Zu schnell! Fahrverbot droht?

  • Hallo,

    vor 4 Wochen wurde ich auf einer 70-er Strecke mit 111km/h geblitzt. Bei dieser Geschwindigkeit drohen mir 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Da ich als schwerbehinderter
    auf den Führerschein und das Auto angewiesen bin, möchte ich das Fahrverbot umgehen.
    Für konstruktive Hinweise bin ich sehr dankbar.

    Grüße von Jens aus Sachsen


  • Hallo Jens
    ausserhalb einer Ortschaft?Autobahn?

  • Ich wurde vor gut 14 Tagen auf der A 20 bei Lübeck/Genin geblitzt.Erlaubt 100km/h,augenscheinlich 140km/h gefahren.Gestern Bescheid bekommen,129km/h!Also höchstwahrscheinlich um Bildzeitungsbreite am Fahrverbot vorbei (lt.RA 3 Punkte ca 75€).Hast Du schon Bescheid bekommen,sind die 41km/h schon abzügl.Toleranz?Ich habe zudem das Glück bislang keine Punkte zu haben,also keine "Wiederholungstat".Das sind die wesentlichen Faktoren die zu einem Fahrverbot führen können.Das beste ist wenn Du Dich anwaltlich beraten lässt.:winken:

  • Hallo,

    vor 4 Wochen wurde ich auf einer 70-er Strecke mit 111km/h geblitzt. Bei dieser Geschwindigkeit drohen mir 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Da ich als schwerbehinderter
    auf den Führerschein und das Auto angewiesen bin, möchte ich das Fahrverbot umgehen.
    Für konstruktive Hinweise bin ich sehr dankbar.

    Grüße von Jens aus Sachsen

    Hallo,
    ich würde mir an Deiner Stelle einen guten Anwalt für Verkehrsrecht nehmen...
    Bei der "Erziehungsmaßnahme" gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn Du nicht die Merkmale G bzw. AG hast kannst Du Deinen Schwerbehindertenausweis schon mal vergessen. Einfache Nachteile reichen nicht aus, nur bei erheblichen und unvermeidlichen Härten die durch Arbeit- oder Existenzverlust enstehen könnten gebe es Gründe. Sofern Du auch nur Urlaub nehmen kannst wird es schwierig.

    Im Endeffekt liegt es im Ermessen des Verkehrsrichters...


    VG
    Tilo

  • Hallo,
    ich würde mir an Deiner Stelle einen guten Anwalt für Verkehrsrecht nehmen...
    Bei der "Erziehungsmaßnahme" gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn Du nicht die Merkmale G bzw. AG hast kannst Du Deinen Schwerbehindertenausweis schon mal vergessen. Einfache Nachteile reichen nicht aus, nur bei erheblichen und unvermeidlichen Härten die durch Arbeit- oder Existenzverlust enstehen könnten gebe es Gründe. Sofern Du auch nur Urlaub nehmen kannst wird es schwierig.

    Im Endeffekt liegt es im Ermessen des Verkehrsrichters...


    VG
    Tilo

    Ich habe ein G im Ausweis. Montag werde ich sicherlich erst einmal meine RÄ aufsuchen, um die Möglichkeit der Umgehung des drohenden Fahrverbotes auszuloten.

    Grüße von Jens aus Sachsen

  • Hallo Jens,

    Arbeit- oder Existenzverlust gilt leider inzwischen auch schon nicht mehr. Wir haben es bereits vor 2 Jahren versucht, ohne Erfolg.

    Es ging damals um eine Chefposition mit 20 Angestellten. Mit den Begründungen ist es jedenfalls bei unseren Gerichten vorbei.

    Gruß:winken:
    Niels


  • Arbeit- oder Existenzverlust gilt leider inzwischen auch schon nicht mehr. Wir haben es bereits vor 2 Jahren versucht, ohne Erfolg.

    Es ging damals um eine Chefposition mit 20 Angestellten. Mit den Begründungen ist es jedenfalls bei unseren Gerichten vorbei.

    Ein Bekannter, Chef eines 60-Mann-Betriebes, hatte auch keinen Erfolg - liess sich dann von einem hübschen, blonden, Aupair-Mädchen durch die Gegend fahren ... :D

  • ..Arbeit- oder Existenzverlust gilt leider inzwischen auch schon nicht mehr. Wir haben es bereits vor 2 Jahren versucht, ohne Erfolg...

    Ich habe sowieso nie verstanden, warum man mit der Begründung Arbeits- oder Existenzverlust durchkommen sollte.
    Wenn ich auf das Auto zur Sicherung seiner Existenz angewiesen ist, dann sollte ich erst Recht darauf achten, die Verkehrsregeln einzuhalten, ich kann ja auch nicht meinen Arbeitgeber beklauen und einen Rausschmiss mit dem Hinweis auf einen Arbeitsplatz/Existenzverlust abwenden.

