Polizeikontrolle

  • Hallo zusammen,
    ich habe gerade eine Polizeikontrolle :eek: gehabt und folgendes wird mir vorgeworfen

    1. Perso, Führerschein, Fahrzeugschein nur in Kopie dabei gehabt. :(
    2. eine 4,70 m lange Latte im Caddy transportiert, Fensterscheibe und einen Teil der Heckklappe offen gelassen:(
    3. Latte nur mit einem Seil und Klebeband gesichert.:(
    4. Latte stand seitlich etwas über das Fahrzeug hinaus.

    Der Polizist hat Fotos gemacht, da ich ordentlich wie ich bin, mit dem Handy am Ohr am Strassenrand stand, Motor aus, fragte [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/police.gif] mich, wo es denn hingehen sollte. Ich sagte in die nächst Stadt.
    Meint ihr ich kann mich darauf berufen, das ich das Fahrzeug ja nicht gefahren habe? Ich gerne wissen, mit wieviel Punkten oder Geldstrafe ich rechnen muss und ob es Sinn macht dagegen Einspruch zu nehmen. Ich habe nichts unterschrieben.

    Hat einer Ahnung davon ??

  • Also wenn das ganze kein Witz sein sollte:

    Personalausweis , Führerschein nicht dabei - 5-10€ schätze ich.
    Kfz-Schein - hab ich bei den Leihwagen immer nur in Kopie vorgefunden!
    Ladungslänge: hängt davon ab, wieviel das Teil überstand, m.W <2m kein Problem, wenn rotes Fähnchen in vorgeschriebener Grösse dranhängt. Sollte aber nicht weiter als die Spiegel seilich überstehen. (Oder hast Du die Latte nach vorne durchs Beifahrerfenster geschoben? Dann hast Du schlechte Karten!
    Ob die Ladung ausreichend gesichert war, kann ich nicht beurteilen.

    Wer war denn noch dabei? Führerschein-Inhaber? Oder warst Du eh alleine unterwegs? Welche Einlassungen hast Du denn sonst noch gemacht? Ich schätze, Du kannst es nicht abstreiten. Wenn's nur Geld kostet besser zahlen, wenn es Punkte kostet Einspruch! Aber nichts ohne guten Anwalt!




  • Hallo Ben,

    Stramme Leistung, wenn man bedenkt das der Caddy eine Gesamtlänge von 4,40m hat.:top:
    Haben "die" Dich fahrend oder stehend kontrolliert ?
    Aber wie auch immer, wie Arndt bereits sagt...ein guter Anwalt kann Dich hier
    sehr gute Dienste leisten, denn bei Ladungssicherung verstehen "die"
    keinen Spass mehr.
    Drück Dir die Daumen.

    Gruß

    Dieter



  • rotes Fähnchen (Esprit Tüte) hatte ich, seitlich war die Latte aus dem Fenster, ich hab zum telefonieren am Rand gestanden, Ladung war unzureichend gesichert, Caddy ist ein LKW, Ansonsten wegen Überladung Punkte bekommen und ein paar mal wegen zu schnell Punkte kassiert. :zorn: Ich habe schon das Aufbauseminar beantragt.
    Ich stehe glaube ich gerade auf der Abschußliste!!!
    Könnte echt ko....

    Ben

  • Hmmm... Du hast die erste Grundregel nicht beachtet, wenn die Polizei was fragt, braucht man NICHT zu antworten weil es einem wie in Deinem Falle zu Deinem Nachteil ausgelegt werden kann. Man braucht noch nicht einmal die Wahrheit sagen!

    Perso nicht mitführen, keine Ordnungswidrigkeit da keine Pflicht!
    Kopie der Papiere und der Fahrerlaubnis nicht zulässig, macht je: 10€.

    Ladungssicherung ist ein heikles Thema: solange Du mit Deiner Ladung nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmts, kann selbst ein Elefant mit Spanngurt am Henkel festgemacht sein...

    Hier die einzelnen Strafen:http://www.neelix.de/22stvo.html

    Hast Du Zeugen, die Deine Aussage bestätigen können, dass Du mit Deiner Ladung nicht unterwegs warst bzw. der Polizist Dich nicht rausgezogen hat?

    Dann müsste er den Nachweis erbringen dass Du damit gefahren bist, m.E. ist Deine Antwort für ihn kaum rechtswirksam verwertbar.

