Hallo zusammen,
1. Auf jeden Fall Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid, sonst habt Ihr später keine Handhabe falls sich die Besteuerungsgrundlage ändert. Dann ist der Steuerbescheid nämlich rechtskräftig und ihr müsstet den Dicken abmelden, wieder anmelden, und auf den neuen Steuerbescheid reagieren.
2. Mit meinem Finanzamt habe ich mich auf folgenden Wortlaut geeinigt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch ein gegen den Kraftfahrzeug Steuerbescheid vom 19.09.06 für das KFZ mit dem amtl. Kennzeichen RÜD-JB696.
Begründung: Besteuerung mach Hubraum anstatt nach Gewicht.
Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 8 V 2091/06 A)
Ich bitte den Einspruch bis zur endgültigen richterlichen Entscheidung ruhen zu lassen.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens.
3. Viel Erfolg.........
Gruß
Jens