich nur abwarten bis man wegen was auch immer zusammengetrieben wird. Die Biometrie und der dazugehörige Speicherwahn machen vieles möglich und geben, Gnade uns wer auch immer, den entsprechenden Kreisen ja alle Möglichkeiten in die Hand.
    Eine gute Nacht und hoffentlich noch friedliche Träume

  • ...jetzt such ich nur noch ein warmes Plätzchen wo ich vor Bränden, Erdbeben, Tsunamis, religiösen Fanatikern und durchgedrehten Politikern einigermaßen sicher bin.
    Schön wäre wenn dieses Plätzchen gesetzlich mit der Knarre in der Hand vor letztgenannten Unglücken zu sichern wäre, dann käme noch ein Schild mit der Aufschrift "Hier wird sortiert" an mögliche Zugänge und eine 50er Rifle an den Kamin....


    Welcome to Austin, Texas :) , erfüllt alle von dir genannten Kriterien.

    Gruß,

    Frank

  • Welcome to Austin, Texas :) , erfüllt alle von dir genannten Kriterien.

    Gruß,

    Frank



    Hi Frank,

    auch wenn ich gerne Dein Nachbar wäre, ich glaube Punkt 4 und 5 meiner Schreckensaufzählung haben unter anderem ihren Ursprung in Texas.
    Und ich weiss ja nicht was passiert wenn ich Mr. Dubble(trouble)you mit der 50er tätowieren würde wenn er meine Hofeinfahrt betritt, zumindest mit dem T-Bone wäre dann sicher Essig.
    Wobei der Staat wirklich was zu bieten hat:winken:zur Zeit um die 26 Grad glaube ich?

  • Hi Frank,

    auch wenn ich gerne Dein Nachbar wäre, ich glaube Punkt 4 und 5 meiner Schreckensaufzählung haben unter anderem ihren Ursprung in Texas.
    Und ich weiss ja nicht was passiert wenn ich Mr. Dubble(trouble)you mit der 50er tätowieren würde wenn er meine Hofeinfahrt betritt, zumindest mit dem T-Bone wäre dann sicher Essig.
    Wobei der Staat wirklich was zu bieten hat:winken:zur Zeit um die 26 Grad glaube ich?


    Sorry, aber die religiösen Fanatiker haben ihren Ursprung sicher nicht in TX. 9/11 kommt definitiv aus einer ganz anderen Richtung, da sollte man die Kirche schon im Dorf lassen. Dabbel-Juus überzogene Reaktion darauf hat allerdings eine Lawine losgelöst, ich sag nur Schäuble. :zorn:

    gruß
    Heinz

  • ..Mr. Dubble(trouble)you ...

    um mal Wille Nelson zu zitieren:

    Über George W. Bush:

    Zitat

    He's not from Texas, and he ain't a cowboy, so let's stop trashin' Texans and cowboys


    ....zur Zeit um die 26 Grad glaube ich?

    heute morgen waren es frische 15°C, später dann 28°C, perfektes Wetter für einen Ausritt auf dem Motorrad durchs Hill Country, das Hinterland von Austin.

    Gruß, Frank

  • Hallo Frank.

    Traumhafte Wetter-Beschreibung :top:

    Vielleicht sollten wir das nächste T-REG Jahrestreffen in Texas zelebrieren und zum Offroaden dann kurz nach Moab düsen ...... :D

    Hat eigentlich jemand Erfahrungen mit dem Übersee-Transport des eigenen T-Regs (Kosten, Vorschriften, Dauer)?



  • Stimmt, Mr. Dubble(trouble) ist kein Cowboy oder Texaner, dafür wurde er zweimal von diesen zum Gouverneur gewählt:eek: und damit einem Menschen der Weg geebnet der maßgeblich daran beteiligt ist daß Regierungen auf der ganzen Welt die Freiheit ihrer Bürger für vorgebliche Sicherheit opfern.

    Falls Du dieses Wochenende Dich auf Dein neues Moped wirfst, viel Spass und sichere Heimkehr. Bei hier 6 Grad und bleiernem Himmel geh ich jetzt erst mal in den Keller eine Runde weinen:( .

    @ JH-W12
    Denke Du bist billiger wenn Du Dir in Übersee was mietest, Verschiffen des eigenen Fahrzeugs dauert ca. 14 Tage und bei dem ganzen behördlichen Kram und den Kosten die dadurch anfallen macht es wenig Sinn für einen Urlaub den T mitzuschleppen.
    Oder willst Du auch dauerhaft raus aus Bipperland?

