• Hallo Thanandon,
    wenn es um Wandlung geht, dürfte es nur für unseren österreichischen Freunde interessant werden, das deutsche Recht kennt diesen Begriff nicht! :zwinker:

    Die Käuferrechte ergeben sich nach §437 BGB. Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache

    1. die Nacherfüllung verlangen
    2. vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
    3. sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Nacherfüllung kann in der Nachbesserung oder der Lieferung einer mängelfreien Sache bestehen. Die Lieferung kann der Verkäufer aber je nach Verhältnis Mangel <->Nacherfüllung ausschliessen.

    Das sind die gesetzlichen Eckdaten nach dem BGB. Darüber hinaus sollte man noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten kennen, damit man im Glauben an die 2 Jahre Garantie nicht böse erwacht.

    VG
    Tilo

  • Und ich dachte, daß es sich bei diesem Thema um ein deutsches handelt, weil ich den Begriff beim Autokauf bisher nicht kannte...

    Mich würde eine Wandlung aber auch nicht interessieren...ich kaufe ein neues Auto, welches funktionieren sollte...und wenn was nicht funktioniert, wird es repariert...und wenn die Reparatur (oder der Schaden) innerhalb von 2 Jahren auftritt, ist es eine Garantiesache...sprich: ich muß nichts zahlen...

    Sehe ich das zu naiv???

  • wenn du über monate jeden zweiten tag damit in der werkstatt bist, dann ja, ansonsten nein

    :zwinker:

    Und ich dachte, daß es sich bei diesem Thema um ein deutsches handelt, weil ich den Begriff beim Autokauf bisher nicht kannte...

    Mich würde eine Wandlung aber auch nicht interessieren...ich kaufe ein neues Auto, welches funktionieren sollte...und wenn was nicht funktioniert, wird es repariert...und wenn die Reparatur (oder der Schaden) innerhalb von 2 Jahren auftritt, ist es eine Garantiesache...sprich: ich muß nichts zahlen...

    Sehe ich das zu naiv???

  • wenn du über monate jeden zweiten tag damit in der werkstatt bist, dann ja, ansonsten nein
    :zwinker:



    Genau das ist der springenden Punkt. :denker:

    Bei solcher Konstellation kann ich so eine Haltung nachvollziehen

    Du kannst aber beobachten, daß schon bei den geringsten Kleinigkeiten das Thema Wandlung in den Mund genommen wird. :klopf:

    Und das finde ich nicht in Ordnung

    :winken:

  • Und ich dachte, dass es sich bei diesem Thema um ein deutsches handelt, weil ich den Begriff beim Autokauf bisher nicht kannte...

    Den juristischen Begriff der Wandlung gibt es nur im österreichischen Gewährleistungsrecht und bedeutet nichts anderes als Rückabwicklung des Vertrags.


    Mich würde eine Wandlung aber auch nicht interessieren...ich kaufe ein neues Auto, welches funktionieren sollte...und wenn was nicht funktioniert, wird es repariert...und wenn die Reparatur (oder der Schaden) innerhalb von 2 Jahren auftritt, ist es eine Garantiesache...sprich: ich muss nichts zahlen...

    Sehe ich das zu naiv???

    Jepp... :zwinker:

    Wie es in Ö ist kann ich nicht sagen, aber in D ist es so, dass bei einem Neuwagenkauf der Verkäufer (Nicht der Hersteller!!!) mir gegenüber gesetzlich 2 Jahre zur Gewährleistung verpflichtet ist. Das bedeutet bei Mängeln ist der Verkäufer der Ansprechpartner. Innerhalb der ersten 6 Monate wird üblicherweise davon ausgegangen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorgelegen haben muss. Nach den 6 Monaten ist der Käufer beweispflichtig, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. So kann es zu unschönen Szenen kommen, wenn ein Mangel mal eben nicht kulant abgewickelt wird.
    Konsequenz, wenn man es nicht beweisen kann, da kann es schon mal passieren, dass man bereits nach 1/2 Jahr selber zahlen muss.


    Zusätzlich gibt es die Garantie, das sind freiwillige und frei gestaltbare Leistungen meist des Herstellers.

    VG
    Tilo

  • wichtig ist auch dass der hersteller zusagen muss, so dass der händler sein geld (zuzahlung) bekommt


  • Konsequenz, wenn man es nicht beweisen kann, da kann es schon mal passieren, dass man bereits nach 1/2 Jahr selber zahlen muss.



    Das ist sicher der Extremfall...ich kann mich auch nicht so in die Thematik reindenken, weil ich und auch meine Firma schon einige Autos bei dem Händler gekauft haben...da wird bei Reparaturen sicherlich nicht lange nachgefragt...

