Rückabwicklung - Nutzungspauschale

  • Hallo zusammen,

    nachdem VW meinen Dicken nicht hinkriegt folgt jetzt die Rückabwicklung... :( . Da hätte ich ein paar Fragen an die TF-Freunde, die sowas schon hinter sich haben.

    Wie hoch hat den VW den Berechnungssatz in % bei den bereits rückabgewickelten Fahrzeugen angesetzt (0,66%, 0,5%, 0,4%) ??

    Mein Dicker ist bei VW finanziert, bekomme ich die monatl. Raten in voller Höhe zurück oder behält die VW Bank die Zinsen ein ?

    schonmal Danke für die Antworten

    LG

    Christian

  • 0,5% zzgl. noch einiger (für mich recht wertvoller) Zusatzleistungen..... :zwinker:
    ohne diese Zusatzleistungen hätte ich auf 0,4% bestanden !

  • Hi Jungs,

    ich werde jetzt - nachdem mein RNS-Bildschirmproblem nicht gelöst werden konnte (schaltet von alleine ab...!) eine Wandlung meines 'T' machen !

    Preislich ist das neue RNS somit nicht teurer wie das 'alte' (RNS 2 DVD = 2008,62)

    Obwohl ich das 'alte' optisch echt gut fand (was bei Nichtfunktion aber auch nichts bringt...)

    LG

    Bernd

    Bernd

    VW Touareg 3.0 TDI, Porsche 964 Turbo, VW Golf IV 2.3 V5, Yamaha Vmax, Suzuki RV50

  • Hallo,

    werde heute auch Antrag auf Wandlung meines 3 Wochen alten 'T' stellen - VW bekommt 'Bildschirm-Problem' nicht in den Griff !!!!

    Heisst das mit dem %-Satz, dass ich 0.5 % vom Kaufpreis (bei mir 70.000) pro 1000 KM Nutzung bezahlen muss ?

    Gruss

    Bernd

    Bernd

    VW Touareg 3.0 TDI, Porsche 964 Turbo, VW Golf IV 2.3 V5, Yamaha Vmax, Suzuki RV50


  • ich werde jetzt - nachdem mein RNS-Bildschirmproblem nicht gelöst werden konnte (schaltet von alleine ab...!) eine Wandlung meines 'T' machen !



    Wegen dem RNS eine Wandlung
    Ob das geht :confused:

    Normalerweise wird das Navi komplett ausgetauscht.

    Das mit dem Ausschalten hatte ich auch schon einmal wärend der Navigation - war komplett weg inkl. der Anzeige im Armarturenbrett
    Hat sich so nach 4 - 5 Sek. wieder eingeschaltet und normal weiternavigiert.

    Solange das einmalig war, ist´s mir wurscht - sind halt Eigenheiten der Elektronik

    :winken:

  • Hi,

    man hat die Bildschirmeinheit 2 x gewechselt, neue SW aufgespielt und einen Check auf Hochfrequenz-Einflüsse gemacht... Ich hab einfach keine Lust mehr auf diesen Mist.
    Von 4 Wochen Besitz habe ich das Auto grad mal 1.5 Wochen gefahren.....

    Wandlung geht nach 3maligen erfolglosen Reparatur-Versuch !

    In meiner Werkstatt verkriechen sich schon alle, wenn ich auf den Hof fahre.... ich denke mal, die Wandlung ist denen auch lieber !!

    Bernd

    VW Touareg 3.0 TDI, Porsche 964 Turbo, VW Golf IV 2.3 V5, Yamaha Vmax, Suzuki RV50

  • Das ist wohl korrekt.
    Viel Glück und teil uns mal den vereinbarten % mit.
    Persönlich kann ich das gut nachvollziehen, ich lasse mir das auch nicht mehr gefallen (trifft aber nicht nur auf Autos zu, sondern einfach allgemein). Enuff is Enuff.

  • Hallo Bernd,

    ja so sollte es laufen. Bei mir war es zumindest so.
    Nach 3 Wochen kapituliert VW bereits, na sauber. Es ist schade das die Qualität des T. so grausam ist. Selbst das überarbeitete GP Modell scheint nicht besser zu sein.

    Traurig Traurig

    Viel Erfolg beim Rückabwickeln

    LG

    Christian

  • 1. schade............ :(
    2. wieso "Antrag" ???? wenn du im Recht bist, dann haben die gar keine Wahl !!
    3. der %Satz ist schlimmstenfalls noch Verhandlungsache, 0,4% (entspr. erwarteter Gesamtlaufleistung von 250000km) hat es auch nicht nur 1 X gegeben.... Auch dieser Satz ist nicht VW-Sache, sondern einfach die aktuelle Rechtssprechung (die sich da zugegebenermassen manchmal nicht so ganz einig ist....).