  • Weg frei für mehr Videoüberwachung und Handy-Ortung in Berlin

    Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am gestrigen Montag die Senatsvorlage für die Verschärfung des Landespolizeigesetzes mit rot-roter Regierungsmehrheit gebilligt. Mit dem Entwurf (PDF-Datei) zur Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) sollen vor allem die Möglichkeiten der Ermittler zum Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen sowie zur Handy-Ortung ausgedehnt werden. Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Vorstoß. Die Grünen sprachen von einem "Dammbruch" zu Lasten der Bürgerrechte und kündigten eine Verfassungsklage an. Die FDP wollte die Gesetzesänderung mit einer Verfallsklausel versehen. Da dieser nicht stattgegeben wurde, fürchten die Liberalen nun die polizeiliche Totalüberwachung des öffentlichen Personennahverkehrs.

    Der CDU ging der bereits im Vorfeld von der rot-roten Koalition abgestimmte Entwurf dagegen nicht weit genug. Sie will der Polizei generell an gefährdeten Plätzen eine Überwachung mit Kameraaugen ermöglichen. Diese Befugnis schränkt das Papier auf Großveranstaltungen wie die Fanmeile zur Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr ein. "Die Berliner haben keine Angst vor Videoüberwachung", konstatierte dagegen der parlamentarische CDU-Geschäftsführer, Frank Henkel. Die Novelle des Polizeigesetzes soll nun noch im Herbst endgültig vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

    Eine bislang noch wenig beachtete Passage des Entwurfs sieht vor, dass auch Autofahrer bei Kontrollen durch Funkwagen-Besatzungen künftig gefilmt werden können. In 340 Polizeiautos sollen dafür Videokameras eingebaut werden. Die elektronischen Augen sollen immer dann angeschaltet werden, wenn die Funkwagenbesatzung aussteigt und etwa Alkoholproben durchführt. Die Kosten liegen allein für die Geräte und die Auswertungseinrichtungen bei 660.000 Euro.

    Bei den Linken ist das Vorhaben weiter umkämpft. Bereits Ende September hatten sich Mitglieder der Linken aus Berlin gegen die Reform ausgesprochen. Im Oktober meldete sich dann Evrim Baba, Mitglied des Fraktionsvorstandes der Linken im Berliner Abgeordnetenhauses, mit einem Positionspapier (PDF-Datei) kritisch zu Wort. Sie hat etwa Zweifel, ob der Einsatz von Videokameras in Polizeiwagen wirklich die Sicherheit der Beamten erhöht. Auch bei den Kosten von 246.000 Euro für die geplante Handy-Ortung suizidgefährdeter oder vermisster Menschen mit Hilfe eines eigenen IMSI-Catchers für die Berliner Polizei meldete sie Bedenken an. Generell fürchten die Linksaußenvertreter eine Vorverlagerung des Gefahrenbegriffs. Diese führe dazu, dass das polizeiliche Erfassungsraster gröber werde und dadurch die Wahrscheinlichkeit, als Bürger ins Visier der Polizei zu geraten, steige.

    Laut einem Gegenpapier (PDF-Datei) der Befürworter der Novelle zeugt die Kritik Babas aber "von profunder Unkenntnis der Aufgaben und Funktion von Polizei in einem Rechtsstaat, wie die Bundesrepublik ihn darstellt". Die Angegriffene hält aber in einer Erwiderung (PDF-Datei) an ihrer Haltung fest. In dem Papier schreibt sie unter anderem: "Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Polizeibehörden Videoaufzeichnungen in öffentlich zugänglichen Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs nicht nur zur Abwehr terroristischer Gefahren herstellen dürfen, sondern zur Abwehr und zum Erkennen von Straftaten von erheblicher Bedeutung. Damit werden der Polizei also neue Eingriffsbefugnisse, die über das im Koalitionsvertrag verabredete hinausgehen, eingeräumt." (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

  • Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung

    Der Bundestag hat am heutigen Freitag mit den Stimmen der großen Koalition den heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (PDF-Datei) und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss verabschiedet. Die Oppositionsparteien votierten geschlossen gegen das Vorhaben, mit dem auch die EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Bei der von den Grünen und den Liberalen geforderten namentlichen Abstimmung sprachen sich insgesamt 366 von 524 anwesenden Abgeordneten für den Entwurf aus, 156 dagegen. Zudem gab es zwei Enthaltungen. Einzelheiten werden sich erst aus der Veröffentlichung der detaillierten Namensliste ablesen lassen.

