Hallo zusammen,
leider ist mir gestern jemand auf dem Firmenparkplatz (Stvo gilt) links reingefahren. Polizei wurde gerufen und hat ihn als Schuldigen erkannt, wegen Rechts vor links nicht beachtung (wobei der andere Fahre meint ich werde zu schnell gefahren aber wie schnell kann ich schon in 10m beschleunigt haben!!??). Jetzt meine Frage wie sollte ich mich verhalten, Anwalt? Weil beide Türen (vorder und Rück) sind kaputt sowie ist die heckflügel bischen Farbe ab. Hintere ALufelge ist völlig zerkratzt und Polizei meinte lieber nicht mehr mit dem Wagen fahren da evtl. Haarriss sein könnte. Zudem ist an der innen Seite eine Delle an der Karosserie (nennt man wohl Holm glaub ich). Das Auto ist vom November 2007 und hat ca. 2700 km drauf. Ich sehe das eigentlich nicht ein das ich jetzt ein Unfall Auto habe und möchte den ersetzt bekommen. Habe ich chancen?
Gruß
cingo
Unfall mit neuem T
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mein Beileid, etwas ärgerlicheres gibt es ja wohl kaum.
Ich wünsche das sich alles so entwickelt, wie Du es Dir erhoffst.
Ich hoffe, dass auf einem Parkplatz (wenn hier die StVo gilt) mit Einschränkung auf 10 km/h nicht das Gleiche angewendet wird, wie in der 30er Zone, denn so wie ich mich erinnere trägt auch der Geschuldete immer eine Teilschuld, denn "theoretisch" kann man bei der niedrigen Gewschwindigkeit immer anhalten und einen drohenden Schaden abwenden!
Aber ich will Dich hier nicht verrückt machen!
Alles Gute magnum -
Gilt die 10 Kmh Regel immer auch wenn es kein Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung gibt? Selbst wenn ich so langsam fahre das ich anhalten kann gehe ich doch davon aus der er anhält weil ich Vorfahrt habe.
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Gilt die 10 Kmh Regel immer auch wenn es kein Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?
Nein, war mir sicher Du hättest etwas derartiges geschrieben, aber Du meintest 10m Beschleuniugungsweg.
Bin wohl noch etwas müde nach dem 2 x 120min Fussball gestern Abend!
LG magnum -
cingo
Ich würde Dir in jedem Falle raten, einen Anwalt zu nehmen - und zwar einen Spezialisten für Verkehrsrecht, nicht so einen (sorry) Wald- und Wiesenfuzzy, der angeblich alles kann.
Bei uns war es so, dass ein Motorradfahrer in den exakt 24h alten (600km da Abholung in WOB) Golf Plus meiner Mutter reingefahren ist. Schuldfrage war klar, aber der Anwalt hat sich dann sehr darum bemühen müssen, dass meine Mutter ein Neufahrzeug bekommen hat und nicht ab dem zweiten Tag mit einem "nur" reparierten unterwegs ist und dann eine lächerliche Wertminderung bekommt.
Nur als Tipp.....
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Hallo Cingo,
absolut ärgerlich und garnicht so eindeutig wie die Polizei es Dir gesagt hat.
Mein Vater ist auf einem Parkplatz angehalten und ist von einem Firmenbus gerammt worden, dieser ist Rückwärts in den Wagen meines Vaters reingefahren.
Einen Tag später ist dem Fahrer des VW Firmenbusses eingefallen, (was gelogen war) dass meiner Vater angeblich den Rückwärtsgang im Auto eingelegt hatte. Daraus resultierte eine Gerichtsverhandlung mit, na was wohl, Aussage gegen Aussage. Und der Richter sprach natürlich mal wieder ein Vergleichsurteil. Eigentlich ja egal, aber die Versicherung wird höher eingestuft.
In Deinem Fall und der Aussage mit der Geschwindigkeit, wäre ich mir da nicht mehr so sicher.
Tipp: Auf jeden Fall zum Anwalt.
Gruß
Niels -
Recht haben, oder Recht bekommen ist gar nicht so einfach wie es anfangs immer der Schein macht.
Meinem Senior ist man nun schon dreimal hinten aufgefahren, Recht bekommen hat er nie, trotz Rechtsanwallt.
Selbst Fahrerflucht mit bekannten Kennzeichen war dabei, Verfahren wurde eingestellt, Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
Rechtsanwallt vermutet, dass es ein Diplomaten-Fahrzeug war.
LG magnum -
Rechtsanwallt vermutet, dass es ein Diplomaten-Fahrzeug war.
LG magnum
Siehste Ezio,
irgendwann kommt es doch raus. Jetzt musst du dich aber doch stellen.
Uns hat letztes Jahr ein Müllauto beim Rückwärtsfahren den Vorderbau vom VW Bus zermatscht. Eigendlich eindeutig, die Polizei sagte das sogar vorort zu mir. Aber das Ganze geht derzeit noch vor Gericht wegen eventueller Teilschuld. Ohne Anwalt wären wir locker verlohren.
Ben -
*Ironiemodus an*
Pressemeldung einer Nachrichtenagentur: Aktuelle Gerichtsurteile tendieren immer mehr dazu, dass alleine die Existenz des Geschädigten bzw. der geschädigten Sache, als Rechtbasis dafür angesetzt wird, dem Geschädigten eine Teilschuld von 50% anzulasten.
