Zu schnell! Fahrverbot droht?

  • Meine persönliche Mobilität hat sich nicht geändert. Wir sehen allerdings gute Chancen, meine Schwerbehinderung dazu zu thematisieren und auf dieser Schiene ein Fahrverbot aus dem Weg zu umgehen.
    Sollte das richterliche Gremium anderer Meinung sein, muß ich den Fahrverbotsmonat woll akzeptieren.
    Drückt mir alle Daumen.

    Gruß von Jens von Sachsen

  • Servus,

    [...]Wer Mist baut, sollte auch dafuer gerade stehen.



    sehe ich genauso! :top: Hoffen kann man natürlich trotzdem...:D

    [...]Sollte das richterliche Gremium anderer Meinung sein, muß ich den Fahrverbotsmonat woll akzeptieren.[...]



    dann leg aber das Fahrverbot, wenn es denn wirklich kommt, nicht auf den Mai, damit Du uns mit Deiner Anwesenheit beim 24-Stunden-Rennen beglücken kannst! :top:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Ich denke, jeder sollte sehen, daß er sich an die Limits hält.
    Wenn schon nicht aus Sicherheitsüberlegungen (die sicher nicht zur Diskussion stehen), dann wenigstens, um dem Staat eins auszuwischen.

    Daß man mal ein Limit übersieht, passiert auch so schon oft genug.
    Da muß man das nicht auch provozieren...

    80% der Begrenzungen haben sicher einen guten Grund, aber das ist kein Argument, die anderen 20% einfach nicht zu bezahlen, wenn man durchrauscht.

    Übrigens empfehle ich auch hier wieder den R5.
    Der motiviert zu defensiver Fahrweise - mangels Überleistung. :D
    Genützt hat's mir nix: Ich wurde vor drei Wochen auch geblitzt, mit 57 km/h in einer Ortschaft. Ergo habe ich eine 15-Euro-Spende abgeliefert.

    Wo die standen, weiß ich bis heute nicht, aber ich vermute die Hofeinfahrt des letzten Bauernhofs...

    Aber wie gesagt: Die Limits, die man übersieht, reichen dicke.
    Den Rest kann man sich getrost sparen, vor allem wenn Punkte und damit der Job dranhängen...

    Just my two cents.

    Thilo

  • .... Ich wurde vor drei Wochen auch geblitzt, mit 57 km/h in einer Ortschaft. Ergo habe ich eine 15-Euro-Spende abgeliefert ....

    Leute - hört doch mit den Vergleichen auf. Jens ist in ner 70er Zone mit 111km/h geblitzt worden - FAKT - das sind 41km/h zuviel - FAKT - ENDE - AUS.

    Nochmals sorry Jens, Hoffnung hin oder her, aber das hier kann ich nicht verstehen. Muß ich auch nicht und hoffentlich sieht der Richter das genauso.

    Läuft der Prozess eigentlich über die Verkehrsrechtschutz.........falls ja - schäm Dich in Grund und Boden.

    :klopf:

  • Nochmals sorry Jens, Hoffnung hin oder her, aber das hier kann ich nicht verstehen. Muß ich auch nicht und hoffentlich sieht der Richter das genauso.

    Läuft der Prozess eigentlich über die Verkehrsrechtschutz.........falls ja - schäm Dich in Grund und Boden.

    :klopf:

    Ezio, der Richter hat entschieden. Aufgrund meiner Behinderung und Urteile am OLG Dresden brauch ich die Plastikkarte(Führerschein) nicht abgeben. In Sachsen gibt es noch Richter mit Fingerspitzengefühl. Meine Rechtsschutzversicherung zahlt meine RÄ und die Gerichtskosten.

