naja weil wir Geniesser sind fahren wir ja den Dicken
Tschuligung: aber nicht jedes Genie ist ein Geniesser (und natürlich vice-versa.)
naja weil wir Geniesser sind fahren wir ja den Dicken
Tschuligung: aber nicht jedes Genie ist ein Geniesser (und natürlich vice-versa.)
Alles anzeigenBei mir wird es definitiv so sein mit der Nachberechnung...
aber habe ja vorher verhandelt das das von Kaufpreis abgezogen wird...:)
aber definitiv ab Januar alle Leasing 19%
aber ich meine einen 3% Aufschlag bringt wohl keinen um..???
ein schönes Wochenende an alle !!!
Nachberechnung? Kaufpreis abgezogen?
Hmm
Also, die monatliche Leasingrate ist ab Januar 2007 19%. Da gibt es nichts vor oder nachzuberechnen, da die gültige MwSt. zum Zeitpunkt der Nutzung anzusetzen ist.
Anders sieht es mit der Leasingsonderzahlung aus.
Beispiel:
Mitmensch HansImGlück hat sich endlich auch für einen Touareg entschieden. Die Auslieferung erfolgte im Februar 2006. HansImGlück hat sich für einen Leasingvertrag mit 36 Monaten Laufzeit und einer Mietsonderzahlung von 20% entschieden.
Die Mietsonderzahlung beträgt 10.000€ zzgl. MwSt.
Also hat HansImGlück im Februar 2005 eine Mietsonderzahlung von 11.600€ geleistet. Der Leasinggeber führt 1.600€ an eingenommener Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Mit der Änderung der Mehrwertsteuer ergibt sich nun aber folgende Situation:
a) Die 10.000€ sind anteilig zu besteuern. 11/36 Monate sind mit 16% zu versteuern. 25/36 Monate mit 19%.
b) Die neue Kalkulation für die Mehrwertsteuer ist also:
11/36 von 10.000€ = 3055,56€
25/36 von 10.000€ = 6944,44€
==>
Die Mehrwertsteuer für 3055,56€ (16%) beträgt: 488,89€
Die Mehrwertsteuer für 6944,44€ (19%) beträgt: 1319,44€
==>
Die neue Mehrwertsteuersummer beträgt also 1808,33€.
Dies entspricht 208,33€ zusätzlicher Mehrwertsteuer (vorher 1600€). Dieser Mehrbetrag muss nun vom Leasinggeber zusätzlich an das Finanzamt abgeführt werden.
Der Leasinggeber kann diesen von ihm zu leistenden Differenzbetrag von HansImGlück einfordern, muss dies aber nicht tun. Wenn er dies als freiwillige Leistung nicht tut, dann muss er diese Kosten eben selbst tragen und HansImGlück hatte doppeltes Glück.
gruß
Heinz
Alles anzeigenNachberechnung? Kaufpreis abgezogen?
Hmm
Also, die monatliche Leasingrate ist ab Januar 2007 19%. Da gibt es nichts vor oder nachzuberechnen, da die gültige MwSt. zum Zeitpunkt der Nutzung anzusetzen ist.
Anders sieht es mit der Leasingsonderzahlung aus.
Beispiel:
Mitmensch HansImGlück hat sich endlich auch für einen Touareg entschieden. Die Auslieferung erfolgte im Februar 2006. HansImGlück hat sich für einen Leasingvertrag mit 36 Monaten Laufzeit und einer Mietsonderzahlung von 20% entschieden.
Die Mietsonderzahlung beträgt 10.000€ zzgl. MwSt.
Also hat HansImGlück im Februar 2005 eine Mietsonderzahlung von 11.600€ geleistet. Der Leasinggeber führt 1.600€ an eingenommener Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Mit der Änderung der Mehrwertsteuer ergibt sich nun aber folgende Situation:
a) Die 10.000€ sind anteilig zu besteuern. 11/36 Monate sind mit 16% zu versteuern. 25/36 Monate mit 19%.
b) Die neue Kalkulation für die Mehrwertsteuer ist also:
11/36 von 10.000€ = 3055,56€
25/36 von 10.000€ = 6944,44€
==>
Die Mehrwertsteuer für 3055,56€ (16%) beträgt: 488,89€
Die Mehrwertsteuer für 6944,44€ (19%) beträgt: 1319,44€
==>
Die neue Mehrwertsteuersummer beträgt also 1808,33€.
