Wandlung

  • Welchen Wandlungssatz habt Ihr bekommen ??? 51

    1. unter 0,4 (0) 0%
    2. 0,4 (5) 10%
    3. 0,5 (7) 14%
    4. 0,6 (0) 0%
    5. über 0,6 (1) 2%
    6. habe noch nie gewandelt (38) 75%

    Wie habt Ihr Euern Dicken gewandelt bekommen
    besser gesagt zu welchen Konditionen ???

    mit 0,6 meinte ich 0,67 in der Umfrage

  • ich nehme mal an der umfrage nicht teil... denn wir haben keinen t - sondern einen t5 gewandelt. den aber nicht mit den von vwn geforderten 0,67% sondern nach kurzem rechtstreit mit 0,4%!


    gruß heiko

  • Servus,

    ich habe noch zwei Werte zugefügt. über 0.6 und noch nie gewandelt.:guru:

    sehr gut...jetzt kann ich auch abstimmen :zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Guten Morgen zusammen,
    habe seit gestern die Zusage meiner Wandlung bekommen. :top:

    Jedoch zu einem Kurs von 0,67 % :zorn:

    Lt. Aussage von VW ist minimal 0,5 % zu erreichen wenn man NICHT
    bei VW wieder ein Fahrzeug kauft, jedoch im selben Autohaus bleibt (Audi).

    Ich habe mich für einen Audi avant entschieden. Wird bestimmt ne gewalltige Umstellung werden nach über 3 Jahren SUV fahren.

    LG Christian

  • ...Lt. Aussage von VW ist minimal 0,5 % zu erreichen wenn man NICHT bei VW wieder ein Fahrzeug kauft, jedoch im selben Autohaus bleibt (Audi)...




    ...und das glaubst du denen einfach so??? :eek:

    LEUTE LASST EUCH NICHT VERA.....

    es gibt genügend fähige rechtsanwälte, die können genau erklären was eine wandlung ist. ich habe es so verstanden, dass es eine rückabwicklung des kaufvertrages ist, so als ob dieser nie zustande gekommen sei - und das hat nichts, aber auch gar nichts mit irgendwelchen folgegeschäften oder kaufverpflichtungen zu tun!!!

    wir mussten unseren 70.000€ t5 multivan damals auch wandeln - dies geschah mit rechtsbeistand und mit faktor 0,4% - den neuen t5 habe ich erst über 1 jahr später gekauft, als die werksseitigen mängel nahezu im griff waren - und wir haben auch nicht wieder bei dem alten händler gekauft, der der meinung war er müsse mit uns vor gericht ziehen um seine 0,67% durch zu boxen...


    gruß heiko

  • Hallo zusammen,

    wir haben ja nun wirklich einige Wandlungen hier im Forum begleitet und von A bis Z erlebt. Zumindest bis Ende 2007 waren die Konditionen 0,4 %

    Ich würde zuerst immer ohne Rechtsbeistand versuchen dies mit VW auszuhandeln und erst wenn alles nicht funktioniert und es keine Alternativen gibt einen Anwalt hinzuziehen. Oft reicht schon der Hinweis auf das Forum und die hier gemachte Erfahrungen der anderen User und Touareg-Fahrer. Ich denke dann ist es nicht mehr so einfach den Unterschied von 0,4 zu 0,67 zu erklären. Legitim ist es von VW und dem Händler, es sind immerhin Unternehmen und da zählt einfach in erster Linie das Geld bzw. der Umsatz.

    Also nicht verrückt machen lassen, verhandeln und wieder ein Touareg bestellen. Die neuen sind alle SUPER :top:

    Viele Grüße
    Eric

  • Ich würde zuerst immer ohne Rechtsbeistand versuchen dies mit VW auszuhandeln *** Oft reicht schon der Hinweis auf das Forum und die hier gemachte Erfahrungen der anderen User und Touareg-Fahrer***
    Also nicht verrückt machen lassen, verhandeln und wieder ein Touareg bestellen. Die neuen sind alle SUPER :top:

    Viele Grüße
    Eric




    genau so habe ich es gemacht....und im gespräch kam auch rüber das das bei VW gut ankommt nicht gleich mit Anwalt kommen sonder ruhig und sachlich verhandeln...und der Hinweis auf das Forum und die hier sehr zahlreich gemachten erfagrungen von 0,4 habe im enddefekt VW überzeugt und auch ich konnte 0,4 bekommen

    mfg

  • Habe soeben einen Anruf von VW bekommen, mit der Zustimmung auf 0,5 %.:Applause:

    Da ich erst 10.000 km gefahren bin, fällen die 0,1 % nicht zu sehr ins gewicht. Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden und hoffe, den Fahrzeugwechsel in der kommenden Woche gut über die Bühne zu bekommen.

