Ab Oktober sollen ja auch die neuen V10 nach Euro 4 steuerfrei sein.
Wenn man allerdings danach versucht das Fahrzeug als "andere Fahrzeuge" i.S d. § 8 Nr 2 KraftfStG nach Gewicht zu besteuern, wird die Steuerbefreiung nach §3b KraftfStG wieder rückwirkend aufgehoben § 12 KraftfStG.
Quelle OFD Verfügung v. 7.5.2004 - S-6104-1-ST233
Oder für die Datev Steuerinsider LEXINFORM Dok.Nr. 0578425.
LÖSUNG:
Halterwechsel nach Ablauf des Begünstigungszeitraums
Hat die Besteuerung nach Gewicht evtl auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung??
Innerhalb einer Ehe oder Gbr/GmbH lässt sich wegen dem Schadenfreiheitsrabatt ja bestimmt was "verschieben"
Und da sag noch einer Blondienen seien blöd