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    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte bei der knapp einstündigen Debatte am historisch bedeutsamen 9. November die Initiative zur sechsmonatigen Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten erneut mit dem Hinweis: "Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat." Es würden nur die Daten gespeichert, "die ohnehin generiert werden". In diesem Zusammenhang müssten künftig auch bei der Nutzung von Flatrates Verbindungsinformationen aufbewahrt werden. Zudem würde die EU-Richtlinie in "minimaler Weise" umgesetzt. Es gehe darum, den Terrorismus besser zu bekämpfen.

    Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder warf den Gegnern des Vorhaben in der erregt geführten Debatte zur 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs vor, mit ihren Beschwörungen von Big Brother und Orwell zu "zündeln". Die Koalition wolle "keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher". Es gelte, "die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken". Zugleich würden etwa Journalisten aber gegenüber dem jetzigen Zustand beim Schutz vor Überwachung besser gestellt. Auch für Klaus Uwe Benneter von der SPD-Fraktion ist die "wirksame Strafverfolgung eine der wesentlichen Aufgaben, die der Staat leisten muss". Die Bürger würden nicht alle unter Generalverdacht gestellt. "Das wäre sonst auch bei den Konten der Fall", da auch darauf bereits zugegriffen werden könne.

    Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sprach dagegen in dem heftigen Schlagabtausch von einem "tiefschwarzen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland". Alle Punkte, welche Zypries zur Verteidigung des Entwurfs vorgebracht habe, "ist in der Sache falsch und unrichtig". So dürften die Maßnahmen schon bei Straftatbeständen genutzt werden, auf die nur eine Geldstrafe stehe. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung am Telefon werde mit den gewählten Formulierungen "nie möglich". Das "bedeutet für Ihr Gesetz, dass Sie immer abhören wollen". Der Journalisten- und der Informantenschutz werde durch das Gesetz "ausgehöhlt".

    Für die FDP betonte Jörg van Essen, dass die Bürger mit dem Vorstoß "unter Generalverdacht" gestellt würden. Entgegen der Behauptung der Justizministerin werde die EU-Direktive auch nicht Eins zu Eins umgesetzt, sondern vielmehr auf erhebliche Straftaten und solche, die mit Telekommunikation zu tun haben, erweitert. Die Konsequenz kann für den Liberalen nur lauten: "Das Gesetz muss gekippt werden." Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte, dass mit der Vorratsdatenspeicherung sehr wohl nachzuvollziehen sei, wie das Telekommunikationsverhalten eines Bürger sei: "Es ist unstreitig, dass daraus Profile erstellt werden können." Das Bundesverfassungsgericht habe dagegen schon die Erhebung entsprechender Kommunikationsdaten als grundrechtsrelevant eingeschätzt.

    Eine "Totalregistrierung menschlichen Kommunikationsverhaltens ohne jeden Verdacht und ohne jeden Anlass" beklagte Jan Korte, Innenexperte der Linken. Der Koalition warf er eine "exorbitante Datensammelwut" vor. Auf die Verbindungsdaten dürfte schon bei einer "Beleidigung am Telefon" oder dem "illegalen Herunterladen von Klingeltönen" zugegriffen werden. Generell seien "bei solchen gigantischen Datenmengen der Missbrauch und die Weckung von Begehrlichkeiten vorprogrammiert". Über die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Grundrechte auf freie und unangepasste Kommunikation müsse man sich im Klaren sein

    Der Entwurf gilt als eines der umstrittensten Vorhaben von Schwarz-Rot in dieser Legislaturperiode. Datenschützer bemängelten immer wieder tiefe Eingriffe in die Grundrechte, eine Generalverdächtigung der Bürger und eine Abkehr von bislang ehernen Prinzipien zur Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Auch Verbände von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten oder Anwälte brachte die Bundesregierung mit ihrem Zwei-Klassen-Recht beim Vertrauensschutz gegen sich auf. Sachverständige appellierten in zwei gesonderten parlamentarischen Anörungen für umfassenden Korrekturen und eine Aufschiebung der Massendatenvorhaltung. Wirtschaftskreise haben ihre Kritik vor allem bezogen auf die fehlende Entschädigungsregelung ebenfalls aufrecht erhalten.

    Zudem gab es massive Proteste aus weiten Kreisen einer sich neu formierten Bürgerrechtsbewegung unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, die sich in Form einer Großdemo in Berlin, bundesweiten Kundgebungen sowie einer aktuellen Online-Demonstration Bahn brachen. Tausende Bürger sowie Vertreter von Oppositionsparteien haben nun Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Überwachungsvorstoß angekündigt. Montag kündigte die Unterstützung der Grünen für alle an, "die sich gegen dieses Gesetz zur Wehr setzen werden". Kauder hat dagegen nach eigenen Angaben "keine große Sorgen, dass das Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht hält".

