Unfall wegen "losen" Reifen nach Reifenwechsel

  • Hallo Paul,
    ja, ich bin ein Freund des Betroffenen. Mittlerweile scheint die Sache so zu laufen das der Blechschaden zwar über die Werkstatt geregelt wird, der Personenschaden ist aber von der Polizei aufgenommen und die wollen meinem Freund ans Leder;-(
    Ich denke aber, wenn die ihm keine Absicht bzw. Fährlässigkeit nachweisen können, wird nicht viel passieren. Der Arme hat nicht mal Rechtsschutz :(

    Ben

  • Es ist schon der Hammer, ein Arzt nimmt ein falsches Bein ab und kommt ohne Schaden aus der Sache raus. Aber ein KFZ-Mechaniker soll für den genannten Fall verantwortlich gemacht werden. Heisst nicht dass ich voll dazu stehe, denn er hat ja einen Fehler gemacht, aber man kennt nicht die Umstände, wie es zu diesem Fehler kam.

    Viel Glück für Deinen Kumpel.

  • Hallo Paul,
    ja, ich bin ein Freund des Betroffenen. Mittlerweile scheint die Sache so zu laufen das der Blechschaden zwar über die Werkstatt geregelt wird, der Personenschaden ist aber von der Polizei aufgenommen und die wollen meinem Freund ans Leder;-(
    Ich denke aber, wenn die ihm keine Absicht bzw. Fährlässigkeit nachweisen können, wird nicht viel passieren. Der Arme hat nicht mal Rechtsschutz :(

    Ben

    DAS ist natürlich äusserst ärgerlich!

    Hat Dein Freund den "T" möglichweise bei Dunkelheit und unbeaufsichtigt irgendwo so stehen lassen, daß sich daran dunkle Gestalten zu schaffen gemacht haben könnten?

    Meine, einen Räderklau beabsichtigt und dann gestört worden....

    Ich persönlich würde mir da mal einen guten Anwalt suchen und von den "Grünen" keine
    Aussagen zur Sache machen!

    Die Tatsache, daß vorher Reifen gewechselt wurden, bedeutet ja nicht zwangsläufig, daß hier die Ursache liegen muß!?!?!

    Gruß
    Paul



  • Zu einen war es glaube ich kein T ,zum anderen ist der Kunde von der Werkstatt noch satte 350 km damit gefahren, ehe es einen Unfall gab.
    Wie gesagt er hat keine Rechtsschutz.

    Das "Viel Glück für deinen Kumpel" kann er gut gebrauchen, Danke

  • Zu einen war es glaube ich kein T ,zum anderen ist der Kunde von der Werkstatt noch satte 350 km damit gefahren, ehe es einen Unfall gab.
    Wie gesagt er hat keine Rechtsschutz.

    Das "Viel Glück für deinen Kumpel" kann er gut gebrauchen, Danke


    Also war das Fahrzeug nach der Übergabe erst mal intakt?

    ARGUMENTATION : wie die Meinungen vieler hier wiederspiegeln, scheint es geschäftsüblich zu sein, auf das Überprüfen nach 50-100 Km hinzuweisen, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, das der Kunde den techn. Hintergrund dazu besitzt = Sorgfaltspflicht für Werkstatt, aber auch für den Halter/Fahrer, der dafür sorge tragen muß, das dies auch gemacht wird = sonst fahrlässig.

    Was war denn die Ursache für den Personenschaden? Nur lose Schrauben? oder überdrehte ? Wichtig wird sein, welchen technischen Hintergrund der Fahrer besitzt.

    Viel Glück!

  • Wichtig wird sein, welchen technischen Hintergrund der Fahrer besitzt.

    Viel Glück!




