Unsere Regierung dreht langsam durch

  • 132 Millionen Euro für schärfere Überwachungsmaßnahmen freigegeben 

    Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am gestrigen Donnerstag grünes Licht für das umstrittene Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit gegeben. Ausgerüstet mit insgesamt 132 Millionen Euro will der CDU-Politiker nun etwa terroristische Bestrebungen durch eine schärfere Überwachung von Online-Foren besser bekämpfen. Mit der Initiative werde "der fortbestehenden Bedrohungslage durch den Ausbau der operativen und der einsatz- und ermittlungsunterstützenden Instrumentarien beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, beim Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wirksam und entschlossen entgegen", erklärte Schäuble. Das Programm erstrecke sich auf die Jahre 2007 bis 2009 mit zusätzlichen Investitionen in die genannten Sicherheitsbehörden von jährlich 44 Millionen Euro.

    Angesichts der versuchten Kofferbombenanschläge auf Regionalzüge im Sommer müssen dem Innenminister zufolge "mögliche Tatvorbereitungen bereits im Vorhinein erkannt und verhindert werden." Davon erhofft sich Schäuble auch eine Stärkung des "Sicherheitsgefühls der Bevölkerung". Das viele Geld sei erforderlich, da "die Besonderheiten des islamistischen Täterspektrums und das hohe Gefährdungs- und Anschlagspotenzial an die Sicherheitsbehörden bei der Bewältigung neue und komplexe Anforderungen stellen". Deshalb würden mit dem Sicherheitspaket vor allem für die Erweiterung der Fahndungs- und Aufklärungsmöglichkeiten im Internet sowie für die Sicherung der Kommunikationsinfrastrukturen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.


    Aber auch "luftgestützte Wärmebildkameras an Hubschraubern zum Schutz des Streckennetzes der Eisenbahnen sowie der Einsatz von weiteren Sprengstoffspürhunden" sollen den Schutz an Verkehrsknotenpunkten vor möglichen Anschlägen verstärken. Darüber hinaus will Schäuble unter anderem am Frankfurter Flughafen Reisende aus "Problemstaaten" lückenlos mit Hilfe biometrischer Videoüberwachung im Auge behalten.
    Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte seinem Kabinettskollegen für die nächsten drei Jahre die gewünschten Millionen für das Programm bereits vorab zugesichert. Wichtiger Teil des Initiative ist die Einrichtung der "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) am Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrum von Polizei und Nachrichtendiensten (GTAZ) in Berlin. Allein 30 Millionen Euro sollen dort angeblich für neue Hardware ausgeben werden, mit der sich auch die Internet-Telefonie und geschlossene Chaträume anzapfen lassen. Die neue Überwachungstruppe hat zunächst die Aufgabe, mehr Transparenz in die dschihadistischen Netzumtriebe zu bringen. Sie soll auch Wege finden, um Hetzpropaganda und Anleitungen zum Bombenbau aus dem Cyberspace zu verbannen. Ob Schäuble ähnlich wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Verfassungsschutz etwa auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben will, ist noch unklar.
    Oppositionspolitiker insbesondere von der Linkspartei und der FDP im Bundestag hatten sich bei einer Vorstellung des Sicherheitsprogramms im Innenausschuss des Parlaments skeptisch über dessen Tragweite und Wirksamkeit gezeigt. Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, forderte etwa, dass die Rechtsgrundlage derartiger Vorhaben öffentlich "unzweideutig geklärt wird". Er sprach von einem "Gruselkabinett", da davon die Rede sei, "private PC zu hacken" und umfangreiche Datenbanken anzulegen. Auch grüne Politiker zeigten sich verunsichert über die massive Aufrüstung der Netzüberwacher.
    Haushaltspolitiker von Schwarz-Rot hielten die veranschlagten Summen dagegen für angemessen. Der Innenexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz warb ferner jüngst in einem Interview für das vielfach kritisierte Gesamtprogramm der großen Koalition zur Terrorismusbekämpfung, zu dem unter anderem die Einrichtung der besonders umstrittenen Anti-Terror-Datei sowie das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) gehört. Man gehe "mit Augenmaß" vor, mache "intelligente" und "umsichtige" Vorschläge. Den "Reflex, wir sind ein Überwachungsstaat oder so etwas", hält Wiefelspütz "für völligen Unfug". Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden, dass Schäuble seine Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus kontinuierlich fortsetze. (Stefan Krempl) / (pmz@ct.heise.de/c't)