    Gruß von Jens aus Sachsen



  • Hallo,

    ich möchte hier keinesfalls persönlich werden, aber sachlich gesehen stimme ich Ezio zu 100% zu -- auch wenn der Richter nun anders entschieden hat. Ich fahre auch mal schneller, als die Verkehrsschilder es erlauben, aber nur ausserhalb der Ortschaft und dann vielleicht mal 10 km/h zuviel. In der Ortschaft ist zu schnell fahren für mich ein "no go".

  • Also ich sehe daß so, das jetzt Behinderte eine Freibrief auf den Straßen haben *kopfschüttel*

    Anders kann ich so ein Urteil nicht interpretieren - der Richter gehört auf den E.... aufgehängt

    Totales Unverständnis meinerseits

    Was wäre denn gewesen, wenn da ein Kind auf die Straße gelaufen wäre - ist ja egal, wenn ein Behinderter drüberfährt.

    Haben Behinderte jetzt Sonderrechte und brauchen sich nicht an Gesetze halten? :zorn:
    Jeder gefinkelte Rechtsverdreher hat jetzt ein Musterexempel :klopf:

    Ich hab sicher nix persönlich gegen Jens, aber ich kann so etwas einfach nicht verstehen

    :winken:

    2 Mal editiert, zuletzt von Blackhawk (17. Dezember 2008 um 18:52)



  • Haben Behinderte jetzt Sonderrechte und brauchen sich nicht an Gesetze halten?

    :winken:

    Ja,behinderte haben Sonderrechte oder werden zumindest (bevorzugt?),siehe Parkplätze,Toiletten etc.Sie müssen sich aber auch an die Gestze halten.Finde aber das z.b. ein Rollstuhlfahrer oder stark gehbehinderter mit einem Führerscheinentzug benachteiligter ist als der vollkommen gesunde Mensch,oder?:winken:

  • Hallo Markus,

    Mit einem Führerscheinentzug magst Du schon recht haben, aber erzähl daß mal einer Mutter, deren Kind von einem Behinderten mit weit überhöhter Geschwindigkeit überfahren wurde.

    Sicher vergleicht man da eventuell Äpfel mit Birnen, aber ist mal zum nachdenken :zwinker:

    :winken:

  • Hallo,
    Behinderte im Straßenverkehr haben zunächst keine Sonderrechte.
    Gewisse Sonderrechte können sie auf Antrag in Anspruch nehmen, falls die Vorraussetzungen nach §46 (1)11 der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind.
    Hier stellt dann die Behörde (Ordnungsamt) den blauen Parkausweis aus.
    Der erlaubt zwar gewisse Sonderrechte im Befahren von Straßen oder Parkrrechte.
    In Niedersachsen müssen außerdem die Vorraussetzung der außergewöhnlichen Gehbehinderung (mindestens 50 % und Merkmal aG im Ausweis).

    Nicht jedoch die eigenmächtige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

    Wenn Jens hier nun ein "Einzelurteil" erstritten hat, dass seiner Rechtsauffassung recht gibt und er nicht 4 Wochen auf seine Karte(Lappen) verzichten muß, so ist das zunächst einmal sein gutes Recht.

    Ich brauche trotzdem den "Kopfschüttel" Smiley!

    Warum steht mein Dicker im Moment eigentlich auf der Hebebühne?
    Jetzt könnte ich die 8Zylinder ja mal richtig arbeiten lassen und mit 80 durch den Ort brausen? Vorher muß ich mir natürlich den Ausweis rauslegen, dann können "die" ihre Anzeige gleich der Wertstoffverwertung zuführen.
    Ach ja, und bei Rot über die Ampel, bin ich auch schon lange nicht mehr.
    Schließlich bin ich rot/grün Farbenblind.
    Das steht zwar nicht im Ausweis und auch nicht im Anerkennungsbescheid, lässt sich aber doch bestimmt nachreichen. Vielleicht bekomme ich dann ja noch Bl und brauche auf überhaupt nichts mehr Rücksicht zu nehmen?

