• Hallo,

    die Aussagen sind korrekt. Hatten diesen Fall schon im Bekanntenkreis und es wurde nicht der volle Schaden erstattet (glaube es wurden 20% abgezogen - bin aber nicht sicher), also unbedingt abmontieren.

    Auch mein Versicherungsvertreter sagt, ist so ein Punkt bei dem die Versicherungen ganz genau schauen.

    Wohl dem, der ein elektrisch anklappbare AHK hat - ich leider nicht - war der einzige Lapsus der mir bei meiner Bestellung unterlief.

    Tschau

  • Hallo,
    in diesem, unseren Lande wundert ich bald garnichts mehr.
    Das würde in der Schlußfolgerung bedeuten, dass ich gefälligst beim Abstellen des Fahrzeuges auch die Ohren anzuklappen haben, da -falls sie dem Auto jemand abfährt- ich auch gegen die Schadensminderungspflicht verstoße?

    Die Versicherer meinen wohl eher: Schadensleistungsersatzminderungverhinderungspflicht?
    :denker:


    Gruß


  • Hallo Hannes,

    letztlich darf man sich beim Abstellen wohl gar nicht irgendwo hinstellen, wenn dort später ein Unfall passiert. Dann hat man zwar minderschwer aber immerhin gegen die Schadensminderungspflicht verstossen. :zorn:

    Also eigentlich bin ich letzte Woche auch selbst Schuld gewesen, denn ich hätte ja letzte Woche auch 2 Minuten früher fahren können, oder später. :eek:

    Es gibt hier wirklich scheinbar nichts, was es nicht gibt. :denker:

    Gruß
    Heinz