neues Modell im Volkswagen Konfigurator

  • Nein, ich denke es hängt immer vom Liefertermin ab.



    Ich weiß es zwar nicht besser, aber ich kann's nicht glauben....
    Der finanzielle Teil dieses Rechtsgeschäftes wird bis Ende 2006 abgeschlossen. Die Warenlieferung erfolgt zu einem (vereinbarten) späteren Zeitpunkt.
    A) Du bestellst Möbel beim Tischler, bezahlst sie; aber die Handwerksarbeit wird erst am 5.1.07 fertig. Wäre doch noch der "alte" MWst.-satz!

    B) Wenn Firma X jetzt in Fernost Waren bestellt erfolgt die Zahlung mittels Akkreditiv noch dieses Jahr; sonst fangen die ja nicht zu produzieren an. Die Lieferung kann aber erst 2007 erfolgen.

    Anders geht's doch gar nicht. Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler....

  • Ich bin zwar kein Buchhalter, will es aber mal so erklären.

    In D müssen wir auf unseren Rechnungen immer den Liefer-/Leistungszeitraum angeben.

    Was meinst Du weshalb das so ist?

    Das Rechnungsdatum interessiert buchhalterisch keinen wirklich mehr. Der Umsatz wird in den Liefermonat gebucht.

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade heute dazu einen Artikel gelesen: entscheidend ist die Auslieferung bzw. Zustellung der Ware, also wird hier wohl niemand einen GP Touareg mit 16% Mwst. erhalten können.

    Grüße von Stephan :winken:

  • auch wenn mein erstes Posting ein anderes sein sollte.

    Egal!
    vollkommen richtig, selbst wir als Dienstleister müssen die Umsatzsteuer für erbrachte Dienstleistung für den Monat versteuern, in dem die DL erbracht wurde. Das Rechnungsdatum ist an dieser Stelle leider nicht mehr relevant!

    Mein T ist seit Montag bestellt und wird in KW5 gefertigt. Würde mich jetzt nur noch ärgern, wenn VW in den nächsten Tagen einen neuen Kong nachschießt! Dann wird sofort umbestellt ;)

    V6TDI, Galappagos Anthr,
    innen Anthrazit, Silber,
    GRA
    Memory-Paket
    Klimaanlage "Climatronic"
    Standheizung und -lüftung
    "Ayers Rock" - 4 Leichtmetallräder 9 J x 20 - Reifen 275/40 R 20
    Multifunktions-Lederlenkrad beheizbar
    Dekoreinlagen "Silber metallic"
    Design-Paket "Chrome & Style"
    Luftfederung mit automatischer Niveauregelung und Höheneinstellung sowie elektronischer Dämpfungsregelung
    Licht-und-Sicht-Paket
    Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht
    "RNS 2 DVD", 4 x 20 Watt
    Lederausstattung "Cricket" mit Komfortsitzen vorn
    Anhängevorrichtung abnehmbar
    2 Becherhalter in der Mittelarmlehne hinten, anstelle des Ablagefachs
    DVD für Westeuropa
    Dachgepäckträger silber
    Schiebe-/Ausstell-Glasdach elektrisch
    Parkdistanzkontrolle - akustische und optische Warnsignale bei Hindernissen im Front- und Heckbereich
    Gepäckraum-Wendematte
    Kompass in Dachkonsole
    Soundsystem DYNAUDIO
    Nebelscheinwerfer
    Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, zu 65 % lichtabsorbierend
    Entfall der Schriftzüge für die Modell- und Motorbezeichnung auf der Gepäckraumklappe
    Zuziehhilfe für Gepäckraumklappe


    LG
    M.

  • ... und der kann/darf erst der Tag der Auslieferung sein?!?!?!




    ja denn das Autohaus kann ja nicht eher abrechnen..
    aber ausschlaggebend ist immer der Rechnungslegungstermin
    denn da muß ja auch das Autohaus Mehrwertsteuer abführen

  • Sorry, aber das stimmt nicht.




    meine Frau arbeitet beim Freundlichen und
    hat damit zu tun


    daher Rechnungslegung ist entscheidend !!!

    und die Rechnung gibt es erst wenn das Fahrzeug geliefert
    wird...




    so ist es auch bei Möbeln oder sonswas


    mfg

  • OK Leute, ich bin sicher kein Steurexperte aber:

    Es obliegt doch mir als Kunden bei der Bestellung von Ware (egal ob Auto oder Einbauküche) zu entscheiden, ob ich "nur" eine Anzahlung leiste oder ob ich gleich den vollen Betrag hinlege. (Lassen wir mal xx% Anzahlungsmöglichkeit zur eigenen Sicherheit beiseite).
    Wenn ich also heute den vollen Betrag bezahle, dann erhalte ich auch umgehend eine Rechnung; und eine spätere Lieferung der Ware kann ich doch vereinbaren. Würde mich doch sehr wundern, wenn der Verkäufer darauf bestehen würde, NUR eine Anzahlung einzuheben; bzw. warum der Verkäufer nicht eher abrechnen kann... :confused:

    Aber - wie auch immer - ihr werdet das schon ganz genau wissen.


  • .... Die Gegenargumente (eigentlich sind es keine, denn ein wirklich vernünftiges wurde meiner Ansicht nicht genannt) sind irgendwie typisch Mann. Hauptsache mehr Leistung....sorry Jungs :o

    Also für mich ein klares "JA" für einen R5.

    Gruß
    Jenny




    Hallo Jenny,

    schon mal nen Trecker überholt? Mach das mal im R5 - kontrolliere aber bitte vorher dein Deo. Wird nämlich aufregend!

    Thomas