Crash am Freitag

  • Hallo zusammen,

    nach über 20 Jahren ohne Unfall (weder verursacht, noch beteiligt) ist die Serie heute zu Ende gegangen. :zorn:

    Musste innerorts an einem Kreisel halten und von hinten kam ein etwas jüngerer Verkehrsteilnehmer erst quietschend an und dann hat es auch schon einen ziemlichen Schlag getan. Treffer am Stoßfänger hinten links, die momentan gerade montierte AHK hat er zum Glück verfehlt.

    Zu sehen war eigentlich gar nicht so sehr viel. Also bei mir, der Passat des Verursachers sah da schon etwas mitgenommener aus. :guru:

    War schon beim :) , der meinte neuer Stossfänger lackiert inkl. Montage ca. 1.600 Euro. Rest könne er erst eindeutig sagen, wenn der Stossfänger ab ist. Vermutlich ist sonst aber nichts. Die gegnerische Versicherung hat sich auch schon gemeldet und Schadensübernahme bestätigt.

    Meine Frage, wenn es tatsächlich bei einem neu lackierten und montierten Stossfänger bleibt, hat das auch einen Einfluß auf den Wertverlust des Fahrzeugs bei Wiederverkauf? Gilt das Fahrzeug dann trotzdem als Unfallfahrzeug?

    gruß
    Heinz

  • Hallo Heinz,
    soweit ich weiß, gilt das nicht als wertmindernder Unfallschaden.
    Du solltest aber sicherheitshalber beim Verkaufauf angeben "Blechschaden hinten, von Fachwerkstatt repariert" (auch wenn der Stoßfänger aus Kunststoff ist).
    Gruß
    Chris

  • Ähnlichen Schaden hatte ich im Januar. 1600€ kommen hin, bei mir mußte noch der Kotflügel lackiert werden. Galt nicht als wertmindernd. Ersatzwagen (A4 Avant) etc. ist aber problemlos für 3 Tage erstattet worden.

    gruß
    Lollo

  • Hallo Heinz,
    sofern nicht geschweißt wird, gilt das Fahrzeug weiter als unfallfrei.

    Du könntest sogar noch eine Wertmehrung erreichen, indem Du den Individual-Stoßfänger montieren lässt.

    Gruß

    Hannes

  • Hallo Heinz,
    soweit ich weiß, gilt das nicht als wertmindernder Unfallschaden.
    Du solltest aber sicherheitshalber beim Verkaufauf angeben "Blechschaden hinten, von Fachwerkstatt repariert" (auch wenn der Stoßfänger aus Kunststoff ist).
    Gruß
    Chris



    Warum sollte er einen Blechschaden angeben, wenn er gar keinen hatte? Wenn es wirklich beim Stoßfängertausch bleibt, ist das natürlich kein Unfallwagen!

    Thomas

  • Hallo,

    nur der Austausch "tragender" Teile (alle verschweißten Teile) definieren den Status Unfallwagen.
    So ist z.B. auch der Austausch von Kotflügeln, sofern sie nur verschraubt sind, kein Grund, das Auto als nicht unfallfrei zu verkaufen...

  • Hallo Heinz,

    ohne nachgesehen zu haben - soweit ich weiss sind Schäden durch einen Unfall (plötzliches Ereignis mit Schaden) nach der höhreren Rechtsprechung einem Kaufinteressenten immer mitzuteilen , wenn der Schaden EUR 1.500,00 betragen hat. Ich werde das aber noch einma checken !

    Gruss

    Martin

  • Anscheinend hat sich die Rechtslage ein wenig geändert.
    Vor 3 Wochen konnte ich endlich meinen neuen Touareg abholen.
    Ich hatte meinen Mercedes in Zahlung gegeben.
    Ich musste unter anderem einen Vordruck unterschreiben, dass am Mercedes
    kein Teil nachlackiert wurde.
    Auf Nachfrage wurde mir vom Händler erklärt, dass die Angabe "Unfallfrei" nicht mehr ausreichend ist.

  • Hallo Heinz!

    Hauptsache, Dir ist nichts passiert. Gibt es denn vom :) mittlerweile irgendwelche Nachrichten, ob weitere Schaeden vorliegen??

    :winken:


    Hallo Ezio,

    ja klar, Unfall ohne Personenfolgen sind letztlich immer harmlos und das ist die Hauptsache.

    Nein, vom :) kann es noch keine neue Info geben, da ich den T noch nicht abgeben konnte. Bin seit Gestern in Madrid. Werde mich am Donnerstag nach meiner Rückkehr weiter um diese Angelegenheit kümmern. Ich werde auch mal den :) zum Thema Wertverlust befragen, noch ist es ja gut möglich dass die das Fahrzeug zurückbekommen, wenn ich einen Neuen bestelle. Also können sie mir ja vieleicht schriftlich bestätigen, ob es (k)einen Wertverlust gibt.

    Gruß
    Heinz

  • Ich werde auch mal den :) zum Thema Wertverlust befragen, noch ist es ja gut möglich dass die das Fahrzeug zurückbekommen, wenn ich einen Neuen bestelle. Also können sie mir ja vieleicht schriftlich bestätigen, ob es (k)einen Wertverlust gibt.

    Gruß
    Heinz


    Hallo Heinz
    ärgerlich dieses ,naja immerhin bist du heil geblieben ,Tipp von mir Auf jedenfall nen Gutachter beauftragen der kann es genau sagen ob eine Wertminderung eingetreten ist .
    Der Streifschuß von dem 40-Tonner letztes Jahr hat 100€ Wertminderung laut Gutachten ,bei 1200 € Schaden gebracht .
    Also unbedingt Gutachten machen lassen ,dann bist du auf der ganz sicheren Seite.

  • Hallo allesamt:

    Zur Frage unfallfrei: Dreht das Ding doch mal um und stellt Euch vor, Ihr kauft einen Gebrauchten als Unfallfrei und im Nachhinein stellt Ihr fest, dass ein Kotflügel neu lackiert worden ist....

    Letztlich wird in der Rechtsprechung nur unterschieden zwischen Schäden und sog. Bagatellschäden. Z.B. kleiner Kratzer beim Parken, mit Lackstift behoben, sicherlich kein offenbarungspflichtiger Schaden. Aber: lange Schramme, Kotflügel lackiert, durchaus offenbarungspflichtig. Daher lieber alles angeben, was gemacht worden ist.

    Auch interessant: Händler verkauft Fahrzeug mit Hinweis "Unfallschaden, vorne rechts, behoben, Aufwand ca. 3.600 Euro". Kunde läßt irgendwann Schichtdickenmessung machen und stellt fest, dass die ganze rechte Seite nachlackiert worden ist. Sachverständiger im Prozeß sagt: Aufwand seinerzeit ca. 2.600 Euro. Kunde will wegen Mangel rückabwickeln: Gericht gibt ihm Recht, da unzureichend über tatsächlichen Schaden aufgeklärt.

    Gruß Patrick

  • Hmmm, Neid - bin leider erst im September zwei Wochen beruflich dort. Mein Buero liegt direkt gegenueber dem Bernabeu.......:D

    Hoffentlich laeuft die Primera Division dann schon.


    :trinken


    An dem altehrwürdigen Ding bin ich heute im Taxi vorbeigefahren. Mein Zeitraum hier erstreckt sich auf ca. 40 Stunden. Bin Gestern Abend hier angekommen, heute Konferenz, diverse Meetings und Kundenpalaver, heute Abend gerade zurück vom Dinner mit Kunden und morgen vormittag zurück. Ein typischer Businesseinsatz eben, von Madrid habe ich praktisch nichts gesehen, wie üblich bei meinen vielen Geschäftstrips. Naja, zumindest ist mir das Santiago Bernabeu aufgefallen und das neue hochmoderne Messenzentrum liegt direkt neben dem Alfredo di Stefano Stadion, einem weiteren Stadion von Real Madrid. Für was auch immer die das nutzen.

    Desweiteren habe ich festgestellt, dass ich mein Spanisch unbedingt mal wieder verbessern muss. Ist ja grausam geworden und Inglés ist hier eher ein Fremdwort.

    gruß
    Heinz



  • Wo ist denn bitte das Problem bei einem fachmännisch lackierten Stoßfänger oder Kostflügel? Das ändert doch am Zustand des Wagens absolut nichts. Letztendlich wird dies ja auch gemacht, wenn der Wagen vor der Auslieferung aus irgendeinem Grund einen Kratzer hatte. Ich habe noch nie davon gehört, dass das einem Käufer mitgeteilt wurde.

    Thomas

  • Hallo Heinz,

    seid vorsichtig mit der abnehmbaren Anhängerkupplung. Wenn diese nicht im direkten Einsatz zum Hänger steht muss diese abmontiert werden, da diese eine erhöhten Schaden am Unfallgegner ervorrufen kann. Dann haben wir der Schadensminderungspflicht nicht genüge getan und können Teolschuld dran kriegen. Also nicht ewähnen das deine dran war!!!

    Gruß
    Realist

  • Hallo Heinz,

    seid vorsichtig mit der abnehmbaren Anhängerkupplung. Wenn diese nicht im direkten Einsatz zum Hänger steht muss diese abmontiert werden, da diese eine erhöhten Schaden am Unfallgegner ervorrufen kann. Dann haben wir der Schadensminderungspflicht nicht genüge getan und können Teolschuld dran kriegen. Also nicht ewähnen das deine dran war!!!

    Gruß
    Realist


    Hallo Realist,

    danke für den Tip. Gilt das mit der AHK auch, wenn ich ab und zu einen Fahrradträger montiere? Wenn ich den Fahrradträger beispielsweise am Samstag morgen und am Sonntag benötige, dann montiere/demontiere ich den Fahhrradträger schon (ca. 1 Minute), aber die AHK lasse ich in dem Fall normalerweise einfach dran.

    gruß
    Heinz

  • Hallo Realist,

    danke für den Tip. Gilt das mit der AHK auch, wenn ich ab und zu einen Fahrradträger montiere? Wenn ich den Fahrradträger beispielsweise am Samstag morgen und am Sonntag benötige, dann montiere/demontiere ich den Fahhrradträger schon (ca. 1 Minute), aber die AHK lasse ich in dem Fall normalerweise einfach dran.

    gruß
    Heinz

    Das kommt ganz darauf an, wie plausibel und glaubwürdig du das (im Falle eines Auffahrunfalls) einer gegnerischen Versicherung oder später im Streitfall einem Richter erläutern kannst.

    LG
    james

  • Hallo Realist,

    danke für den Tip. Gilt das mit der AHK auch, wenn ich ab und zu einen Fahrradträger montiere? Wenn ich den Fahrradträger beispielsweise am Samstag morgen und am Sonntag benötige, dann montiere/demontiere ich den Fahhrradträger schon (ca. 1 Minute), aber die AHK lasse ich in dem Fall normalerweise einfach dran.

    gruß
    Heinz


    Ich hatte letztes Jahr beim Fahrsicherheitstraining der TF als einziger die AHK dran. Der Instruktor hatte mich darauf hingewiesen, dass ich so nicht auf öffentlichen Straßen fahren sollte (ich glaube er hat auch "darf" gesagt), da es Probleme bei einem Unfall geben wird.
    Gruß
    Andreas