nutzungsentschädigung bald 0 euro????

  • Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung unwirksam?- BGH hat diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine strittige Frage der Schuldrechtsreform dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt (Az. VIII ZR 200/05). Dabei geht es um eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung verlangen kann, wenn er ihm durch Nacherfüllung eine mangelfreie Sache liefert. Darauf hat die Rechtsanwalt F hingewiesen.

    "Hinter dieser kompliziert klingenden Frage versteckt sich ein ganz alltäglicher Fall, der sich auch beim Autokauf wiederholen kann", erklärte H. Eine Hausfrau hatte einen Backofen gekauft, dieser war mangelhaft. Der Verkäufer lieferte einen mangelfreies Gerät und verlangte knapp 70 Euro an Entschädigung für die Nutzung des mangelhaften Backofens.

    Ein im Jahre 2002 im Zuge der Schuldrechtsreform eingeführter neuer § 439 Abs.4 BGB gibt dem Verkäufer Recht. Doch der BGH hat Zweifel, ob diese Regelung mit dem höherrangigen europäischen Recht in Einklang steht. Denn die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf aus dem Jahre 1999 schreibt vor, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes auch bei Ersatzlieferung "unentgeltlich" für den Verbraucher sein muss.

    "Wie der Europäische Gerichtshof diese Frage lösen wird", so Rechtsanwalt M abschließend, "wird auch besondere Bedeutung beispielsweise für den Autokauf haben. Erklärt das Gericht den BGB-Paragraph für ungültig, kann künftig keine Nutzungsentschädigung mehr verlangt werden, wenn der Händler ein Fahrzeug, das der Verbraucher einige Zeit gefahren hat, zurück nimmt und durch ein mangelfreies neues Auto ersetzt". Derzeit darf je gefahrene 1000 Kilometer 0,67 % des Listenpreises berechnet werden- mit dieser Praxis könnte nun bald Schluss sein, so H.

    :D

  • Wollen wir mal hoffen, dass die Entscheidung im Sinne der Verbraucher ausfällt und die Nutzungsentschädigung bald Vergangenheit ist.
    Ist ja nicht so, dass man mal eben so sein Auto wandeln (oder wie das jetzt offiziell heißt) kann, erstmal hat der Händler/Hersteller genug Gelegenheit, das Ding zu reparieren, nur wenn das wieder und wieder nicht gelingt, ist eine Wandlung drin.
    Der Kunde ist damit aber über lange Zeit mit einem defekten Auto rumgefahren, dass man dafür dann auch noch Nutzungsentschädigung zahlen soll, habe ich nie verstanden. Eigentlich sollte es Schmerzensgeld für den Kunden geben....

    Gruß, Frank

  • Ich sehe solche Entwicklungen immer etwas zwiespältig. Natürlich kann man auch über den Sinn einer Nutzungsentschädigung diskutieren, die Frage ist immer ab wann ein Mangel aufgetreten ist, der zu einer Wandlung (bzw. Garantieaustausch) führt. Wenn ein Gebrauchsgegenstand nicht nutzbar ist, dann kann er am Verkaufstag zurückgegeben werden. Wenn das nicht passiert, dann muss der Verbrauchsgegenstand ja irgendwie nutzbar gewesen sein, oder? :denker:

    Eine Entscheidung im Sinne der Verbraucher ist meistens auch eine Entscheidung auf Kosten der Verbraucher. Zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit belegen, dass vermeintliche Vorteile für Einzelne immer zu Lasten der Allgemeinheit gehen. In diesem Falle dürfte es durchaus wieder zu höheren Preisen für alle führen, um einzelne Wandlungen unter Ausschluß einer Nutzungsentschädigung zu regulieren. :eek:

    gruß
    Heinz

  • eine andere Entwicklungsmöglichkeit bei einer Nutzungsentschädigung von 0 €wäre,
    den Verbraucher nicht mehr als Betatester für technischen Produke zu benutzen.
    Das heisst doch : entweder erst fehlerfrei einwickeln, und dann erst verkaufen oder halt bei den wenigen % Wandlungen etwas mehr hinzulegen : bei den Kosten, die die Reparaturbemühungen beim Händler vor einer möglichen Wandlung kosten, stellt sich eher die Frage, ob es nicht wirtschaftlicher ist, gleich Fahrzeuge ohne solche Fehler zu bauen.

    Die ca. 20 Zeitstunden, die ich innerhalb von 6 Monaten ausserplanmäßig beim :) verbringen musste, den Ärger und den Fahrkostenaufwand bekomme ich doch auch nicht vergütet ! Wenn ich Golf, Passat oder Touran fahren wollte, hätte ich mir gleich einen solchen Wagen gekauft.

    P.S.: der fehlende 50 Cent DCF-Chip für die Uhr ist doch nur ein Beispiel für Knauserei.

