Wann brauch ich einen Fahrtenschreiber?

  • Hallo

    Kennt sich hier zufällig jemand genauer mit den deutschen Gesetzen aus?
    Mich würde nämlich sehr interessieren, ob ich über haupt einen Fahrtenschreiber in meinem Firmenwagen brauche. Er ist nicht als LKW angemeldet und muss im Zusammenhang mit der Arbeit, einen 3,5 Tonnen Tieflader ziehen um das Arbeitsgerät an den Arbeitsort zu bringen. Habe mich schon ein wenig schlau gemacht und gelesen, dass diese Tätigkeit laut GüKG §1 Abs.2 nur Werkverkehr ist. Habe ich da Recht?
    Ist da auch ein Fahrtenschreiber von Nöten? Oder gibt es ein anderes Gesetz, dass unabhängig davon, die Verwendung eines Fahrtenschreibers in PKW vorschreibt?
    Vielen Dank im Vorraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Laminaeht

  • Hallo,

    ich werde wahrscheinlich aufgrund Kontrolle (siehe Forum "Anhänger am Sonntag") auch einen Digi-Fahrtenschreiber einbauen müssen. Warte noch auf Antwort eines Forumskollegen hinsichtlich Kosten. Obwohl mein T privat angemeldet ist. Aber ich fahre (meistens Sonntags leider) oft Anhänger für die Firma meiner Frau.

    Gruß

    Steinbock

  • Hallo,

    bei mir ist es Werkverkehr (Fahren von eigener Ladung - Ladepapiere braucht man nicht wie z.B. eine Spedition im gewerblichen Güterverkehr). Außerdem gibt es bei mir noch die sog. "Handwerker-Regelung" (Fahrten unter 50 km vom Firmenstandort sind normalerweise Fahrtenschreiber-frei). Doch ich muß meistens über 50 km fahren und dadurch falle ich dann durch dieses Raster. :denker:

    Von einem Kollegen habe ich gehört, daß es schon Fälle gegeben haben soll, wonach das FA Kontrollen mit der BAG durchführt, ob wirklich Werkverkehr vorliegt (Vorlegen der Rechnungen über die geladenen Waren). Bei mir wäre das aber schwierig, da wir Hersteller sind....:zwinker:

    Viele Grüße

    Steinbock

  • Die Sache hat sich jetzt sowieso erledigt.
    Jemand hat auf der IAA mit jemandem von Mercedes gesprochen und die sind jetzt dazu bereit, Fahrtenschreiber nachträglich in den ML einbauen zu lassen, ohne, dass die Garantie flöten geht. Ab Werk wird es, glaube ich, aber dennoch keine Fahrtenschreiber geben. Das macht wohl ne Fremdfirma.

  • Jemand hat auf der IAA mit jemandem von Mercedes gesprochen und die sind jetzt dazu bereit, Fahrtenschreiber nachträglich in den ML einbauen zu lassen, ohne, dass die Garantie flöten geht.



    Was ein Fahrtenschreiber mit der Werksgarantie zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel :denker:

    Da müßte doch jedes Auto, wo nur ein Radio nachträglich eingebaut wird, die Garantie verlieren. :klopf:

    Da hat Dir sicher jemand einen Bären aufgebunden

    :winken:

  • Der Fahrtenschreiber braucht um eben präzise zu sein eine Verbindung zum Getriebe. Normalerweise wird diese Verbindung durch einen werksseitigen Blindstopfen im Getriebe geschaffen. Der ML hat diesen Blindstopfen nicht und daher ist ein größerer Eingriff nötig, der bisher für den Verlust der Garantie gesorgt hat. Jetzt hat aber jemand den Leuten von Mercedes klar gemacht, dass alle, die diesen Fahrtenschreiber brauchen und ihn nicht in den ML einbauen können, ihren Leasingvertrag kündigen werden und zu einer anderen Leasinggesellschaft und vor Allem zum Touareg wechseln werden. Ein harter Brocken für Mercedes. Das konnten die nicht auf sich sitzen lassen und nun ist es möglich. Daraus ergibt sich auch, dass der nächste Firmenwagen im Januar ein ML280CDI wird. Mal sehen wie der sich so macht.

  • Hallo Blackhawk,

    der Fahrtenschreiber sol geicht sein, daher brauch er laut Hersteller
    ein LOCH in der Getriebekloke.
    Daher das mit der Garantie.



    Hallo Rainer S

    Das müßte doch über einen Abgriff vom Wegstreckensensor möglich sein.
    Der gibt das Signal pro Umdrehung für die Geschwindigkeitsanzeige
    Dann braucht das Signal nur mit dem Abrollumfang kombiniert werden und der Wert für den Fahrtenschreiber ist da.

    Oder arbeiten die heute noch mit einem mechanischen Fahrtenschreiber? :denker:

  • "Ohne gültige Fahrerkarte darf ein Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen nicht fahren!
    Dies gilt auch für Aushilfsfahrer. Ausnahme: wenn der Fahrer noch nicht im Besitz der
    Fahrerkarte ist, weil die zuständige Behörde noch keine Fahrerkarte ausstellen konnte."

  • Hallo Blackhawk,


    so wurde es mir von VW und der Herstellerfirma
    im April 2007 ERKLÄRT:denker:.
    Bin kein Fachmann.
    Deswegen schaue ich imer GERNE:D bei den TF rein, da finde ich für fast ales
    was den T angeht eine Info.

  • Ab 2,8t - 3,5t Fahrtenbuch Gewerbliche Nutzung
    Ab 3,5t Zug-Gesamtgewicht Gewerbliche Nutzung (frei 50km Handwerkerreglung)

    bis Ez 04/06 Tachographen mit Diagrammscheiben.

    ab Ez 05/06 digitalen Tachographen.

    EU Verordnung 2135/1998

    Die Einhaltung wird immer öfter Überprüft

    digitalen Tachographen im Touareg ?
    ab Werk nicht
    Nachrüstung aber wo ?


  • digitalen Tachographen im Touareg ?
    ab Werk nicht
    Nachrüstung aber wo ?



    Hi!

    Laut Info meines :) kam mit dem neuen V6TDI, der seit einigen Tagen bestelltbar ist
    auch die Möglichkeit, einen digitalen Tachographen ab Werk zu bestellen. Wie/Wo/Was: dazu habe ich leider keine Details. Evtl. bietet dieses Angebot direkt ab VW auch die Möglichkeit einer Nachrüstung. Sprich doch Deinen Händler auf Basis der Info an.

  • Hallo, ich bin Nutzfahrzeug Händler und habe einen Fitze Autoanhänger. Natürlich brauch ich einen Fahrtenschreiber (zzg. Gewicht über3500 KG ) Habe den Anhänger auf eine andere Anschrift laufen lassen. Sollte ich oder mein Fahrer angehalten werden müß ich sagen das dies eine Privat Fahrt ist. Das müßen dann die Anderen dir erst mal nachweisen das es keine ist. (sollte es zu Anzeige kommen gebe ich es dann meinem Anwalt). Ich konnte schon einmal davon kommen ohne Punkte und Geld.