    Gruß,

    Frank

  • Na das wäre ja auch noch schöner wenn man so um einen begangenen Verkehrsdelikt herumkommen würde und kein Fahrverbot bekommt da ein Arbeitsplatz/Existenzverlust droht. Die Verkehrsschilder stehen nicht umsonnst überall und wenn man schneller als erlaubt unterwegs ist dann nimmt man es ja in kauf es sei denn man ist so schlau und übersteigt die 30km/h zuviel nicht.
    Ich kann dir nur raten umgehend einen RA aufzusuchen wird aber nicht viel helfen denke ich da die alten Zeiten leider vorbei sind.
    Evtl. hast du Glück und kannst das Fahrverbot so legen das du Urlaub usw. verbindest.
    Gruß Kurt



  • Interessante Seite. Vor allem die "Rechnerfunktion". Ich wurde diese Woche in der Schweiz mit 16+ erwischt. Hat mich SFR 250,-- gekostet. Keine Diskussionen möglich. Keine Kulanz. Kein einziger kmh Abzug wegen Messfehler oder so. In D wären das gerade mal EUR 30,-- gewesen. :zorn:

    .

  • Zitat


    Zitat von khclp

    Na das wäre ja auch noch schöner wenn man so um einen begangenen Verkehrsdelikt herumkommen würde und kein Fahrverbot bekommt da ein Arbeitsplatz/Existenzverlust droht. Die Verkehrsschilder stehen nicht umsonnst überall und wenn man schneller als erlaubt unterwegs ist dann nimmt man es ja in kauf es sei denn man ist so schlau und übersteigt die 30km/h zuviel nicht.




    Hallo zusammen,

    irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion nicht. Es gibt eine StVO, Schilder mit Höchstgeschwindigkeit und jeder weiß, wenn man zu schnell fährt ist der Schein weg. Jetzt mit einer Schwerbehinderung G oder GA anzufangen – was soll das????? Die Höchstgeschwindigkeit gilt für alle.

    Die Existenz kann nicht gefährdet sein, da er Feuerwehrmann i. R., dienstunfähig und frühpensioniert ist.

    LG

    Harald

  • Ich muß hier sicherlich noch einiges hinzufügen.

    Das Blitzerfahrzeug stand nachts(Ende Januar gegen 19:00) in einer Haltebucht für Busse.
    Ich werde mich morgen mit meiner RÄ kurzschließen, ob dieses Fahrzeug dort überhaupt stehen durfte. Bushaltebuchten haben ein eingeschränktes Parkverbot.
    Dieser Fall riecht sehr stark nach "Wegelagerei" und "Abzocke". Für einen Unfallschwerpunkt gibt es keine Veranlassung und die Strecke mit 70Km/km ist lediglich 50m lang.

    Grüße von Jens aus Sachsen



  • Das ganze ist für Dich sicher ärgerlich, aber es ändert aber an der Sachlage nicht wirklich viel.
    Fakt ist, daß Du durch eine 70er Beschränkung mit 111 durchgebrettert bist. :eek:
    Da zählt. m.e. es nicht viel, od der Blitzer dort hat stehen dürfen oder nicht.
    Speziell so kurze Abschnitte mit Geschwindigkeitsbeschränkung sind doch ideal für Überwachung (auch wenn es reine Abzocke ist)
    Da geht man automatisch vom Gas :zwinker:

    Hatte selbst auch mal so eine Abzocke bei uns auf der A2 (Abstandsmessung)
    Bin da im Kolonnenverkehr auf der 3. Spur auf einen plötzlich ausscherenden Überholer aufgelaufen und da war eine nicht gekenzeichnete Abstandsmessung
    Waren noch ca. 4 Autolängen Abstand bei 156kmh.
    Hätte mir fast den Schein für 3 Monate gekostet
    Die Geschwindigkeit war denen aber völlig egal dabei :D
    Die Vormerkung hab ich aber noch abbiegen können

    :winken:

  • ...."Wegelagerei" und "Abzocke".....lediglich 50m lang....

    Hallo Jens,

    habe mir bisher einen wertenden Kommentar verkniffen. Bei allem Respekt.........man sollte die Kirche im Dorf lassen und einfach mal festhalten, daß es 41km/h zu schnell waren.

    Punkt Ende Aus - wie bereits erwähnt Viel Glück beim RA - aber Wegelagerei oder Abzocke ist das nicht - es ist schlicht und ergreifend zu schnelles Fahren.


    :winken:

  • Servus,

    hmmm...ist nicht die Bushaltestelle ein guter Grund für eine 50m lange Geschwindigkeitsbegrenzung??



    ...mit Sicherheit. Denn wenn dort ein Bus hält und sich der Busfahrer vorschriftsmäßig verhält und während des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste die Warnblinkanlage betätigt, muss man mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren.

    Wenn man allerdings schon von weitem erkennen kann, dass da kein Bus steht, sollte man zumindest vorsichtig fahren, wenn man ein anderes Auto an so einer exponierten Stelle sieht:zwinker:

    Dumm gelaufen, aber ich bin auch der Meinung, dass man dazu stehen muss...schließlich gibts an der Tatsache des Zuschnellfahrens ja nichts zu deuteln...

    Grüße,

    Uli
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    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.