    Ich habe selbst, ich glaube nach 20 Jahren mal wieder, in den letzten Wochen 2 Tickets für Geschwindigkeitsübertretungen erhalten.
    Allerdings ohne Punkte und ohne Fahrverbot.
    Die sind bezahlt und zack und wech!
    War ja schließlich meine Dämlichkeit und nicht die der Schilder.
    Hoffentlich habe ich jetzt wieder 20 Jahre Ruhe.

    Gruß

  • ...Ich möchte so was nicht entscheiden müssen...


    Ich schon – und dann wäre die Pappe weg.

    Wer beruflich oder aufgrund einer Behinderung auf das Auto angewiesen ist, sollte erst recht umsichtig fahren und dafür sorgen, dass nicht der Führerschein und damit ggf. die Existenz auf dem Spiel steht.
    Einen Freispruch vom Fahrverbot aufgrund einer Behinderung oder weil jemand das Auto beruflich braucht sehe ich auch als Bevorteilung.

    Trotzdem freue ich mich für Jens, dass er weiterhin mobil sein kann und hoffe, er fährt in Zukunft etwas weniger flott....

    Gruß

    Frank

  • Guten Abend zusammen,

    ohne jemanden zu Nahe treten zu wollen- Fakt ist, wer zu schnell unterwegs ist gehört dafür bestraft. Und, es gibt weder gute noch schlechte Gründe dafür.
    Das grosse Grübeln kommt ja eh erst auf wenn jemand hierbei körperlich zu Schaden kommt. :confused:

    Das Strafmass für Vergehen dieser Art legt der Gesetzgeber fest, in dessen Rahmen sich die Richterbewegen sollten. Nur liegt letztendlich die Höhe der Strafe im Ermessen des Gerichtes. Hier ist man, je gutgläubiger der Richter und je überzeugender der Anwalt, schnell mal fein raus, wo vergleichbare "Sünder" den Fahrausweis für einen gewissen Zeitraum los sind.

    Meiner Meinung nach darf es hier keinen Unterschied geben und schon garnicht ob derjenige körperlich eingeschränkt ist oder nicht.

    schöne Grüsse

    charly

  • Hallo,

    dies ist kein Freibrief für Behinderte. Bei der nächsten Überschreitung mit 1 km/h im Fahrverbot bin ich mit dabei. Außerdem hatte ich in Flensburg noch keinen Eintrag!!!!
    Dieser Eintrag von heute ist jetzt 5 Jahre drin.
    Außerdem muß ich das 3-fache des normalen Bußgeldes bezahlen, sprich 300€!!!!!
    Um einiges klarzustellen!


    Gruß von Jens aus Sachsen

  • Ich möchte keinesfalls irgendwelche Verkehrsdelikte beschönigen oder gar entschuldigen.
    Es erschreckt mich aber, dass hier einige Touareg "Freunde" unbedingt meinen, sich hier profilieren zu müssen.
    Moral ist gut - einige Ausführungen finde ich hier unmoralisch.
    Ich fahre seit 41 Jahren ohne Strafzettel - wenn ich jetzt soo entrüstet wäre, würde ich an Jens eine PN schreiben.
    So ein öffentliches Spiessrutenlaufenlassen, wäre unter meinem Niveau.


    Lieber Gruss, Dieter

  • Hallo,

    dies ist kein Freibrief für Behinderte. Bei der nächsten Überschreitung mit 1 km/h im Fahrverbot bin ich mit dabei. Außerdem hatte ich in Flensburg noch keinen Eintrag!!!!
    Dieser Eintrag von heute ist jetzt 5 Jahre drin.
    Außerdem muß ich das 3-fache des normalen Bußgeldes bezahlen, sprich 300€!!!!!
    Um einiges klarzustellen!


    Gruß von Jens aus Sachsen


    Die Strafe ist immer noch zu gering. Und wann man dann noch Dein neues Avatar sieht, dann fühl ich mich total angepisst.

    Denk mal drüber nach, was die Allgemeinheit Dir schon alles finanziert hat!