    VG
    Tilo

  • Hallo Bombelwaz,

    da Du offensichtlich nicht gefahren bist- stehen ist ja nicht verboten - dürfte eine
    punktepflichtige Gefährdung des Verkehrs nicht eingetreten sein. ( Außer die freundlichen Helferlein haben Dich vorher damit fahren gesehen!)

    Alles andere ist mit einem Ordnungsgeld abgegolten.
    Es bleibt zu hoffen, dass Du bei der Kontrolle keinerlei Angaben dazu gemacht hast, wie Du dort hingekommen bist. Im übrigen können Angaben auch widerrufen werden; und falls Du nicht über Deine Rechts belehrt worden bist, sind Deine Aussagen sogar nicht verwertbar. Man muss Dir schließlich nachweisen, dass Du gefahren bist! Ein guter Anwalt sollte die Sache klar bekommen.

    Alles Gute aus Münster
    Olaf S

  • ...Ladungssicherung ist ein heikles Thema: solange Du mit Deiner Ladung nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmts, kann selbst ein Elefant mit Spanngurt am Henkel festgemacht sein...
    ...
    Hast Du Zeugen, die Deine Aussage bestätigen können, dass Du mit Deiner Ladung nicht unterwegs warst bzw. der Polizist Dich nicht rausgezogen hat?

    Dann müsste er den Nachweis erbringen dass Du damit gefahren bist, m.E. ist Deine Antwort für ihn kaum rechtswirksam verwertbar.

    VG
    Tilo

    …und da wird ständig darüber gejammert, dass unsere Gesetzte immer komplizierter werden, wenn aber ständig solche Schlupflöcher ausgenutzt werden, dann muss das wohl so sein.
    Natürlich wünsche ich Ben, dass er möglichst glimpflich aus der Sache raus kommt, nur so ganz auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Sache mit der unzureichend gesicherten Ladung (die er ja sogar zugibt) auch nicht, damit kann man schon ganz schön Schaden anrichten, vor allem auch bei anderen Verkehrsteilnehmern. Ob er nun zum Zeitpunkt der Kontrolle gestanden hat oder nicht sollte da wohl keine Rolle spielen, denn er wird ja wohl nicht am Strassenrad angehalten haben, dann zufällig dort die 4,70m Latte gefunden, ins Fenster gepfriemelt und die rote Tüte dran gebunden haben, dann ein bisschen Telefonieren und vor der Weiterfahrt die Latte wieder an den Straßenrand gelegt haben…
    Ich denke, man kann schon davon ausgehen, dass er auch mit dieser Konstruktion unterwegs war und am Straßenverkehr teilgenommen hat.

    Gruß,

    Frank

  • …und da wird ständig darüber gejammert, dass unsere Gesetzte immer komplizierter werden, wenn aber ständig solche Schlupflöcher ausgenutzt werden, dann muss das wohl so sein.

    Ich denke, man kann schon davon ausgehen, dass er auch mit dieser Konstruktion unterwegs war und am Straßenverkehr teilgenommen hat.

    Sorry Frank,
    was heißt hier Schlupflöcher? Das ist der Rahmen in dem man sich bewegen darf. Nur kennen etliche diesen Rahmen nicht, da die meisten Verkehrsteilnehmer nicht juristisch und psychologisch geschult sind wie ein Polizist. Viele reden sich angesichts der Uniform obrigkeitshörig schon ohne Grund selber um Kopf und Kragen.

    Nur mal ein paar Beispiele für "übliche Polizeifragen":
    - Wissen Sie warum wir Sie anhalten?
    - Na was haben wir den falsch gemacht?
    - Was meinen Sie mit wie viel wir Sie angehalten haben.

    Falsche Antworten wie: "Ich muss ganz dringend zu einem Termin" usw. bescheren dem Verkehrsteilnehmer dann mal locker den Vorwurf, vorsätzlich und in vollem Wissen gehandelt zu haben.

    So geht es den Polizisten überhaupt nichts an WOHIN Ben fährt, außer er möchte ihm vielleicht netterweise den Weg erklären.

    Wer sagt dass die Männlein in Grün stets und ständig nur als Quasi-Geldeintreiber für den Staat fungieren müssen? Der Polizist hat einen Ermessensspielraum, im dem er im Rahmen der Gefahrenabwehr Ben nett darauf hinweisen kann, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert ist und ihm Möglichkeiten zur Lösung des Problems aufzeigt.

    Und wenn die Herren schon Ordnungswidrigkeiten festhalten, dann wenigstens beweissicher, dass nicht das Geld der Steuerzahler für sinnlose Streitigkeiten verplempert wird.

    VG
    Tilo

  • Sorry Frank,
    was heißt hier Schlupflöcher? Das ist der Rahmen in dem man sich bewegen darf. Nur kennen etliche diesen Rahmen nicht, da die meisten Verkehrsteilnehmer nicht juristisch und psychologisch geschult sind wie ein Polizist. Viele reden sich angesichts der Uniform obrigkeitshörig schon ohne Grund selber um Kopf und Kragen.
    ....


    Da stimme ich dir voll zu, es braucht Änderungen auf beiden Seiten, aber das genau meine ich mit Schlupflöchern (war vielleicht eine etwas schlechte Wortwahl):
    Polizisten sollte es nicht möglich sein, durch gezielte Fragen den Sünder zu einem vorsätzlichen Täter machen, den Verkehrsteilnehmern sollte es nicht möglich sein, durch geschickte Argumentation, nicht-beantworten von Fragen und ‚technischen Gründen‘ einer Strafe zu entgehen.
    Fakt ist doch – zumindest in diesem Fall – dass es erstens vorsätzlich war (das hat Ben ja zugegeben) und dass zweitens gefahren wurde, denn irgendwie wird das Auto ja inklusive der Latte in die stehende Position gekommen sein.

    Gruß,

    Frank


  • Polizisten sollte es nicht möglich sein, durch gezielte Fragen den Sünder zu einem vorsätzlichen Täter machen, den Verkehrsteilnehmern sollte es nicht möglich sein, durch geschickte Argumentation, nicht-beantworten von Fragen und ‚technischen Gründen‘ einer Strafe zu entgehen.

    Die Regeln sind schon eindeutig und wenn beide Seiten sich dran halten gibt es keine Probleme. Der Polizist hatte m.E. schon einen hinreichenden Tatverdacht und hätte Ben über seine Rechte aufklären müssen. Du bist doch gerade in einem Land, dessen Krimis diese Belehrung bei Festnahmen doch berühmt gemacht haben. :zwinker:

    Als normaler Bürger sollte man seine Rechte kennen:
    Wenn man als Beschuldigter von seinem Zeugnisverweigerungerecht nicht Gebrauch macht, dann besteht in Deutschland keine Wahrheitspflicht gegenüber der Polizei. Entgegen den "Sonntagabendtatort"-Stories kann man lügen dass sich die Balken biegen, SOLANGE dabei keine Delikte wie falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Strafvereitelung (§ 258 StGB) berührt werden.


    Fakt ist doch – zumindest in diesem Fall – dass es erstens vorsätzlich war (das hat Ben ja zugegeben) und dass zweitens gefahren wurde, denn irgendwie wird das Auto ja inklusive der Latte in die stehende Position gekommen sein.

    Kann ja alles sein, ABER die Polizei muss für die Strafverfolgung eine geeignete Dokumentation genau im Moment der Tatbegehung vornehmen.

    So wie Ben es darlegt, stand sein Wagen und eine Latte ragte raus. Das ist alles, der Polizist hat nicht gesehen wie er damit im Verkehr unterwegs war!

    Ich bin gespannt was auf dem Anhörungsbogen steht, ich hoffe Ben hält uns auf dem Laufenden...

    Hier noch einige schöne Regel zum Verhalten:
    http://www.jurathek.de/showdocument.p…295&referrer=30
    http://www.jurathek.de/showdocument.p…270&referrer=30

    VG
    Tilo



  • Hallo nochmal,
    der "nette " Polizist hat 2-3 Bilder mit dem Handy gemacht, ohne dabei irgendein Zollstock, Metermass benutzt zu haben. Die haben auch nicht die Länge der Latte gemessen etc. Die beiden Polizisten haben mich garantiert nicht gesehen wie ich gefahren bin da ich tatzächlich am Strassenrand stand und telefonierte, dann sind sie vorbei gefahren und haben 200 - 300 m hinter mir umgedreht. (ich hatte es mir ja da schon fast gedacht) . Beweisen kann ich es nicht falls die beiden aussagen, sie hätten mich fahren gesehen.
    Er fragte mich ja auch nur wohin ich unterwegs bin. Er hat sich dann irgendwie immer mehr reingesteigert (ich wills lieber mal nett umschreiben:zwinker: ) Meine "Rechte" hat er mir allerdings nicht vorgelesen.
    Wie sieht da Ganze eigendlich aus, wenn ich den Anhöhrungsbogen ausfülle und absteite, kommen dann noch höhere Gebühren auf mich zu?

