Ebay Räderverkauf

  • Hi zusammen

    Vergebt mir aber mal eine Frage betreffend den Verkauf meiner Räder bei Ebay.

    Also ich habe meine 20" Räder bei Ebay verkauft an einem Deutschen Käufer. Nun meldet sich der Verkäufer dass 1 Pneu ein Loch hat bzw. sehr wahrscheinlich ein Nagel oder Schraube gefangen hatte und bereits bei der Anlieferung keine Luft hatte. Vor dieser Beanstandung gab er mir bekannt dass die Pneus mehr abgefahren waren als ich geschrieben habe.
    Natürlich stimmt keine von beiden ! Die Ware war tiptop, weiss echt nicht ob ich hier vera.... worden bin oder sowas.... und dass wäre mir ja aufgefallen. Ich denke der Typ will Sie nun einfach nicht mehr, weil Sie Ihm im nachhinein nicht gefallen und probiert alles mögliche.
    Nun hat er mir angeboten dass ich Sie zurücknehme. Natürlich nicht!
    Jetzt droht er mit strafrechtlichen Folgen. Mann, es nervt echt total.

    Was soll ich eurer Meinung nach tun?

  • Hallo Morpheus,
    also ich schreibe bei Ebay immer den Zusatz mit der Garantieablehnung bzw. Rückname bei privaten Verkäufen rein. Fehlt dieser Zusatz haste warscheinlich ein Problem, wenn du ihn hast müsstest du dich auf Kulanzbasis einigen, also eventuell etwas nachlassen. Falls du ne Rechtsschutzversicherung hast würde ich mal nen Anwalt fragen (iss hier ein Anwalt!!) Ich habe bisher erst 1 mal ein Problem mit nen Verkäufer gehabt, der mir die Ware nun schon seit 1/2 Jahr schuldet. Mittlerweile ist er wegen Betruges angezeit.
    Ich weiß es ist nicht viel, aber ein Anwalt wird dir bestimmt mehr helfen können.
    Naja hoffe das du dich irgendwie mit ihm einigen kannst.

    Ben

  • Was soll ich eurer Meinung nach tun?


    Hallo Omar,

    ich nehme an, dass deine Aussagen der Wahrheit entsprechen und vor allem, dass du die Reifen als Nicht-Gewerblicher verkauft hast. Dann erst einmal ganz locker bleiben! Du hast ja schließlich Fotos von den versendeten Reifen gemacht und könntest ggf. durch das Bildmaterial belegen, dass diese der Artikelbeschreibung entsprachen und du in der Artikelbeschreibung keine Unwahrheiten erzählt hast. Ferner hast du sicherlich nichts vorenthalten oder verschönt.

    Dann hat dir doch sicherlich ein Freund beim Einpacken und anschließendem Versenden der Reifen geholfen, so dass du einen Zeugen hast, der Aussagen kann, dass die Reifen in einem tadellosen Zustand an das Versandunternehmen übergeben wurden. Alleine schafft man das ja fast nicht! Es gibt immer wieder - nennen wir sie mal - interssante Käufer auf dieser Handelsplattform. Mittlerweile wundere ich mich da über gar nichts mehr.

    Bleib locker,
    Frank

    PS. Meines Erachtens könnte er außerdem höchstens zivilrechtlich gegen dich vorgehen :D Und die Schweiz ist juristisch für einen Deutschen ganz schön weit weg!

  • Hallo Omar,
    ich kenne die Rechtslage in CH nicht, aber üblicherweise sollte man als privater Verkäufer Gewährleistung und Garantie ausschließen. Wenn man das in D nicht tut ist man 12 Monate zur Gewährleistung verpflichtet.

    http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm

    Wenn Du den Zustand der Reifen korrekt beschrieben hast und z.B. von der Profiltiefe korrekte Fotos hast und jemand, der Dir beim Einladen der Reifen geholfen hat, bezeugt dass alle Reifen OK waren ist die Sache einfach nur lästig und zeitintensiv, aber rechtlich hat der Vertragspartner kaum eine Handhabe. Wie gesagt es kommt auf den Gewährleistungsausschluss und die genaue Beschreibung an.