Dies entspricht 208,33€ zusätzlicher Mehrwertsteuer (vorher 1600€). Dieser Mehrbetrag muss nun vom Leasinggeber zusätzlich an das Finanzamt abgeführt werden.
Der Leasinggeber kann diesen von ihm zu leistenden Differenzbetrag von HansImGlück einfordern, muss dies aber nicht tun. Wenn er dies als freiwillige Leistung nicht tut, dann muss er diese Kosten eben selbst tragen und HansImGlück hatte doppeltes Glück.
gruß
Heinz
Und genau das hat VW bisher (bei der letzten Erhöhung) nicht gemacht.
Thomas
Alles anzeigenNachberechnung? Kaufpreis abgezogen?
Hmm
Also, die monatliche Leasingrate ist ab Januar 2007 19%. Da gibt es nichts vor oder nachzuberechnen, da die gültige MwSt. zum Zeitpunkt der Nutzung anzusetzen ist.
Anders sieht es mit der Leasingsonderzahlung aus.
Genau das meinte ich..die Leasingsonderzahlung....
also Du hast mich verstanden...nur so toll konnte ich mich nicht
ausdrücken
Alles anzeigenGenau das meinte ich..die Leasingsonderzahlung....
also Du hast mich verstanden...nur so toll konnte ich mich nicht
ausdrücken
Verstanden hatte ich dich auch. Nur noch einmal: VW/Audi hat eine solche Nachberechnung bisher nicht gemacht! Ich hoffe, dass das auch zukünftig nicht passiert!
Thomas
Verstanden hatte ich dich auch. Nur noch einmal: VW/Audi hat eine solche Nachberechnung bisher nicht gemacht! Ich hoffe, dass das auch zukünftig nicht passiert!
Thomas
Diesmal ist die Erhöhung allerdings mit 3 Prozentpunkten besonders heftig ausgefallen. Somit ist die Frage, ob VW dass wirklich tragen wird. Zumindest bei gewerblichem Leasing ist es auch ein durchlaufender Posten und da sehe ich keinen Grund, warum das nicht durchfakturiert werden sollte. Bei Privatleasing sieht es natürlich anders aus. Meine regionale Leasinggesellschaft hier wird Privatleuten nicht nachberechnen, da es nicht vermittelbar ist und somit zu Kundenfrust führen könnte. Der Geschäftsführer ist ein Freund von mir und sagt, dass er die Kosten halt zähneknirschend als Werbekosten abschreibt (um seine Kunden nicht zu verlieren). Für mich selbst aus doppelter Hinsicht kein Problem, da sowieso Gewerbeleasing ("Was interessiert mich die MwSt... ") und auch alle unsere Verträge immer ohne Leasingsonderzahlung.
gruß
Heinz
Diesmal ist die Erhöhung allerdings mit 3 Prozentpunkten besonders heftig ausgefallen. Somit ist die Frage, ob VW dass wirklich tragen wird. Zumindest bei gewerblichem Leasing ist es auch ein durchlaufender Posten und da sehe ich keinen Grund, warum das nicht durchfakturiert werden sollte. Bei Privatleasing sieht es natürlich anders aus. Meine regionale Leasinggesellschaft hier wird Privatleuten nicht nachberechnen, da es nicht vermittelbar ist und somit zu Kundenfrust führen könnte. Der Geschäftsführer ist ein Freund von mir und sagt, dass er die Kosten halt zähneknirschend als Werbekosten abschreibt (um seine Kunden nicht zu verlieren). Für mich selbst aus doppelter Hinsicht kein Problem, da sowieso Gewerbeleasing ("Was interessiert mich die MwSt... ") und auch alle unsere Verträge immer ohne Leasingsonderzahlung.
gruß
Heinz
oK, das klingt einleuchtend! Ich habe ja Privatleasing.
Thomas
ist miete mit monatlich fälliger mietzahlung (lt vertrag meist mit "geltender ust"), d.h. ab 1.1.07 mit 19 % MwSt..
anders nur, wenn finanziert, da zeitpunkt des k a u f e s im alten jahr...
leider- pech gehabt...daher: kaufen oder finanzieren- nicht leasen...
p.s. keine gewähr....:D
Alles anzeigenist miete mit monatlich fälliger mietzahlung (lt vertrag meist mit "geltender ust"), d.h. ab 1.1.07 mit 19 % MwSt..
anders nur, wenn finanziert, da zeitpunkt des k a u f e s im alten jahr...
leider- pech gehabt...daher: kaufen oder finanzieren- nicht leasen...
p.s. keine gewähr....:D
Ich dachte immer, dass unterm Strich abgerechnet wird. Es mag ja sein, dass auf den ersten Blick eine Finanzierung günstiger erscheint. Wenn meine Leasingsrate im Monat um 6,73 EUR teurer wird, fällt das ja nun wirklich nicht ins Gewicht. Da sind ja die Schwankungen beim Sprit größer. Bei der Nachberechnung der Sonderzahlung sieht das natürlich etwas anders aus. Viel mehr als einmal Volltanken sollte mich das allerdings auch nicht kosten.
Thomas
Sollte es sich um Firmenleasing handeln, ist es völlig egal ob 16% oder 19%. Ist doch eh nur ein durchlaufender Posten. Privatleasing ist natürlich bitter
Gruß
Joachim
Habe Heute ein Schreiben der VW Leasing bekommen...
" Generell gelten alle Leasing-Geschäfte steuerrechtlich als Dauerleistung und
werden daher erst abschnittsweise wirksam. Demzufolge muss der Erhöhte Steuersatz ab 01.01.2007 auch bei bestehenden Leasingverträgen für die nach diesem Datum fälligen Zahlungen anteilig in Rechnung gestellt werden.
*die monatliche Brutto Leasing Rate für den o.g. Vertrag ändert sich aufgrund der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 16% auf 19% ab dem 01.01.2007 ( Privatleasing-Bedingungen IV/5 )
*Mehrkilometer
*Minderkilometer
*Ihre bereits geleistete Sonderzahlung wird linear zu gleichen monatlichen Teilen
über die Vertragslaufzeit aufgelöst. Für den noch nicht aufgelösten Anteil ist ab Januar
2007 eine Nachversteuerung in Höhe von 3% Umsatzsteuer vorzunehmen. "
also das macht bei mir 168Euro auf die Sonderzahlung....damit kann ich wohl leben
MfG
Bei mir sind's "nur" rund 100 EUR. Könnte man zwar auch für etwas anderes ausgeben, hält sich aber tatsächlich ziemlich in Grenzen. Ich habe übrigens das gesamte Schreiben gescannt. Leider kann ich es als pdf nicht hochladen (zu groß).
-> Hallo Eric! Kannst du nicht die Begrenzung für pdfs etwas hochsetzen?
Thomas
habe aber nicht gefunden wann das geld einbehalten wird ??
erst am ende ??
bist du schlauer draus geworden ??
ein schönes weekend und einen schönen 2. advent xmas7
Du bekommst im Februar eine Extra-Rechnung.
Thomas
Du bekommst im Februar eine Extra-Rechnung.
Thomas
Danke für die Info...
Kann man ja noch 2 Monate sparen
MfG
Die Rechnung für die höhere Mehrwertsteuer ist heute gekommen. Ich muss ganze 93,39 EUR für die verbleibenden 13 Monate nachzahlen. Kann man zwar auch was anderes für kaufen - geht aber m.E.
Übrigens hat VW auf einen Monat verzichtet. Ursprünglich wollten Sie ja auch für den Januar die Nachzahlung haben, also für 14 Monate, jetzt sind's nur 13 Monate.
Thomas
ich habe meine auch Gestern bekommen...
für meine Restzeit noch 183,19 Euro
naja der Dicke ist es Wert..
geniesse es immenoch jeden Tag...das gab es bei keinem
anderen Auto nach 4 Monaten :)))
ein schönes Weekend an alle
Ich habe übrigens das gesamte Schreiben gescannt. Leider kann ich es als pdf nicht hochladen (zu groß).
Hallo Thomas,
wenn du den Scan in s/w mit 200dpi durchführst, führt das selbst bei dreiseitigen PDF Dokumenten zu Dateigrößen von meist nicht mehr als 80KB. Und die sind dann immer noch gut lesbar (Fax-Qualität). Die jetzt angehängten DOkumente mit einer Seitengröße von etwa 50KB sind hingegen gar nicht zu lesen.
Viele Grüße,
Frank