    Naja, das spielt allenfalls für den zivilrechtlichen Schaden bei der Mitschuld eine Rolle. Dieser monetäre Ersatz für Sach- und Personenschaden muss - solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel ist und die Reparatur im Rahmen der normalen Arbeit ausgeführt wurde (also nicht nach der Arbeit für einen Kumpel noch die Reifen gewechselt) - der Arbeitgeber tragen (stichwort innerbetr. Schadensausgleich)

    Nichtsdestotrotz gelten diese Grundsätze nicht im Strafrecht. Da ein Personenschaden entstanden ist, steht hier fahrlässige Körperverletzung im Raum. Diese Verantwortung kann er auch nicht auf den Arbeitgeber abwälzen.


    Gruß
    Olaf

  • Richtig, doch auch hier muß die Grenze der Fahrlässigkeit ermittelt werden; und auch, ob der Geschädigte genug dazu beigetragen hat, den Umstand zu verhindern ( Stichwort Nachkontrolle )

  • Richtig, doch auch hier muß die Grenze der Fahrlässigkeit ermittelt werden; und auch, ob der Geschädigte genug dazu beigetragen hat, den Umstand zu verhindern ( Stichwort Nachkontrolle )



    Das betrifft dann aber lediglich die etwaige eigene Fahrlässigkeit des Fahrers. Ein KFZ-Mechaniker, der Reifen wechselt und diese nicht richtig festschraubt, wird sich mE nicht mit dem Verweis exculpieren können, er hätte auf die Überprüfung durch den Fahrer vertrauen dürfen.
    Das das Ganze fahrlässig ist, solle nicht wirklich zweifelhaft sein.


    Ob der Fahrer selbst fahrlässig handelte, ist eine andere Frage, lässt aber die des Werkstattangehörigen unberührt.

  • Das betrifft dann aber lediglich die etwaige eigene Fahrlässigkeit des Fahrers. Ein KFZ-Mechaniker, der Reifen wechselt und diese nicht richtig festschraubt, wird sich mE nicht mit dem Verweis exculpieren können, er hätte auf die Überprüfung durch den Fahrer vertrauen dürfen.
    Das das Ganze fahrlässig ist, solle nicht wirklich zweifelhaft sein.


    Ob der Fahrer selbst fahrlässig handelte, ist eine andere Frage, lässt aber die des Werkstattangehörigen unberührt.


    Frage an Ben : was soll denn konkret in der Werkstatt passiert sein, bzw. welcher Arbeitsfehler wird deinem Freund vorgeworfen?

  • Frage an Ben : was soll denn konkret in der Werkstatt passiert sein, bzw. welcher Arbeitsfehler wird deinem Freund vorgeworfen?



    So viel ich weiß hat der Kollege von ihm(der Werkstattmeister) zu ihm gesagt er hätte das Knacken des Drehmomentschlüssels gehört. Später sagte er jedoch , er ist sich nicht ganz sicher ob er es gehört hätte. Ich vermute der Chef der Werkstatt wird ihm "gut zugeredet" haben. (so nach dem Motto, du willst doch sicher auch weiterhin einen festen Arbeitsplatz haben, oder ?)
    Fakt ist das die ihm vorwerfen, er hätte die Schrauben nicht fest genug angezogen.
    Ben

  • So viel ich weiß hat der Kollege von ihm(der Werkstattmeister) zu ihm gesagt er hätte das Knacken des Drehmomentschlüssels gehört. Später sagte er, er ist sich nicht ganz sicher ob er es gehört hätte. Fakt ist das die ihm vorwerfen, er hätte die Schrauben nicht fest genug angezogen.
    Ben




    OK, dann ist das was wir hier betreiben eh alles mehr Spekulation. Da wird es hauptsächlich um Beweisfragen gehen....

  • .....ich habe mal gelesen daß die kurzen Autokennzeichen oder sogenannten Wunschkennzeichen wie ***-TT100 etc. ein eindeutiges Indiz für den gehobenen Minderwertigkeitskomplex wären....:eek: :lach:

    duck und weg

    mir wären die zusätzlichen Öcken daß nicht wert




    Genau wie diejenigen, die einen Touareg fahren einen kleinen ... haben. :zwinker:

    Thomas