Hier macht halt "der Ton die Musik" - ich kenne durchaus Unterschiede (angenehm - unangenehm). Ansonsten stimme ich Dir zu: abstellen ist ja dokumentiert, einfach und dauert keine 30 Sekunden.
...Es gibt auch nur eine gesetzliche Anschnallpflicht, aber es gibt keine gesetzliche Warntonpflicht. Das Haftungsargument wird immer hervorgeholt, wenn sich der Händler unsicher ist, ob er das machen darf/soll LG james .... angeschnallt und warntonfrei
Hallo James,
genau so sehe ich das auch! Bei meinem wird das im Zuge der 90D7-Aktion erledigt, ich bestätige dem durch meine Unterschrift, dass das auf meinen ausdrücklichen Wunsch passiert ist (finde ich auch ok, dass sich VW da absichern will) und dann habe ich endlich meine Ruhe, wenn ich 300m auf der Jagd mal 500m durch den Auwald fahre, um mal eben ein Stück Schwarzwild einzuladen. Ansonsten ist der Gurt ohnehin IMMER zu!