    VG
    Tilo

    ps.: Ich hatte auch schon mal so einen Spezi der von mir ein GPS-Gerät ersteigerte, welches ihm dann nicht gefiel. Erst startete es nicht und war angeblich total defekt und ich sollte es sofort zurücknehmen. Nach einem Foto welches die korrekte Funktion bei Einpacken in SEIN Päckchen zeigte, kam es zum Fall einer technischen Wunderheilung und das Gerät tat wieder seinen Dienst. Daraufhin wurde die einwandfreie technische Funktion angezweifelt, mit der Bemerkung der empfange keine GPS-Satelliten im Haus.
    usw. usw. Nach einem Crashkurs GPS für Einsteiger hat er dann aufgegeben...:D

  • Hallo,

    ?? Ist auf einem deiener Fotos die DOT Nummer zu erkennen ??? Du wirst ja den Satz Kpl . abgefahren haben , sollten alle gleich sein - und sind es wirklich deine Gummis ?? wie sieht der Fremdkörper aus , ist der nur angekratzt - mal kurz gefahren , schon richtige Abfahrspuren - altschaden ,
    - die bekannte Kratzer an den Felgen ,- wirklich deine ....?
    .... die Profieltiefe steht bei mir immer im Servicebericht nach Inspektion drinne , da kann man auch noch mal vergleichen ...

    - erst mal klären ob - und wo da Betrug vorligt , dann mit Ruhe und Bedacht abklären ...

    Grüße vom Kruemelmonstter aus Berlin ....

  • Hast Du einen Text, vergleichbar diesem in das Angebot geschrieben:

    Bitte lesen!!! [/COLOR]Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jede über den Kaufzeitpunkt hinausgehende Garantie bei Gebrauchtwaren und eine Rückgabe völlig zu verzichten. (Ausgenommen evtl. noch existierende Herstellergarantien) Selbstverständlich wird der Artikel aber so genau wie möglich beschrieben und diese Beschreibung ist dann für den Kaufzeitpunkt verbindlich. "

    Dieser Trick ist so alt wie die Erde rund ist! Ich habe das auch mal mit ein paar Mitbürgern südosteuropäischer Herkunft erlebt, die nach der Übernahme und Abfahrt angerufen haben und einen soforftigen Preisnachlaß wg. eines nachträglichen Fehlers haben wollten!
    Als ich ihnen angeboten habe, dies doch im Beisein einer herbeigerufenen Polizeistreife zu erldeigen, wurden die Helden nicht mehr gesehen :D


    Gruß Paul


    Also ich habe meine 20" Räder bei Ebay verkauft an einem Deutschen Käufer. Nun meldet sich der Verkäufer dass 1 Pneu ein Loch hat bzw. sehr wahrscheinlich ein Nagel oder Schraube gefangen hatte und bereits bei der Anlieferung keine Luft hatte. Vor dieser Beanstandung gab er mir bekannt dass die Pneus mehr abgefahren waren als ich geschrieben habe.
    Natürlich stimmt keine von beiden ! Die Ware war tiptop, weiss echt nicht ob ich hier vera.... worden bin oder sowas.... und dass wäre mir ja aufgefallen. Ich denke der Typ will Sie nun einfach nicht mehr, weil Sie Ihm im nachhinein nicht gefallen und probiert alles mögliche.
    Nun hat er mir angeboten dass ich Sie zurücknehme. Natürlich nicht!
    Jetzt droht er mit strafrechtlichen Folgen. Mann, es nervt echt total.

    Was soll ich eurer Meinung nach tun?[/QUOTE]

  • hi zusammen

    danke für eure Infos. Nein, ich habe keinen solchen Text geschrieben. Aber heute habe ich mit dem HERMES Shop Mitarbeiter der mit mir die Räder angeschrieben und versendet hat, kontakt aufgenommen. Im ist auch ganz klar dass die Pneus tiptop waren und keine LUft fehlte!

    Ich frage mich nur, da ich ja aus der Schweiz komme, wie weit die ganze Sache gehen kann...

    konnte leider keine Infos finden. Ich rufe morgen mal der Rechtschutzversicherung an...

  • Ich frage mich nur, da ich ja aus der Schweiz komme, wie weit die ganze Sache gehen kann...


    Manchmal hat's auch Vorteile, aus der Schweiz zu kommen :D Das macht die Sache für den Käufer wesentlich schwieriger, obwohl meines Erachtens die Erfolgschancen eh gegen Null gehen. Also gelassen zurücklehnen und abwarten was passiert. Bevor der Käufer keine Schritte gegen dich einleitet, kannst und brauchst du ohnehin nichts zu unternehmen.

    Viele Grüße,
    Frank



  • Ich frage mich nur, da ich ja aus der Schweiz komme, wie weit die ganze Sache gehen kann...