  • Karlsruhe soll Machtwort bei Entschädigung für TK-Überwachung sprechen 

    Eine Mitgliedsfirma der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) hat angesichts zunehmender Verpflichtungen zur Mithilfe Privater bei der Telekommunikationsüberwachung das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es soll klären, ob die Unternehmen für ihre Zuarbeiten bei der Bespitzelung ihrer Kunden angemessen zu entschädigen sind. "Anscheinend haben erhebliche Teile der Politik aus den Augen verloren, dass die Bekämpfung von Terror und Schwerstkriminalität am effektivsten ist, wenn es eine faire Arbeitsteilung zwischen den Beteiligten gibt und der Staat mit der Auferlegung von immer neuen Pflichten nicht einfach seinen Teil der Verantwortung abgeben kann", begründet IEN-Geschäftsführer Jan Mönikes den Gang nach Karlsruhe. Der IEN gehören Konzerne wie BT, Cable & Wireless, Colt Telecom, Tiscali oder Versatel an.
    "Während der Abschlepp-Unternehmer, der im Auftrag der Polizei einen Falschparker abschleppt, ganz selbstverständlich seinen Lohn bekommt, soll dieses Grundprinzip anscheinend für die Telekommunikation nicht gelten", klagt Mönikes. Dabei schütze eine "an den realen Kosten orientierte Erstattung nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern zugleich auch alle Bürger vor übermäßiger Inanspruchnahme der Abhörmöglichkeiten." Wenn der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis für den Staat billig bleibe und die Erstattungspflicht keine dämpfende Wirkung auf die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden ausübe, drohe der als "letztes Mittel" gedachte "kleine Lauschangriff" endgültig zur polizeilichen Standardmaßnahme zu verkommen.
    Konkret setzt die Verfassungsbeschwerde an einer neuen Bestimmung im Rahmen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) an. Danach muss auch der Telekommunikationsverkehr überwacht werden, der über die deutschen Grenzen vermittelt wird. Von Januar an sollen die Betreiber von so genannten Auslandsköpfen den bereits abhörbaren Sprachverkehr noch einmal an der "Grenzübertrittsstelle" der Netzknoten ins Ausland an die Sicherheitsbehörden übermitteln. Abgehört werden muss dabei die Kommunikation von Nutzern, von denen lediglich ein bestimmter ausländischer Anschluss bekannt ist. Die betroffenen Firmen werden Mönikes zufolge durch die Auflage zu weiteren Millioneninvestitionen gezwungen. Es sei ein Punkt erreicht, "wo nur noch eine Korrektur durch die Gerichte das Spannungsverhältnis zwischen innerer Sicherheit, bürgerlichen Freiheitsrechten und fairer Lastenverteilung wieder in Balance bringen kann".
    Mönikes meint, dass "ohne eine faire Entschädigungsverordnung zudem Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet sind". Die kontinuierliche Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen über die der inländischen Gespräche, Handy und E-Mail hinaus nun auch auf die internationale Telefonie zwinge die Unternehmen nämlich zu ständigen Neuinvestitionen "in eigentlich unproduktive Technik".
    Die Branche ächzt bereits seit langem unter den Belastungen durch die Übernahme von Hilfssheriff-Leistungen für die staatliche Überwachung. Allein die Zahl strafprozessualer Abhörmaßnahmen hat sich im Zeitraum 2000 bis 2005 auf nunmehr rund 40.000 pro Jahr mehr als verdoppelt. Darüber hinaus sollen Telcos und Provider gemäß Plänen des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung von EU-Vorgaben verpflichtet werden, die beim Telefonieren und Surfen anfallenden Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichern. Die Branchenverbände Bitkom, eco und VATM drängen daher immer wieder auf eine Beteiligung des Staates an den millionenschweren Kosten für die Installation von Abhörboxen und personellen Überwachungshilfen.
    Der Gesetzgeber selbst hatte vor zwei Jahren eine prinzipielle Entschädigungsklausel ins Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen. Doch zum Erlass einer darauf basierenden Verordnung mit konkreten Erstattungssätzen konnte sich die Bundesregierung bislang nicht durchringen. Momentan prüft sie auf Anraten des Bundesrates, ob die Entschädigungsgrundlage wieder aus dem Gesetz gestrichen werden soll.
    Rückhalt erhält die Klage von einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, das der VATM in Auftrag gegeben hatte. Demnach ist die bisherige geringfügige Kostenbeteiligung im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) "nicht sachgerecht". Die TK-Überwachung sei nicht mit der Entschädigung für einzelfallbezogene Belastungen bei Zeugenaussagen während der Ausübung normaler staatsbürgerlicher Pflichten vergleichbar. (Stefan Krempl) / (anw@ct.heise.de/c't)


    Quelle

  • E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis? 

