Abgedunkelte Fond-Seitenscheiben - anyone ?

  • Wie sieht es in Deutschland aus mit abgedunkelten Seitenscheiben (Fond) ? Erlaubt bis zu einem bestimmten Level, oder absolut verboten ?

    Ich habe seit einigen Jahren den Lumar AT 35% (Green) Film eingeklebt, und damit entsprechen die Vorderscheiben dem Lichtdurchlass-Faktor der hinteren Scheiben. Sieht gut aus, aber das ist ja subjektiv.:D

    Der Touareg faehrt im Juli nach Deutschland, ich hinterher und dann muss der Tuev einer Vollabnahme zustimmen. Ist es also strikt verboten, muss ich den Film gleich hier rausnehmen. :lach:

    Aus dem Land der besten Steaks, Take care

  • Hallo,

    ich zitiere zu diesem Thema die Seite des DEKRA:

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    Folien auf Scheiben

    Was muss ich bei der Anbringung von Folien an Seiten- und Heckscheiben beachten?
     Bei den Folien auf Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es sich nach § 22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.

    1. Für "glasklare" Folien gilt:
    Zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch:

    • nicht an vorderen Seitenscheiben (innerhalb des 180°-Bereiches), es sei denn, der in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) ausgewiesene Verwendungsbereich lässt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu
    • nicht an der Windschutzscheibe

    Da auch eine "glasklare" Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindert, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Zum Beispiel ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich. Auch darf je nach Folie ein bestimmtes Maß der Scheibendicke nicht überschritten sein.
    Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für den Anbaufall – "vordere Seitenscheiben" – eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig.

    2. Für "getönte" Folien gilt :
    Zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, jedoch nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen.
    Anbaulage: an allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
    Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
    In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
    "Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."
    Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe.

    ____________________________________________

    Viele Grüße,
    Frank

  • ich habe meine Scheiben auch "nachgetönt" und bis dato keinen Ärger!
    FOLIATEK oder ähnlich!
    War bereits ein paarmal in Polizeikontrollen, aber es wurde nix beanstandet!
    Wahrscheinlich denken die, dass das "normal ab Werk" so ist!
    Würde man einen alten GOLF fahren, hätte man die Folien garantiert schon rausreissen müssen!

  • Servus,

    ich habe meine Scheiben auch "nachgetönt" und bis dato keinen Ärger!
    FOLIATEK oder ähnlich!
    War bereits ein paarmal in Polizeikontrollen, aber es wurde nix beanstandet!
    Wahrscheinlich denken die, dass das "normal ab Werk" so ist!
    Würde man einen alten GOLF fahren, hätte man die Folien garantiert schon rausreissen müssen!



    Du sprichst aber von den Scheiben auf Fahrerseite und Befahrerseite, nicht die hinteren Scheiben?:denker:

    Dann lass aber bitte nichts passieren. Sollte die Vericherung das spitzbekommen, wäre Dein Verischerungsschutz wohl zumindest gefährdet...:eek:

    Grüße,

    Uli
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    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • ...nun ja, dann darf man auch nicht -

    rauchen als Fahrer!
    telefonieren, auch mit FSB lenkt ab
    laut Musikhören eh nicht
    schneller als 130 Richtgeschwindigkeit auf BAB fahren
    und die Wespe die du abgewehrt hast

    das Alles erfüllt die "fahrlässigkeit" und kann gegen dich verwendet werden!

    Versicherungen drehen das eh so wie es ihnen passt!

    Bei mir platzte der Wasserschlauch an der Waschmaschine, Schaden etwa 3.000 DM seinerzeit - mir wollten sie vorhalten dass ich nicht die ganze Zeit neben der Maschine saß und wollten "30%" zahlen, aber die Richter sahen das anders und so mussten sie auch nach 2 Jahren den Rest zahlen!
    Dann aber kam die Kündigung von der Versicherung, so von wegen Gemeinschaft und Solidarität - 20 Jahre eingezahlt und dann so ein Gesülze! Typisch!
    Hatte aber auch was Gutes - die neue Hausratversicherung war um 30% günstiger :zwinker:

    Ach, ich vergass ganz - mir fuhr einer in und einer auf mein Auto und ich musste zum Anwalt, aber mit "Anwalts Liebling" in der Tasche dachte ich - SUPER! Und was passierte - ich bekam mein Recht und auch die Kündigung der DAS - nicht tragbar - aber auch hier die neue Versicherung ( ADAC ) um fast die Hälfte billiger!

    Danke DAS ( nachträglich )!!!