    Wenn Du keinen Text bzgl Gewährleistungsauaschluss geschreiben hast, dann gilt eine 12-monatige Gewährleistung (da Du auf eBay-Deutschland angeboten hast, unterliegt der Vertrag deutschem Recht, oder hast Du die Räder bei eBay-Schweiz eingestellt?). Das ist hier aber irrelevant, da es darum geht, ob so geliefert wurde, wie es beschrieben war. (daran könnte auch ein Gewährleistungsausschluss nichts ändern).

    Bzgl. des Gerichtsstandes musst Du Dir wenig Sorgen machen, der ist für gewöhnlich immer der Wohnsitz des Beklagten. Insofern müsste der Verkäufer Dich in der Schweiz verklagen.

    Beste Grüße
    Olaf

  • Ich würde es auch auf eine Klage ankommen lassen - sofern es soweit überhaupt kommt (natürlich vorausgesetzt, dass die Räder wirklich einwandfrei waren). Letztendlich muss er dir ja beweisen, dass die Reifen abgefahren waren. Und diesen Beweis sollte er schnell antreten, weil du sonst davon ausgehen kannst, dass er die Räder montiert hatte und die Reifen selber abgefahren hat.

    Thomas

  • ja, da ich kein Messgerät für die Profiltiefe hatte, habe ich die Anzahl km angegeben die ich gefahren bin. Nun meint er dass die km um einiges mehr sind, da die Profiltiefe nicht den kilometer enstpricht. Sorry aber in dieser Gewichtsklasse ist ja der Verschleiss einiges höher als bei einem normalen pw...

  • Ja, wir wissen das! Wer bisher keinen Touareg hatte, kann natürlich von falschen Voraussetzungen ausgehen. Allerdings ist er selber schuld, wenn er die Reifen ohne Nachfrage nach der Profiltiefe kauft, ist er selber schuld. Würde ich nicht machen.

    Thomas

  • Also,

    ICH für meinen Teil, würde mich da sehr gelassen geben!

    Scheint doch so, als ob jemand versucht, nachzutarocken :zorn: :zorn: :zorn:

    Gruß
    Paul

    ja aber der hat ein Cayenne. Ich glaube bei dem Fahrzeug ist es auch nicht besser oder??

  • wobei man ja sagen muss, dass ein Lineal, Zollstock o.ä. es ja auch getan hätte... Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber ich denke, dass Du ja schon Deinen Grund gehabt haben wirst, nur die gelaufenen km anzugeben. Wenn der Käufer sich darauf einlässt, ist das sein Problem und es ist Dein gutes Recht, die Beschreibung zu wählen, die am Besten klingt.

    Aber ich finde es nicht ganz so überraschend, dass es bei einer so unpräzisen Eigenschaftsangabe (km als Maßstab für Profil) zu Unstimmigkeiten kommt.

  • Hony soit qui mal y pense!:D :D :D


    wobei man ja sagen muss, dass ein Lineal, Zollstock o.ä. es ja auch getan hätte... Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber ich denke, dass Du ja schon Deinen Grund gehabt haben wirst, nur die gelaufenen km anzugeben. Wenn der Käufer sich darauf einlässt, ist das sein Problem und es ist Dein gutes Recht, die Beschreibung zu wählen, die am Besten klingt.

    Aber ich finde es nicht ganz so überraschend, dass es bei einer so unpräzisen Eigenschaftsangabe (km als Maßstab für Profil) zu Unstimmigkeiten kommt.

  • na gut. Mit dem Massstab ist es ja sicher auch nicht genau und ehrlich gesagt bin ich mit deinem Sytem nicht darauf gekommen. Den Pneuprofil sah man sehr gut auf den Photos !
    So wie er mir mitgeteilt hat sind es 6.5mm..

    Und sorry, der musste nicht einmal die Zollgebühren bezahlen da ich Sie freundlicherweise übernommen hatte :mad:

  • Wie sagt man so schön....

    GENUG DER JAMMEREI - gehn wir mal zur Tagsordnung über!!!

    :Applause: :Applause: :Applause:


    na gut. Mit dem Massstab ist es ja sicher auch nicht genau und ehrlich gesagt bin ich mit deinem Sytem nicht darauf gekommen. Den Pneuprofil sah man sehr gut auf den Photos !
    So wie er mir mitgeteilt hat sind es 6.5mm..

    Und sorry, der musste nicht einmal die Zollgebühren bezahlen da ich Sie freundlicherweise übernommen hatte :mad: