• Hallo Leute, mein R5 Schalter steht heute schon wieder auf dem Abschleppwagen.
    Kupplungspedal kommt nicht mehr zurück. Letzte Woche das gleiche Problem. Vier Wochen nach Ablauf der Garantie. Ist für EUR 200,- repariert worden. Sept. 2006 das gleiche Problem. (Garantie) Das mit dem Abschleppwagen ist mir langsam peinlich, wegen der Nachbarn....VW Notdienst klappt übrigen super, auch heute am Feiertag. Der Werkstattmeister wird mir morgen vermutlich erklären, dass ich ein einmaliger Fall bin.. die Rechnung kommt wie immer per Post. Hat jemand von euch schon ähnliche Probleme gehabt, oder bin ich tatsächlich ein einmaliger Fall?
    Gruß von Namba wan.

  • wieso kommt die Rechnung?
    Wenn ich mich recht erinnere, hast Du schon mal das gleiche Problem während der Garantie gehabt, ergo hast Du doch auf diese Reparatur automatisch die volle Garantie, wie gesagt, vorausgesetzt Du hattest das exakt gleiche Problem schon mal!
    Also ich würde eine Rechnung nicht akzeptieren, besprich das doch vorab mit Deinem freundlichen.

    Gruß Magnum

  • wieso kommt die Rechnung?
    Wenn ich mich recht erinnere, hast Du schon mal das gleiche Problem während der Garantie gehabt, ergo hast Du doch auf diese Reparatur automatisch die volle Garantie, wie gesagt, vorausgesetzt Du hattest das exakt gleiche Problem schon mal!
    Also ich würde eine Rechnung nicht akzeptieren, besprich das doch vorab mit Deinem freundlichen.

    Gruß Magnum



    Das ist leider nicht richtig! Selbst wenn es das exakt gleiche Problem ist, endet die Garantie nach den ursprünglichen 24 Monaten.

    Gruß
    Olaf

  • ...ergo hast Du doch auf diese Reparatur automatisch die volle Garantie, wie gesagt, vorausgesetzt Du hattest das exakt gleiche Problem schon mal!
    ...


    Man muss unterscheiden, ob eine Reparatur kostenlos, innerhalb der Gewährleistungszeit des Fahrzeugs erfolgt oder später, auf eigene Kosten und außerhalb der Fahrzeuggewährleistung durchgeführt wird.
    Im ersten Fall tickt die Gewährleistungsuhr nicht neu für das reparierte Teil, die komplette Gewährleistung endet mit Ablauf der Fahrzeuggewährleistung.
    Im zweiten Fall hat man auf das reparierte Teil wieder die volle gesetzliche Gewährleistung.

    Gruß,

    Frank