  • Hallo und Danke für eure Infos !

    Frage zu meinen Kauf-Konditionen.
    Mein 'T' kostete € 70.000 - ich bekam € 8.000 Nachlass....

    Kann ich damit zufrieden sein ??? Oder habt ihr teilweise andere Nachlässe aushandeln können ?

    Gruss

    Bernd

    Bernd

    VW Touareg 3.0 TDI, Porsche 964 Turbo, VW Golf IV 2.3 V5, Yamaha Vmax, Suzuki RV50

  • erzähl mal näheres.........




    Es ist ein Vorlageverfahren des BGH beim EuGH anhängig. Ohne es zu juristisch werden zu lassen, sieht es so aus als ob eine Nutzungspauschale zumindest dann gegen eine europ. Richtlinie verstößt, wenn der mangelhafte Wagen zurückgegeben und ein neuer geliefert werden soll (jur. Nacherfüllung in Form der Nachlieferung). In dem Fall handelt es sich juristisch nicht um einen Rücktritt (ehemals Wandelung).


    Gruß

  • d.h. es ist eigentlich nicht rechtens, dass VW mich für die bis zur Neuauslieferung gefahrenen Kilometer bluten lässt....!?
    Eigentlich nachvollziehbar, denn ich habe einen Neuwagen gekauft und durch die Mängel erhebliche privat/zeitliche Probleme bekommen, für die ich einen Ausgleich (in welcher Form auch immer) bekommen sollte...

    Bernd

    VW Touareg 3.0 TDI, Porsche 964 Turbo, VW Golf IV 2.3 V5, Yamaha Vmax, Suzuki RV50

  • habe grade im Forum gelesen, dass ein %-Satz (für die bis zur Neulieferung gefahrenen Kilometer) wohl nicht rechtens ist.....
    Anscheinend läuft da auch eine Untersuchung bzw. Gesetzesvorlage im Europ.Gerichtshof....

    Vielleicht kann ich VW damit etwas 'drücken'.... - Habe nämlich schon von anderen VW-Häusern Interesse bekundet bekommen, mir den 'Ersatzwagen' liefern zu wollen !!!!

    Bernd

    VW Touareg 3.0 TDI, Porsche 964 Turbo, VW Golf IV 2.3 V5, Yamaha Vmax, Suzuki RV50

  • d.h. es ist eigentlich nicht rechtens, dass VW mich für die bis zur Neuauslieferung gefahrenen Kilometer bluten lässt....!?



    Da bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten, was der EuGH sagt. Vorher kann man noch keine Schlüsse ziehen

  • Hallo Vmax94,

    auf dem arbeitsblatt zur Rückabwicklung gibt es eine Zeile Neufahrzeug mit Kommisionsnummer. VW kann und wird dann Deinen neuen T. im Bau beschleunigen.
    Wirst staunen wie schnell das geht...

    LG

    Christian

  • Es ist ein Vorlageverfahren des BGH beim EuGH anhängig. Ohne es zu juristisch werden zu lassen, sieht es so aus als ob eine Nutzungspauschale zumindest dann gegen eine europ. Richtlinie verstößt, wenn der mangelhafte Wagen zurückgegeben und ein neuer geliefert werden soll (jur. Nacherfüllung in Form der Nachlieferung). In dem Fall handelt es sich juristisch nicht um einen Rücktritt (ehemals Wandelung).


    Gruß



    In der Tat. Die deutsche Regelung verweist auf das Rücktrittsrecht mit der Folge der Nutzungsentschädigung. Der BGH war aber der Ansicht, dass dieses gegen die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie verstößt. Diese sieht nämlich vor, dass im Falle der Nacherfüllung in Form der Neulieferung der Käufer so stehen muß, als ob die Sache von vornherein mangelfrei war. Jetzt entscheidet also der EugH. Wann das der Fall ist, ist wohl noch offen. Ebenfalls unklar ist, was passiert, wenn der EuGH die deutsche Regelung für europarechtswidrig hält, denn die deutsche Regelung ist nunmal eindeutig, und solange sie da steht, dürfte die Rechtsprechung davon eigentlich nicht abweichen....; ist alles hoch umstritten.

    Übrigens handelte es sich in dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, um einen Kühlschrank, und so mancher Autohändler fragt sich jetzt, was seine Autos eigentlich mit Kühlschränken gemeinsam haben.....; nun ja, der gleiche Paragraph gilt auch für Ziegen, Schweine oder Raumschiffe.

    Gruß Patrick

  • Na klar bei mir hats nur 4,5 Monate gedauert bis ich meinen letzten bekommen hab :top: