Gibt es eine weltweite Garantie?

  • Hallo Forum,

    bin immernoch in meinen Ueberlegungen fuer den Kauf des Tregs hier in den Staaten. Wird wohl auf den 08 Jahrgang hier hinauslaufen. Meine Frage waere nun ist die dann mit erworbene Garantie uebertragbar wenn ich das Kfz mit nach Deutschland heimnehme? Hoffe es ich mein die kommen ja alle aus dem selben Werk und es duerfte doch keine Rolle spielen, wo man das Fahrzeug erwirbt, oder?
    Danke fuer eure Hilfe

  • Servus,

    Da wuerde ich nicht lange fackeln und einfach die VIP-Hotline kontaktieren:

    0049-1802-898477378423 oder per Mail LINK




    wenn Du dann einen Informationsstand hast, teile den uns bitte mit. :guru:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo,
    wenn du ein Neufahrzeug (wirklich Neufahrzeug) nach Deutschland überführst und hier erstmals zulässt, bekommst du die deutsche Garantie.

    Wie es mit einer Verrechnung, also Zulassung in den Staaten auf deinen Namen und anschließend deutscher Zulassung aussieht, kann dir wohl nur VW direkt beantworten.

    Jedenfalls gibt es keinen Garantieanspruch von VW Deutschland bei im Ausland erworbenen Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren, unabhängig vom Alter des Fahrzeuges.

    Gruß

  • ...Jedenfalls gibt es keinen Garantieanspruch von VW Deutschland bei im Ausland erworbenen Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren, unabhängig vom Alter des Fahrzeuges....

    Stimmt nicht ganz. In den Garantiebedingungen von VWoA (VW of America/USA) steht, dass die Garantie sowohl in ein anderes Land übertragbar ist, allerdings dann die Garantieleistungen wie in dem neuen Heimatland gelten.
    In den USA gibt es 4 Jahre Garantie auf ein Neufahrzeug, wenn man dieses dann nach Deutschland überführt gelten dort die 2 Jahre Garantie/Gewährleistung (was auch immer da grad Stand der Dinge ist).

    Gruß,

    Frank

  • Stimmt nicht ganz. In den Garantiebedingungen von VWoA (VW of America/USA) steht, dass die Garantie sowohl in ein anderes Land übertragbar ist, allerdings dann die Garantieleistungen wie in dem neuen Heimatland gelten.
    In den USA gibt es 4 Jahre Garantie auf ein Neufahrzeug, wenn man dieses dann nach Deutschland überführt gelten dort die 2 Jahre Garantie/Gewährleistung (was auch immer da grad Stand der Dinge ist).

    Gruß,

    Frank



    Danke für die Korrektur.
    Die Übertragbarkeit in den ersten beiden Jahren hat allerdings nur Gültigkeit wenn die Ansprüche in den USA auch vom Halter in Deutschland erworben wurden.
    Also: Halter USA=Halter D.
    Also immer Erstbesitz.
    So ist die Aussage VW-Deutschland.

    M.E. sollte man immer, wenn diese Absicht besteht, Volkswagen Deutschland den Einzelfall genau schildern und um eine Bestätigung bitten.
    Die wird im Allgemeinen auch erteilt.

    Gruß

  • Also sehe ich das jetz richtig, wenn ich mir den Jahreswagen hier hole, und damit nicht der Erstbesitzer bin sondern nur der 2 Halter habe ich keinen Garantieanspruch wenn ich ihn nach D mitnehme, auch wenn ich hier der Halter bin und es dann auch in D waere???:confused:

  • Also sehe ich das jetz richtig, wenn ich mir den Jahreswagen hier hole, und damit nicht der Erstbesitzer bin sondern nur der 2 Halter habe ich keinen Garantieanspruch wenn ich ihn nach D mitnehme, auch wenn ich hier der Halter bin und es dann auch in D waere???:confused:



    Genauso lautet die Info, die ich von VW-Deutschland habe.

    Gruß

  • Hallo erstmal,

    also hat ne Weile gedeauert bis ich jetz die Antwort von VW habe. Konnte aus den Staaten die Hotline nicht kontaktieren (auch nicht von meinem dt Handy) (kennt einer dieses Problem?
    Habe jetz meinen Pfingsturlaub daheim genutzt und angerufen! Also die Dame an der Hotline meinte ich hätte nur 2 Jahre Garantie und mir die erweiterte (4Jahre) der USA wenig nützt! Wie angesprochen Halter wäre ich hier wie daheim in D aber sie sagt das würde es nicht ändern. Denke ich werde es draufankommen lassen, vielleicht entscheidet es VW ja dann von Einzelfall zu Einzelfall??:confused:

  • ...Also die Dame an der Hotline meinte ich hätte nur 2 Jahre Garantie und mir die erweiterte (4Jahre) der USA wenig nützt! ...

    Genau so steht es in den Garantiebedingungen von in den USA gekauften VW’s (wobei ich sogar glaube, es sind nur 2 Jahre Gewährleistung?), da ist die Dame ja mal überraschend gut informiert.

    Konnte aus den Staaten die Hotline nicht kontaktieren (auch nicht von meinem dt Handy)


    Das ist grad egal, ob du ein deutsches oder ausländisches Handy hast, bei einem Anruf von USA nach Deutschland ist es immer ein internationaler Anruf und der Betreiber der Hotline ‚Sonderrufnummer‘ (also 0800, 01805,…) kann entscheiden, ob er ausländische Anrufe durchgestellt haben will oder eben nicht.
    Wenn du mal wieder eine deutsche Spezialnummer anrufen musst, die aus den USA nicht zu erreichen ist, lass es mich wissen und ich schalte dir eine US- Nummer, die dann auf die deutsche Nummer umleitet.

    Gruß,

    Frank

  • Servus Franks,

    nochmal eine Frage du scheinst dich ja in beiden Welten (US und D) gut auszukennen. Gibt es die Möglichkeit, nachdem das KfZ nach D eingeführt ist von den Staaten ddann in D eine dt. erweiterte Gebrauchtwagengarantie abzuschliessen? Wenn ja wie??

    Weil dadurch das es 2 Jahre alt wäre und die US Neuwagengarantie sich nicht überträgt, stünde ich dann ohne Garantie in D da....oder kann ich hier eine Gebrauchtwagengarantie erwerben und die mit nach übertragen??:confused:

    Weiss ist ne ziemlich knifflige Frage...hoffe es kann mir einer weiterhelfen....

  • Also richtig auskennen tu‘ ich mich da nicht, aber im Grunde ist eine erweiterte Gebrauchtwagengarantie ja eine Art Versicherung, die du irgendwo dazu kaufst. Es sollte also nur am Willen des Versicherers bzw. deinem Verhandlungserfolg und nicht zuletzt am Preis liegen, ob dir einer so was verkauft.

    Gruß

    Frank

  • Da hast du schon recht, aber soweit ich weiss kauft man ja in D wenn man einen Gebrauchtwagen kauft die dazu. Weiss halt nicht, ob ich wenn ich ihn in D dann stehen habe VW mir ne Gebrauchtwagengarantie verkauft, da ich das KfZ ja nicht in D erworben habe, erst recht nich bei VW Deutschland???:confused:

  • chicago08:
    Es gibt auch unabhängige Anbieter, die eine GW-Garantie anbieten.

    Bei denen stellst Du dann Dein Auto vor.
    In der Regel setzen die ihre Prämien nach Typ, Alter und Region des Halters sowie jährlicher km-Leistung fest.
    Die Konditionen sehen Staffelsätze für die Anteile bei Material und Montage vor, die sich über die Zeit verändern.

    Allerdings kann ich Dir aus dem Stegreif keinen Anbieter nennen, da müßte ich selber nachforschen.

    Du bist aber prinzipiell nicht an einen Händler oder an Deine Vertragswerkstatt gebunden.

    Gruß

    Thilo

  • Vielen Dank Thilo,

    das wusste ich echt nicht. Interressant und so wuerde ich wenigstens nicht ohne Schutz dastehen. Werde trotzdem noch mal probieren VW zu kontaktieren, denke waere das beste. Wenn was ist oder so denke ich reagieren ddie sicher anders als ein Zwischenhaendler, zumindest hoff ich das mal...:)
    Ich mein meine Erfahrungen mit ATU usw bis jetz waren einfach nur mies....ausser das die Oeffnungszeiten besser sind!:D