    Schönes Wochenende.

    LG Christian




  • also ich hätte auch nur 0,5 bekommen wenn ich keinen neuen genommen hätte

    dir viel Spaß mit deinem audi

    schade das du es nicht nochmal probiert hast mit dem dicken

    bei meiner KM Leistung war der Unterschied zwischen 0,5 und 0,4 schon ganz schön :))

    naja Hauptsache Dein Audi erfüllt dir alles was du am T. bemängelt hast

    mfg

  • ich wollte nur mal noch ,bevor ich es lösche,
    die zwei Urteile posten ,die ich auch bei meinen
    Verhandlungen mit VW angeführt hatte posten.
    Vielleicht kann es ja noch einer gebrauchen.


    MfG


    Urteil zum PKW-Umtausch
    Geringes Nutzungsentgelt

    Gibt ein Autokäufer einen Neuwagen nach fehlgeschlagenen Versuchen zur Mängelbehebung zurück, werden ihm von der Kaufsumme die bis dahin gefahrenen Kilometer als Nutzungsentgelt abgezogen. Eine solche Anrechnung fällt auch beim Umtausch gegen en mängelfreies Neufahrzeug an, teilte die Württembergische Versicherung mit.

    Sie stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Danach entspricht das Nutzungsentgelt so viel Prozent des gezahlten Kaufpreises, wie die bereits gefahrenen Kilometer im Vergleich zur erwarteten Gesamtfahrleistung ausmachen.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 14 U 54 / 01) bezieht sich auf einen Oberklasse PKW mit einer erwarteten Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern. Die Nutzungsvergütung betrug pro 1000 gefahrene Kilometer ein Zweihundertfünfzigstel und somit 0,4 Prozent des Kaufpreises. Obwohl das Fahrzeug bis zum Rückgabetermin schon einen höheren Wertverlust erlitten habe, sei dem Käufer nur die geringere Nutzungsvergütung von der Kaufsumme abgerechnet worden, hob die Versicherung hervor.

    Quelle:

    http://www.n-tv.de/5194825.html


    Leitsätze

    Neuwagenkauf-Nutzungsvergütung nach Wandlung

    BGB §§ 100; 347 Satz 2 BGB a.F.; 462 a.F.; 465 a.F.; 467 a.F.; 987

    1. Zur Ermittlung und Berechnung der Nutzungsvorteile des Käufers bei Wandlung eines Neuwagenkaufs (§ 347 Satz 2 BGB a.F. i.V. m. §§ 987, 100 BGB)
    Hier: Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse – Audi A 6 Quattro TDI 2,5 I V 6 Tiptronik-0,4 % des Bruttokaufpreises pro angefangene 1.000 km.
    Oberlandesgericht Karlsruhe – Urteil vom 07. März 2003

    Oberlandesgericht Karlsruhe

    14. Zivilsenat in Freiburg

    Im Namen des Volkes

    Urteil

    14 U 154/01
    2 O 364/00
    Verkündet am:
    07. März 2003-11-20

  • das ist jetzt der 2. t-reg,der war ein r5 von 2003,war zufrieden mit ihm,verkauft mit 148000km fast ohne probleme,lediglich 2.wasserpumpe und einmal turbo,war so in ordnung,bei der laufleistung normaler verschleiss,von dez 2006 V6TDI,hat jetzt 58000km auf der uhr,mit luft und alles was das lebebn leichter macht,auch ohne probs:top:

  • Hallo so,

    habe gestern Abend Holz geholt ( kleiner Anhänger )

    Heute morgen habe ich gemerkt dass die Kupplung schon wieder schleift:klopf:,
    die erste wurde bei ca. 25.000 Km ausgetauscht, mittlerweile habe ich 53.000 KM
    auf dem Zähler. (Bj. 02-2008)

    Mein freundlicher will mir die Kupplung wieder austauschen, bin am überlegen ob ich eine Wandlung anstreben will bzw. kann.

    Was meint Ihr ?