    Der inzwischen verfügbare Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium fordert eine Identifizierungspflicht von E-Mail-Nutzern und eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsservern. Auch "wer einen Anomymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt", betreibe einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege damit den gleichzeitig vorgeschlagenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate. Und die Anbieter von E-Mail-Konten müssen nach dem Entwurf Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren. Die rasche Eröffnung eines Accounts ohne Vorlage eines Personalausweises bei einem deutschen Webmail-Dienst dürfte damit passé sein.
    Darüber hinaus öffnet der Entwuf eine Hintertür zur Protokollierungspflicht von erfolglosen oder unbeantwortet bleibenden Anrufen sowie die Möglichkeit der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten "in Echtzeit". Die "zur Erfüllung der Speicherungspflichten erforderlichen Investitionen" und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten bei Providern tut das Papier als Peanuts ab und erwartet kaum Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. Den Aufwand der betroffenen Unternehmen für das Beantworten von Verkehrsdatenabfragen will das Ministerium mit den niedrigen Sätzen zur Entschädigung von Zeugenaussagen abgegolten wissen.
    Insgesamt geht der Entwurf davon aus, dass trotz gravierender Grundrechtseingriffe vor allem durch die geplante verdachtslose sechsmonatige Speicherung von "Verkehrsdaten" nicht ins Blaue hinein überwacht werde und das öffentliche Interesse "der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung" überwiege. Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sieben weitere Bürgerrechtsorganisation sind die Pläne dagegen ein weiteres Anzeichen dafür, dass die von Justizministerin Brigitte Zypries vorangetriebene "Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung vollkommen unverhältnismäßig" sei. Mit einer Videobotschaft an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert er einen Stopp der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten.
    Einen ausführlichen Bericht zu den Details des Referentenentwufs für eine Reform der Telekommunikationsüberwachung bringt ein Online-Artikel in c't Hintergrund:

