Hakbe kürzlich gehört, der R5 erfülle nur deshalb die Abgasnorm E3, weil er als Kombi/LKW eingestuft ist.
Wäre er als PKW eingestuft, würde er wohl nur die E2 erreichen.
Nun will der Gesetzgeber eventuell eine Änderung bei der Besteuerung der SUVs herbeiführen, was aus meiner Sicht ja auch ok ist.
Würde auch gern die Steuern in das Staatssäckel zahlen, sofern der R5 der E3 Klasse entspricht.
Aber wenn er dann im Sinne der Besteuerung kein Kombi mehr ist, sondern ein PKW und nur noch E2 erfüllt, könnte das für uns teuer werden.
Habe bei der Touareg Hotline nachgefragt. Die eiern rum und weichen aus - abgesehen von dem miserablen deutsch, was einem da präsentiert wird:
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Leider koennen wir an dieser Stelle keine Prognose darueber abgeben, welche
Aenderungen der Gesetzgeber in der Zukunft plant. Eine Aussage zu der Frage,
wie sich die Besteuerung bei einer eventuellen Aenderung der Steuergesetzgebung
aendert.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass schwerere Pkw hoehere Abgasstandards zu
erfuellen haben. Die Standards fuer schwere (mehr als 2,5 t) M-Fahrzeuge, also
Fahrzeuge zur Personenbefoerderung, sind nach Richtlinie identisch mit den
Standards fuer N1-Fahrzeuge, also leichte Nutzfahrzeuge. Der Touareg ist nach
Zulassung ein Kombinationskraftwagen mit einem zulaessigen Gesamtgewicht von
mehr als 2,8 t.
Weiß jemand mehr?
Gruß
Chris