    Grüße

    Tron

    P.S. : eine Schlucht überwindet man nicht in zwei Sprüngen ( chin. Weisheit)

  • Bitte steinigt mich nicht, wenn das schonmal besprochen wurde, aber wonach richtet sich die Nutzungsgebühr?

    Ich habe einen Rabatt von 15 % auf den Listenpreis bekommen. Wird nun der rabattierte Preis als Grundlage genommen, oder der tatsächliche Listenpreis? Und dann netto oder brutto?

    Da bei mir nun wohl doch eine Wandlung ansteht, würde ich schon gerne wissen was auf mich zukommt. Hat denn jemand Erfahrung mit Wandlung seines Dicken, wenn der geleast ist? Wie hoch berechnet VW die Nutzungsgebühr (manche sagen 0,5%, manche 0,67%)? Kommt VW einem entgegen, wenn man sich wieder für einen Touareg entscheidet, oder gar einen Q7 (gehört doch zum Konzern)?

    Fragen über Fragen! :(



  • Dann wirft doch mal die Suchfunktion an. Dafür ist sie ja auch da.... Du wirst sehr schnell festellen, es steht schon alles geschrieben. Was es gibt, wann es was gibt und in welcher Höhe. Egal ob mit Leasing oder Barkauf ;)

    SUCHEN

    Aber ich denke in diesem Thread mit seinen über 261 Beiträge steht alles zu diesem Thema geschrieben :guru:

    Viele Grüße
    Eric

  • Der Ansatz von 0,67% ( entsprechend einer Nutzung von 150.000 km bis zum 0-Wert) ist bei manchen Leasingverträgen eh Makulatur : in meinem Leasingvertrag stehen 4 Jahre a 40.000 km = 160.000 km Nutzung mit einem noch vorhandenen kalkulatorischen Restwert. Falls VW in meinem Fall auf 0,67%/1000km bestehen sollte, wäre das juristisch sehr einfach auf 0,4 % zu drücken .

    Falls jemand für die mögliche Wandlung seines T. einen entsprechenden Leasingvertrag benötigt, reicht eine PM an mich.

    Grüße

    Tron

  • Habe nun alle Seiten durch und fast alle Antworten bekommen. Nur die Frage wie sich die Wandlung auswirkt (Konditionstechnisch!) wenn man mit einem Q/ liebäugelt, ist noch offen.

    Danke jedenfalls schonmal.-:guru:



  • Meine Laufzeit betr. 20 000km per anno, also 60 000km über die gesamte Laufzeit. Da wird die Argumentation etwas schwieriger.

    Allerdings kommt die Idee der Wandlung im Prinzip auch von VW selbst, d.h. man wollte mich zu einem 5. Reperaturversuch meines Problems bewegen, was ich allerdings ablehnte. Dann kam die Frage, ob ich wandeln will. Glaube allerdings erst daran, wenn mein T gewandelt wurde.

  • Hallo,

    kannst Du mir etwas zum Thema Wandlung sagen?

    Ich habe erhebliche Probleme mit meinem 3,0 TDI. Könnte nun über VW wandeln! Habe nun 37 TKM Laufleistung. VW schlägt 0,67 % pro gefahrenen KM Entschädigung auf den bezahlten Neupreis vor. Was ist mit 0,4 %???.

    Gibt es Dinge zu beachten???

    Gruß
    David

  • Hallo,

    kannst Du mir etwas zum Thema Wandlung sagen?

    Ich habe erhebliche Probleme mit meinem 3,0 TDI. Könnte nun über VW wandeln! Habe nun 37 TKM Laufleistung. VW schlägt 0,67 % pro gefahrenen KM Entschädigung auf den bezahlten Neupreis vor. Was ist mit 0,4 %???.

    Gibt es Dinge zu beachten???

    Gruß
    David


    Hallo David,

    suche einfach mal nach "Wandlung", da wirst du eine Menge finden, hier haben schon eine Menge gewandelt (ich auch, sogar 2x).

    In Kurzfassung ist der %-Satz und die Konditionen individuell verhandelbar, i.d.R. sollten zumindest 0,5% dabei rauskommen.

  • Hallo,

    habe leider auch bereits 2 x wandeln müssen. 1 x mit 0,4% und 1 x mit 0,5%. Der Prozentsatz hängt wohl vom Einzelfall ab, je nach Schwere der Mängel und Ausfallzeiten.

    Gruß

    Frank

  • Hallo allesamt,

    der Prozentsatz von 0,67% vom BLP ergibt sich aus der Kalkulation, wonach ein Fahrzeug auf seine Lebensdauer gerechnet eine durchschnittliche Laufleistung von 150.000 km hat (150 x 0,666666=100%). Deswegen sind die Gerichte über viele Jahrzehnte von diesem Wert ausgegangen. Allerdings laufen unsere Dicken, insbesondere die Diesel, wesentlich mehr. Geht man also von 200.000 km aus, landet man bei 0,5 % etc. Letztlich also immer einen Verhandlungssache. Auch die Gerichte kleben nicht mehr an den 0,67%.

    Gruß Patrick