  • Scharfe Reaktionen auf Absegnung der Vorratsdatenspeicherung

    Bürgerrechtler, Datenschützer und Medienverbände haben die Verabschiedung der Novelle der Telekommunikationsüberwachung und die damit einhergehende Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch den Bundestag entschieden verurteilt. "SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht", moniert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz erwarte nun die mit rund 7.000 Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden sei. Diese werde eingereicht, sobald die Bestimmungen voraussichtlich Ende des Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden seien.


    Entgegen der Einschätzung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigen sich die Kritiker optimistisch. "Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden", meint Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Nutzern. Dagegen sei die Wählbarkeit von SPD, CDU oder CSU für die Generation Internet "endgültig verloren gegangen". Diesmal habe die Koalition noch "auf stur geschaltet", ergänzt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath. "Aber der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird sich ausweiten zu einer gesellschaftlichen Bewegung für mehr Freiheit und weniger Angst."

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelte ebenfalls, dass der Bundestag "trotz der von vielen Seiten vorgebrachten erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit die generelle und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen hat". In verschiedener Hinsicht gehe das Gesetz über die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie hinaus, insbesondere bei der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden. Im Gegensatz zur Polizei werde diesen sogar "ohne richterliche Prüfung ein Zugriff" auf die Datenberge gestattet. Nicht zuletzt werde die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung "künftig nicht mehr gewährleistet".

    Besonders bedauert der Datenschützer, dass bei der Neuregelung der Vorgaben zum Abhören der Telekommunikation in der Strafprozessordnung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen "keine substanziellen Verbesserungen erreicht wurden". Im Gegenteil habe der Bundestag Änderungen beschlossen, die etwa bei der Anordnungsdauer von Telekommunikationsüberwachungen oder bei den über die Maßnahmen zu erstattenden Berichten die verfahrensrechtlichen Schutzvorkehrungen des Regierungsentwurfs "wieder verwässern". Unzureichend seien auch die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Weiter stößt sich Schaar am "nicht ausreichenden Schutz besonderer Vertrauensverhältnisse".

    Das Zwei-Klassen-Recht bei Berufsgeheimnisträgern hat auch Medienverbände erneut zu scharfen Reaktionen veranlasst. Der Schutz der Pressefreiheit bleibe auf der Strecke, heißt es beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Anders als bei Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern, die von der Überwachung ausgenommen werden, solle bei Journalisten nur im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen. Wie schwach dieser Maßstab sei, habe zuletzt die Beschlagnahmeaktion von Briefen an verschiedene Berliner Zeitungen deutlich gemacht. Kein Informant werde künftig noch reden, wenn seine Telefonnummer, E-Mail-, IP-Adresse und seine Standortdaten ebenso erfasst würden wie auch Zeitpunkt und Dauer des Kontakts. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV).

    Sachsen-Anhalts Landesdatenschützer Harald von Bose sagte der Mitteldeutschen Zeitung: Wenn das Kommunikationsverhalten des Bürgers so eklatant berührt und er unter Generalverdacht gestellt werde, müsse man sich fragen, ob nicht auch ein Stück des demokratischen Fundaments durch diese informationelle Fremdbestimmung berührt werde. "Dass diese Entscheidung zum Einschnitt in Freiheitsrechte genau am 9. November als dem Tag des Mauerfalls getroffen wird, ist bitter." Für Claudia Roth und Malte Spitz aus der Bundesspitze der Grünen zeigt der "bewusste Verfassungsbruch", dass Bürgerrechte in der großen Koalition kein schützenswertes Gut sind. Bei der Online-Durchsuchung versuche die SPD noch, "nach außen den Schein der Anständigkeit zu wahren". Doch mit der Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung mache sie sich unglaubwürdig.

    Für den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, ist die Vorratsdatenspeicherung eine Ermittlungshilfe, die nur unter gewissen Voraussetzungen eingesetzt wird. Wenn man erkenne, dass ein Verdächtiger etwa häufiger mit einer bestimmten Person Kontakt habe, würden zu dieser Person Hintergrundinformationen eingeholt. "Es hilft uns also zu einer Verdachtsfindung, zu der wir sonst nicht in der Lage wären", sagte Jansen im ZDF-Mittagsmagazin. "Ich glaube, unsere Demokratie ist stark genug, um das aushalten zu können."