Dazu sagte Herr N. Ullblick vom Bundesverband der Schnellurteiler wörtlich "Damit haben wir endlich die rechtliche Grundlage dafür, jedes Verfahren ohne Klärung der Schuldfrage mit einem Vergleich abzuschliessen."
Besonders beliebt ist diese Vorgehensweise bereits seit einigen Jahren bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Autounfallprozessen ohne Personenschäden, Scheidungsverfahren und Mietangelegenheiten.
*Ironiemodus aus*
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*Ironiemodus an*
Pressemeldung einer Nachrichtenagentur: Aktuelle Gerichtsurteile tendieren immer mehr dazu, dass alleine die Existenz des Geschädigten bzw. der geschädigten Sache, als Rechtbasis dafür angesetzt wird, dem Geschädigten eine Teilschuld von 50% anzulasten.
Dazu sagte Herr N. Ullblick vom Bundesverband der Schnellurteiler wörtlich "Damit haben wir endlich die rechtliche Grundlage dafür, jedes Verfahren ohne Klärung der Schuldfrage mit einem Vergleich abzuschliessen."
Besonders beliebt ist diese Vorgehensweise bereits seit einigen Jahren bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Autounfallprozessen ohne Personenschäden, Scheidungsverfahren und Mietangelegenheiten.
*Ironiemodus aus*
.[OT]Das gilt auch für das Familienrecht: Die Eheschließung ist als die Hauptursache für Scheidungen anzusehen[/OT]
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Das ist garnicht schön zu lesen...mein Beileid !
Ja und dann die Schuldfrage, meiner Frau ist so ergangen, sie steht auf einem Parkplatz und wartet weil ein Fahrzeug ausparkt, eine junge Frau fährt rückwärts aus ihrer Parklücke und kollidiert mit meiner.
Schuldfrage eigentlich klar, dachten wir aber wir dachten es nur, die Polizei meinte meine Frau wäre mit dran Schuld, der Anwalt konnte dies klären, aber unsere Versicherung ( VVD ) zahlte, ( 800€ ) , so nun klage mal gegen eine Versicherung...das sind alles nur Verbrecher....und meine Frau wurde höher gestuft.
Aber probiere Dein Glück, vielleicht kannst Du ja bessere Erfahrungen machen. -
....Siehste Ezio, irgendwann kommt es doch raus. Jetzt musst du dich aber doch stellen...
Das hat die Frau mit dem Schwangerschaftstest auch schon gesagt......!
Ich wars nicht!! Ehrlich!! -
Mich wundert, dass die Polizei den Unfall überhaupt aufgenommen hat. Auf Privatgelände sind die eigentlich nicht zuständig. Genauso gilt dort grundsätzlich nicht die StVO (auch wenn solche Schilder dort aufgestellt worden sind). Insofern ist gegenseitige Rücksichtnahme angesagt. Da es ja offensichtlich zu einem Zusammenstoß gekommen ist, haben wahrscheinlich beide Beteiligten nicht aufgepasst. Die Einschaltung eines Anwaltes halte ich deshalb für unbedingt angezeigt. Wie hoch ist der Schaden bei dir?
Thomas -
Hallo Thomas,
der Schaden liegt Schätzungsweise bei 5000 - 10000 Euro. Auf den Parkplatz kann aber jeder drauf, also keine Schranke oder sonst was. Damit gelten laut der Polizei die STVO dort und wurde seitens der Firma auch so bestätigt. -
Hallo Thomas,
der Schaden liegt Schätzungsweise bei 5000 - 10000 Euro. Auf den Parkplatz kann aber jeder drauf, also keine Schranke oder sonst was. Damit gelten laut der Polizei die STVO dort und wurde seitens der Firma auch so bestätigt.
Das ist ja ganz schön heftig für einen kleinen Rempler -
Hallo Thomas,
der Schaden liegt Schätzungsweise bei 5000 - 10000 Euro. Auf den Parkplatz kann aber jeder drauf, also keine Schranke oder sonst was. Damit gelten laut der Polizei die STVO dort und wurde seitens der Firma auch so bestätigt.
Umso wichtiger ist der Gang zum Rechtsanwalt. Ist ja nicht gerade ein kleiner Kratzer. Ich habe mal gegooglet: http://www.123recht.net/Unfall-auf-%C3…tz__f38513.html Insofern war meine erste Aussage vielleicht nicht sooo falsch und die Polizisten haben sich geirrt.
Auf jedem Fall wünsche ich dir viel Glück.
Thomas -
Moin cingo!
Gibt es schon etwas neues bezüglich der Rechtslage?
Hast Du schon ein Schreiben der Versicherung(en) erhalten?
Halt uns doch bitte auf dem Laufenden!
Danke
Gruß magnum -
Kkomisch, scheint sich in Luft aufgelöst zu haben.
Hätte mich schon interessiert wie sich die Versicherung in diesem Fall verhalten hat.
LG Magnum -
Also so wie es aussieht will die gegnerische Versicherung nur 75% bezahlen, was Sie auch schon gemacht hat. Auf Parkplätzen gelten leider gesonderte Regelungen und ich werde, obwohl ich Rechtschutz habe, wohl nicht klagen weil es mir nicht viel bringen wird
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Autsch!
Hoffe Deine Vollkasko trägt die Differenz?
LG Magnum -