  • wichtig ist auch dass der hersteller zusagen muss, so dass der händler sein geld (zuzahlung) bekommt

    Um es mal bösartig auszudrücken: Das ist nicht Sache des Kunden! Auf dem Kaufvertrag steht der jeweilige Händler und es ist kein Kommissionsverkauf für VW.

    Üblicherweise holt sich der Händler die Zusage, aber selbst wenn VW diese nicht gibt ist der Händler in der Gewährleistungspflicht!

  • Da das hier ja OT ist und das Thema Wandlung betrifft:

    Es geht nicht um ein Fahrzeug, sondern um einen neuen Kaffeeautomaten (Jura Impressa J5), gekauft ca. Mitte April 2007.

    Einmalig war das gute Stück schon bei Jura (Juli) und angeblich wurde die Powerbox (oder so ähnlich) getauscht und das Problem war behoben. Zumindest bis letzte Woche, jetzt zickt das Ding schon wieder mit den gleichen Symptomen rum.

    Besteht jetzt schon das Recht auf Wandlung, oder muss ich einen weiteren Reparaturversuch akzeptieren? Könnte es dann zu Beweislastumkehr kommen, wenn das Problem nach Mitte Oktober (> 6 Monate) wieder auftaucht?

    Bitte keine Diskussion über Kaffeeautomaten per se vom Zaum brechen. Ich denke, das war einfach Pech mit der Maschine, einige Bekannte haben absolut keine Probleme mit der J5 oder z.B. der F70. :zwinker:

    gruß
    Heinz

  • Das ist sicher der Extremfall...ich kann mich auch nicht so in die Thematik reindenken, weil ich und auch meine Firma schon einige Autos bei dem Händler gekauft haben...da wird bei Reparaturen sicherlich nicht lange nachgefragt...

    Nein das ist kein Extremfall. Zugegeben bei Autos kommt es seltener vor, aber z.B. bei Consumerelektronik ist das bei Elektromärkte Usus.


  • Besteht jetzt schon das Recht auf Wandlung, oder muss ich einen weiteren Reparaturversuch akzeptieren? Könnte es dann zu Beweislastumkehr kommen, wenn das Problem nach Mitte Oktober (> 6 Monate) wieder auftaucht?

    Du solltest dem Verkäufer noch einen Versuch der Mängelbeseitigung zugestehen. Bestand der Mangel schon vorher und tritt nach den 6 Monaten immer noch auf, hat die Beweislastumkehr keine Bedeutung.

    Geht die Nachbesserung daneben oder bietet der Verkäufer Dir keine neue Maschine als Nachbesserung an hast Du die Option vom Kauf zurück zu treten bzw. den Kaufpreis zu mindern.

    VG
    Tilo

  • Warum?
    Wenn das Gerät nicht funktioniert und nicht läuft?
    Warum soll ich als Kunde auf meine Ansprüche verzichten.
    das ist für mich persönlich immer schwer nachzuvollziehen, aber das liegt eventuell am Beruf, denn im Hotel wird die Frage der Kulanz(?) jeden Tag aufs Spiel gesetzt.

    mal ein anderes beispiel:

    wenn das steak roh ist, was dann?
    warten auf ein neues?
    von der rechnung nehmen lassen?
    auf freibier bestehen?


    zum thema autowandlung:

    wenn das werk kein ok gibt werden sich die meisten Händler SEHR schwer tun, wahrscheinlich gar nicht wandeln, denn der finanz. Ausgleich den der Händler bekommt ist relativ hoch......:denker:

    Du solltest dem Verkäufer noch einen Versuch der Mängelbeseitigung zugestehen. Bestand der Mangel schon vorher und tritt nach den 6 Monaten immer noch auf, hat die Beweislastumkehr keine Bedeutung.

    Geht die Nachbesserung daneben oder bietet der Verkäufer Dir keine neue Maschine als Nachbesserung an hast Du die Option vom Kauf zurück zu treten bzw. den Kaufpreis zu mindern.

    VG
    Tilo


  • mal ein anderes beispiel:

    wenn das steak roh ist, was dann?