    Telcos müssen im Rahmen der Massendatenlagerung vom 1. Januar 2008 an Rufnummern, Uhrzeit und Datum der Verbindung, bei Handys auch den Standort zu Beginn des Gesprächs sowie die Gerätenummern erfassen und sechs Monate aufbewahren. Für Internetanbieter gilt eine "Schonfrist" bis Anfang 2009. Danach sind von ihnen die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung zu speichern. Von Anbietern von E-Mail-Diensten verlangt der Staat vor allem die Kennungen der elektronischen Postfächer, also die E-Mail-Adressen, und die IP-Adressen von Absender sowie Empfänger nebst Zeitangaben. Wer Internet-Telefonie (VoIP) zur Verfügung stellt, muss die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und ebenfalls die IP-Adressen vorhalten. Deutsche Anbieter von Anonymisierungsdiensten sind ausdrücklich nicht von den Auflagen ausgenommen.

    Abrufbar ist inzwischen die genaue Abstimmungsliste (PDF-Datei). Demnach haben neben der Opposition fünf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion sowie sieben Sozialdemokraten gegen den Entwurf gestimmt. Eine Übersicht bietet die Plattform Abgeordnetenwatch. Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, konnte wegen dringender Verpflichtungen in Baden-Württemberg nicht an der Sitzung teilnehmen. In einer Erklärung bedauerte er die politische Entscheidung der Mehrzahl seiner Genossen. Bei ihm seien "massive Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat" geblieben. Fest stehe, dass die Umsetzung zurückgenommen werden müsse, wenn der EuGH die in Brüssel gewählte Rechtsgrundlage für nichtig erkläre. Er prüfe, ob er rechtliche Schritte gegen den "Dammbruch" im deutschen Datenschutzrecht anstrengen und sich einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen werde.

  • Finanzminister kassiert am Grab

    Das deutsche Steuerrecht ist bizarr. Doch seit gestern hat es auch makabre Züge. Denn mit dem Ableben hat man keine Ruhe vor dem Finanzamt.
    Die Erben müssen nicht nur für das Vererbte Steuern zahlen, sondern auch für die hinterlassenen Gewinne und Erlöse aufkommen. Dafür wird die künftige Steuernummer für jeden Bürger noch 20 Jahre nach seinem Tode sorgen. Doch ein bescheidener Ausgleich für diese Gier des Finanzministers über den Tod hinaus ist seit gestern vom obersten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof, gestrichen worden. Die Verluste oder Abschreibungen beispielsweise auf Immobilien oder Geschäftseinrichtungen können die Erben künftig nicht mehr übernehmen und zur Steuerminderung einsetzen. Hier wird ein Schlussstrich gezogen. Wer ab heute stirbt, hinterlässt keine Steuervorteile, sondern nur noch Steuerforderungen.

    Dieses Verfahren ist aber auch denkwürdig, weil es ab sofort in Kraft getreten ist. Während sonst die Steuerpflichtigen erst lang warten müssen, bevor der Finanzminister für sie beispielsweise die beanstandete Streichung der Pendlerpauschale revidiert, schien hier höchste Eilbedürftigkeit geboten. Der Grund ist klar: Hier profitiert die Staatskasse. Wenn es dagegen um einen Vorteil der Steuerzahler geht, hat es der Minister weniger eilig. Hier wird so lange wie möglich die Umsetzung herausgezögert, fehlen die Anweisungen oder werden Urteile sogar unterschlagen oder mit Nichtanwendungserlassen versehen.

    Diese Arbeitsweise des Bundesfinanzministeriums bekommt einen unangenehmen Beigeschmack. So werden fast schon systematisch Gesetze und Verordnungen, die zum Vorteil der Bürger sind, nur sehr zäh umgesetzt. Ein Beispiel ist die immer noch nicht abgestimmte und damit wirksame Absetzbarkeit der höheren Freibeträge für das Ehrenamt. Hier hält sich der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück noch nicht einmal daran, was das Parlament beschlossen hat.

    Er weiß eben auch das besser.



  • Hallo Niels,

    Ich stimme Dir von A bis Z zu, zumal es sich genauer
    betrachtet sogar in der Mehrzahl um bereits einmal versteuerte Gelder/Anlagen handelt.
    Und den unangenehmen Beigeschmack hat die Arbeits-
    und Vorgehensweise schon etwas länger.

    (Hoffentlich bekomme ich jetz nicht direkt eine GBP:lach: )

    Gruß

    Dieter