    Hab ich schon erwähnt das ich K.... könnte:zorn:

    Ben

  • Hallo Ben
    Meiner Erfahrung nach (reichlich mit Beamten mit Radarpistolen) macht es keine Sinn sich zum jetztigen Zeitpunkt verrückt zu machen.
    Warte ab, ob und was überhaupt auf Dich zu kommt bzw Dir zur Last gelegt wird. Wenn das mal klar ist und Du es Schwarz auf weiß vor Dir legen hast geh zu einem Anwalt und laß Dich von diesem beraten.
    Eine Anfangsberatung kostet glaube ich noch nichteinmal was!
    So eine Geschichte muß man, auch wenn´s schwer fällt, emotionslos angehen, dann hat man den größten Erfolg.
    Alles Gute

    Ralf


  • Wie sieht da Ganze eigendlich aus, wenn ich den Anhöhrungsbogen ausfülle und absteite, kommen dann noch höhere Gebühren auf mich zu?

    Guten Morgen Ben,
    warte erst einmal ab was im Anhörungsbogen steht bzw. ob überhaupt etwas kommt. Sich aufregen hilft nicht, die Herren machen nur ihre Arbeit, das nächste Mal paßt Du bestimmt auf, wie Du Ladung transportierst. :zwinker:
    Ich habe noch einmal nachgeschaut, ein Metermaß brauchen die grünen Männchen nicht, da seitlich keine Stangen rausragen dürfen.

    Höhere Kosten düften neben der Bearbeitungsgebühr nicht anfallen.

    Machen wir doch mal eine Rechnung auf:
    - unzulässige Kopie Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere: je 10€ =20€
    - Ladung nicht verkehrssicher gestaut, weil einzelne Stangen oder Pfähle und andere schlecht erkennbare Gegenstände nicht seitlich hinausragen dürfen =35€
    bzw. Fahrzeug geführt dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte = 20€
    - Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht =25€

    + Bearbeitungsgebühr

    Gesamt: ca.100€

    Jetzt mußt Du abwägen ob Du für die Summe Zeit und Nerven investierst und gegebenenfalls Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung aktivierst oder ob Du die Sache schnell abhakst.

    Punkte dürfte es nicht geben, da Du noch keinen gefährdet hast bzw. die Polizei Dir eine solche Situtation nicht nachweisen kann.

    Knackpunkt m.E. ist die Tatsache dass Du gestanden hast. Da das Fahrzeug führen definitionsgemäß heißt, daß Du daß Auto dafür unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte in Bewegung setzt oder in Bewegung hältst. Im Auto sitzen und telefonieren ist nicht gleichzusetzen mit Fahrzeug führen!

    Shit happens, erwischt worden aber deswegen sollte man sich nicht weiter ärgern, das lenkt nur von den schönen Dingen ab. :winken:

    VG
    Tilo

    p.s. Da ich/wir keine Anwälte sind ist dies keine Rechtsberatung... :D

  • Hallo Ralf und Tilo

    ihr hab ja recht, ich warte erst mal ab was kommt. Jedoch gibt es einen Punkt in Flensheim weil der Caddy ein LKW ist!

    Ich lass euch wissen, wies weiter geht.

    Ich nehm jetzt erstmal Vitamin T zur Entspannung :D

    Ben

  • Servus,

    Da ich bisher noch nix bekommen habe (klopf auf Holz) wüsste ich gerne wann sowas "verjährt"?:denker:
    Hat einer ne Ahnung?

    Ben



    ...ich meine, nach 6 Monaten...bin mir aber nicht so ganz sicher...google doch mal...ich hab leider keine Zeit...:zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Da ich bisher noch nix bekommen habe (klopf auf Holz) wüsste ich gerne wann sowas "verjährt"?:denker:

    Morgens Ben,
    da haben die Männlein in Grün wahrscheinlich nur dicke Backen gemacht:
    die Ordnungswidrigkeit verjährt nach 3 Monaten, solange kein Bussgeldbescheid oder Anhörungsbogen kommt, danach 6 Monate.

    VG
    Tilo

  • Morgens Ben,
    da haben die Männlein in Grün wahrscheinlich nur dicke Backen gemacht:
    die Ordnungswidrigkeit verjährt nach 3 Monaten, solange kein Bussgeldbescheid oder Anhörungsbogen kommt, danach 6 Monate.

    VG
    Tilo

    Und solche Anhörungsbögen kommen meist ziemlich genau nach 4Wochen.

    Gruß, Dirk