Hallo Junior
Sicherlich lassen sich NS nachrüsten, aber dann müssen diese auch funktiomieren.
Spätestens beim nächstem TÜV-Termin wird euch das dann zum Verhängniss und die ersehnte neue Plakette bleibt euch dann verwehrt.
Laut STVO müssen alle Beleuchtungseinheiten, die am Fahrzeug montiert sind auch ihrer Funktion gerecht werden.
Hier ein Auszug:
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Nebelscheinwerfer
Farbe: Weiß oder hellgelb
Wird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen es zwei von ihnen sein.
Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zurFahrzeugmitte;
nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht und mindestens 25 cm über der Fahrbahn.
Einstellung gemäß StVZO-Vorgabe, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden können.
Ein eigener Schalter für die Nebelscheinwerfer ist erforderlich;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen.
Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40 Zentimeter vom Umriss des Pkw entfernt
– sprich so weit nach innen versetzt –, muss auch das Abblendlicht mitbrennen.
Anderenfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Standlicht") mitbrennen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer
nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen.
Ständige Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert
– ein Abdecken der Nebelscheinwerfer also nicht erlaubt.
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