    Wenns roh ist kann man ja noch etwas retten, meist geht es ja um den schmalen Grat medium oder Schuhsohle... :D

    [OT]
    In Autohausmanier würde es so laufen:
    3 Typen mit Fleischthermometer würden das Stück checken, sagen der Teller muss für 2 Tage in die Küche um zu sehen ob der Zustand sich ändert und gleichzeitig wird in Verhandlung mit dem Großmarkt getreten, was zu tun ist... :zwinker:
    [/OT]


    wenn das werk kein ok gibt werden sich die meisten Händler SEHR schwer tun, wahrscheinlich gar nicht wandeln, denn der finanz. Ausgleich den der Händler bekommt ist relativ hoch......:denker:

    Wie gesagt im Falle der Sachmängelhaftung/Gewährleistung ist der Vertragspartner das jeweilige Autohaus und nicht WOB. Wenn dieser nicht in der Lage ist eine mängelfreie Sache zu liefern hat er das Problem! Entweder er bessert nach, so dass die Sache mängelfrei ist, dazu gehört auch die Möglichkeit dem Kunden eine anderes Auto zu geben. Wie der Verkäufer das hinbekommt bzw. ob&wie WOB da mitspielt ist irrelevant. Es geht im Endeffekt darum: Vertrag erfüllt oder nicht, ansonsten kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

    Mal als Beispiel:
    Wenn ein Autohaus 7 Monate nach dem Kauf pleite geht, hat der Käufer KEINEN Anspruch auf Gewährleistung mehr, da kann er dann nur noch auf die Kullanz des Herstellers hoffen, sofern er die Garantiebedingungen eingehalten hat.

    VG
    Tilo

  • Warum?
    Wenn das Gerät nicht funktioniert und nicht läuft?
    Warum soll ich als Kunde auf meine Ansprüche verzichten.
    das ist für mich persönlich immer schwer nachzuvollziehen, aber das liegt eventuell am Beruf, denn im Hotel wird die Frage der Kulanz(?) jeden Tag aufs Spiel gesetzt.


    Klar, im Servicebereich gibt es keine Nachbesserungsmöglichkeiten, wie bei Produkten. Da muss man sicher ganz anders und auch vor allem sehr viel kulanter auftreten.

    Auf meinen konkreten Fall bezogen: Der Händler ist sehr hilfsbereit und sehr gewillt alles zu tun (Kleinerer Laden vor Ort, wie immer meine bevorzugte Wahl). Wir bekommen jeweils ohne zu fragen kostenfrei ein ähnlich wertiges Ersatzgerät. Austausch erfolgt, wenn wir das wollen sogar direkt bei uns zu Hause, d.h. ich muß den Automaten nicht mal selbst zum Händler bringen. Probleme werden vom Händler auch überhaupt nicht abgestritten und bagatellisiert. Deswegen möchte ich für einen Fehler des Herstellers nicht unbedingt den Händler zur Verantwortung ziehen, solange mir keine Nachteile daraus entstehen. Auf Grund der Aussage hier werde ich sicherlich den zweiten Nachbesserungsversuch abwarten und zunächst hoffen, dass dann entweder alles funktioniert oder Jura von sich aus die Maschine direkt austauscht. Falls nicht, dann wird halt gesetzlich korrekt bei erneutem Auftreten gewandelt und der Händler bekommt dann auch keine Probleme.

    gruß
    Heinz

  • So handhabe ich es auch und in diesem Fall würde ich Ihm auch eine neue Chance geben, das ist doch so ähnlich wie kleine Geschenke erhlaten die Freundschaft (vielleicht ein bissl übertrieben, dennoch geht es in die gleiche Richtung)

    :top:

    Klar, im Servicebereich gibt es keine Nachbesserungsmöglichkeiten, wie bei Produkten. Da muss man sicher ganz anders und auch vor allem sehr viel kulanter auftreten.

    Auf meinen konkreten Fall bezogen: Der Händler ist sehr hilfsbereit und sehr gewillt alles zu tun (Kleinerer Laden vor Ort, wie immer meine bevorzugte Wahl). Wir bekommen jeweils ohne zu fragen kostenfrei ein ähnlich wertiges Ersatzgerät. Austausch erfolgt, wenn wir das wollen sogar direkt bei uns zu Hause, d.h. ich muß den Automaten nicht mal selbst zum Händler bringen. Probleme werden vom Händler auch überhaupt nicht abgestritten und bagatellisiert. Deswegen möchte ich für einen Fehler des Herstellers nicht unbedingt den Händler zur Verantwortung ziehen, solange mir keine Nachteile daraus entstehen. Auf Grund der Aussage hier werde ich sicherlich den zweiten Nachbesserungsversuch abwarten und zunächst hoffen, dass dann entweder alles funktioniert oder Jura von sich aus die Maschine direkt austauscht. Falls nicht, dann wird halt gesetzlich korrekt bei erneutem Auftreten gewandelt und der Händler bekommt dann auch keine Probleme.

    gruß
    Heinz