Steuer-Tip (Kfz-Steuer)

  • Ab Oktober sollen ja auch die neuen V10 nach Euro 4 steuerfrei sein.
    Wenn man allerdings danach versucht das Fahrzeug als "andere Fahrzeuge" i.S d. § 8 Nr 2 KraftfStG nach Gewicht zu besteuern, wird die Steuerbefreiung nach §3b KraftfStG wieder rückwirkend aufgehoben § 12 KraftfStG.

    Quelle OFD Verfügung v. 7.5.2004 - S-6104-1-ST233

    Oder für die Datev Steuerinsider LEXINFORM Dok.Nr. 0578425.

    LÖSUNG:

    Halterwechsel nach Ablauf des Begünstigungszeitraums :cool:

    Hat die Besteuerung nach Gewicht evtl auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung??
    Innerhalb einer Ehe oder Gbr/GmbH lässt sich wegen dem Schadenfreiheitsrabatt ja bestimmt was "verschieben"

    Und da sag noch einer Blondienen seien blöd :o

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