Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-PKW werden künftig steuerlich gefördert. Die Steuerbefreiung von 330 Euro gibt einen Anreiz, in alte Diesel-PKW moderne Filtertechnik einzubauen.
Damit werden etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten von durchschnittlich 600 Euro gedeckt.
Generell werden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert.
Bund und Länder hatten sich Anfang November auf die Regelung verständigt. Das Bundeskabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf am 29. November.
Für Umwelt- und Gesundheit
Insbesondere in Ballungsgebieten und Industrie-Städten gibt es Probleme, die zulässigen Werte für Feinstaub einzuhalten. Diesel-PKW's erhöhen die Feinstaubwerte - verursacht durch Straßenverkehr - erheblich.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen die Sterblichkeitsrate signifikant erhöhen. Deshalb soll der Partikelausstoß so schnell wie möglich gesenkt werden.
Steuerbonus für 2006 nachgerüstete Fahrzeuge
Fahrzeughalter, die ihren Diesel (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) bereits im Jahr 2006 nachgerüstet haben, erhalten die Steuerbefreiung rückwirkend. Die Halter bekommen die volle Steuerbefreiung allerdings frühestens ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2007.
Die Steuerbefreiung wird erst gewährt, wenn die KFZ-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hat. Sie gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist.
Die Zulassungsstellen werden den Finanzämtern die Nachrüstung melden. Damit entfällt eine eigene Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren.
Filtertechnik
Es werden keine bestimmten Techniken gefördert. Vielmehr geht es darum, technikneutrale Anreize zu schaffen - für Fahrzeuge mit einen möglichst geringen Partikelausstoß.
Die technischen Anforderungen sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.
Technische Lösungen, die den empfohlenen Grenzwert einhalten, sind vorhanden. Zunehmend werden sie von den Automobilherstellern auch eingesetzt. Die deutsche Automobilindustrie hat zugesagt, alle neuen PKW spätestens ab Ende 2008/Anfang 2009 mit einem Dieselpartikelfilter auszurüsten.
Ohne Filter wird’s teurer
Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter wird die KFZ-Steuer erhöht: um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten. Das sind 0,005 g/Km Partikelmasse.
Dieser Zuschlag wird helfen, die Steuerbefreiung gegenzufinanzieren. Da den Ländern das Aufkommen aus der KFZ-Steuer zusteht, hätten sie ansonsten große Steuerausfälle.
Jetzt ist es amtlich: Steuerförderung für Diesel mit Filter
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Na dann wird die Lösung von VW nun wohl endlich auch kommen. Darauf wurde ja nur gewartet. Ohne vorgegeben Grenzwerte wäre es sehr unsicher für VW gewesen eine Nachrüstlösung anzubieten.
Wollen wir mal sehen wie schnell es geht
Viele Grüße
Eric -
Noch mal für Dumme.
Gilt das denn nun auch für Fahrzeuge, die ab Werk mit einem DPF ausgerüstet wurden oder etwa nur für Nachzügler?
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Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-PKW ....
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Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten. Das sind 0,005 g/Km Partikelmasse.
Hallo,
weiß jemand der "Techniker" per Zufall, wie hoch der Ausstoß momentan beim V6TDI ist ?? Habe verschiedene Möglichkeiten geprüft, konnte aber nichst finden.
Wäre doch interessant, wo jetzt der Stand der Technik bei VW ist.
Gruß
Dieter -
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Das kann ja nicht wirklich so sein, oder