  • Vorratsdatenspeicherung soll auch für Anonymisierungsdienste gelten


    Der jetzt komplett verfügbare Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vergangene Woche in Grundzügen vorgestellt hat, bittet deutsche Betreiber von Anonymisierungsservern zum umfassenden Datenprotokoll. Auch "wer einen Anomymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt", betreibe einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege damit den gleichzeitig vorgeschlagenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate, heißt es in dem Papier (PDF-Datei), das die Humanistische Union online gestellt hat.
    Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sieben weitere Bürgerrechtsorganisation sind die Pläne ein weiteres Anzeichen dafür, dass die von Zypries vorangetriebene "Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung vollkommen unverhältnismäßig" sei. Mit einer Videobotschaft an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die auf einer Demonstration gegen den Überwachungsstaat in Bielefeld entstand, fordern sie einen Stopp der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten. Zuvor hatten Datenschützer gehofft, dass etwa der vom Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitbetriebene Anonymisierungsdienst AN.ON als Teledienst gefasst und damit von den Verpflichtungen zur Datenjagd unberührt bleiben würde. Sie verwiesen darauf, dass sich in Verdachtsfällen der Verkehr von bestimmten IP-Adressen durch die Betreiber der AN.ON-Mixe bereits im Stil des "Quick Freeze"-Verfahrens aufbewahren lasse, bei dem Verbindungsdaten für einen aktuellen Anlass auf Zuruf der Strafverfolger archiviert werden.
    Wie aus der Begründung des Referentenentwurfs hervorgeht, hält das Justizministerium das "Einfrieren" von Kommunikationsdaten generell für unzureichend. Es gehe "notwendig ins Leere", wenn die erwünschten "Verkehrsdaten" vom Diensteanbieter "überhaupt nicht gespeichert oder zwischenzeitlich bereits gelöscht wurden". Dies sei aufgrund der Verbreitung von Pauschaltarifen, bei denen Provider Verbindungsdaten für Abrechnungszwecke nicht benötigen und diese daher nach geltendem Recht nicht speichern dürfen, immer häufiger der Fall. Der Entwurf räumt zwar ein, dass "Verkehrsdaten einen besonders schutzwürdigen Aussagegehalt haben, da sie im Einzelfall erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten" der Nutzer zulassen würden. "Hinzu kommt, dass die Datenspeicherung unabhängig von einem im Einzelfall bestehenden Tatverdacht erfolgt und eine unbestimmte Vielzahl von Personen erfasst". Trotzdem überwiege das öffentliche Interesse "der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung". Zur Erfüllung dieses Auftrags leiste die gesicherte Verfügbarkeit der umfassenden Nutzerspuren für die Ermittler einen "wichtigen", in einigen Deliktsbereichen wie der Aufklärung komplexer Täterstrukturen und bei "mittels Telekommunikation begangenen Straftaten" gar "unverzichtbaren Beitrag".
    Insgesamt geht das Justizministerium davon aus, dass der insgesamt über 200 Seiten starke Entwurf keine Datensammlung "auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" verlangt und daher mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung vereinbar ist. Er legt unter anderem fest, dass es für Universitäten oder die Betreiber unternehmensinterner Netze keine Speicherpflicht gibt. Betont wird zudem, dass keine Inhaltsdaten etwa in Form von URLs erfasst werden dürfen. Dies könnte Provider bei der bislang von technischen Protokollen vorgesehenen Verknüpfung von Verbindungs- und Inhaltsdaten bei E-Mail aber in die Bredouille bringen. Überhaupt sieht das Papier in einer Änderung von Paragraph 111 Telekommunikationsgesetz (TKG) vor, dass künftig auch die Anbieter von E-Mail-Konten Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren müssen. Die rasche Eröffnung eines Accounts ohne Vorlage eines Personalausweises bei einem deutschen Webmail-Dienst dürfte damit passé sein.
    Darüber hinaus öffnet der Entwurf eine Hintertür zur Vorratsdatenspeicherung von erfolglosen oder unbeantwortet bleibenden Anrufen. Dazu wird den Anbietern zunächst etwa freigestellt, Abrechnungsdaten künftig sechs Monate lang vorzuhalten. Mit dem neuen Paragraph 110a TKG mit den Einzelregelungen über die bei der Vorratsdatenspeicherung zu erfassenden Nutzerspuren wird dann aber vorgeschrieben, dass die für diesen Zweck gespeicherten oder generell mitprotokollierten Daten über nicht zustande kommende Anrufe "auch nach Maßgabe dieser Vorschrift" aufbewahrt werden müssen. Dies gelte etwa auch für den Fall, dass ein Mobilfunkanbieter Kunden per SMS über einen Anrufversuch informiere. Bei der Standortdatenabfrage drängt der Entwurf Mobilfunker zudem zu möglichst genauen Angaben. So sollen sie bei den zu speichernden Bezeichnungen von Funkzellen auch Daten vorhalten, "aus denen sich die geografische Lage" der jeweiligen Zelle sowie "die Hauptstrahlrichtung der Funkantennen ergibt".
    Nicht ohne Brisanz ist auch die Ausgestaltung des deutlich aufgebohrten Paragraphen 100g Strafprozessordnung (StPO), der die "Erhebung" von Verkehrsdaten durch die Ermittler bei Straftaten regelt – und zwar teilweise in "Echtzeit", wie die Begründung ausführt und dabei etwa auf Auflagen aus der umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates verweist. Zur Relativierung schlägt das Ministerium hier vor, dass bei der Aufklärung von Delikten von "im Einzelfall erheblicher Bedeutung" eine räumlich und zeitlich "hinreichend bestimmte Bezeichnung der Telekommunikation" genügt, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
    Bei "mittels Telekommunikation" begangener Straftaten soll die Datenabfrage ferner im Gegensatz zu schwerwiegenderen Fällen nur zulässig sein, wenn die Gesetzeshüter anderweitig nicht vorankommen "und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht". So möchte das Ministerium etwa verhindern, dass Strafverfolger schon bei einer reinen Beleidigung am Telefon auf die Datenhalden zugreifen. Bei zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen etwa von Rechtehaltern ist ebenfalls keine Datenabfrage vorgesehen. Gemäß Entwurf entfällt aber gleichzeitig die bisher in 100g enthaltene Formulierung, wonach Standortdaten nur "im Falle einer Verbindung" erhoben werden dürfen. Dies mache die umstrittene Übersendung einer "stillen SMS" entbehrlich, da künftig eine Ortung auch dann möglich sei, wenn ein eingeschaltetes Mobiltelefon nicht aktuell genutzt werde.
    Für heftige Auseinandersetzungen dürfte letztlich das Vorhaben zählen, der Wirtschaft trotz einer inzwischen eingereichten Verfassungsbeschwerde keine gesonderte Kostenerstattung für die Übernahme der neuen Hilfssheriff-Leistungen zu zahlen. Das Justizministerium geht zunächst sehr vage davon aus, dass die "Anzahl zusätzlicher entschädigungspflichtiger Auskunftsersuchen zwischen 500 und 10.000 pro Jahr liegen wird". Dies ergebe nach dem vom JVEG vorgegebenen Stundensatz von maximal 17 Euro pro Auskunftsersuchen ein zusätzliches Ausgabevolumen von 8500 bis 170.000 Euro pro Jahr. Den Aufwand der betroffenen Unternehmen für das Beantworten von Verkehrsdatenabfragen will der Entwurf damit abgegolten wissen.
    Die "zur Erfüllung der Speicherungspflichten erforderlichen Investitionen" und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten tut der Entwurf als Peanuts ab. Ein "großer deutscher Diensteanbieter" mit einem Jahresumsatz von annähernd 60 Milliarden Euro habe die Zusatzkosten auf 700.000 Euro pro Jahr beziffert, was 0,00116 Prozent der Einnahmen ausmache. Sollten die Provider diese Aufwendungen auf ihre Kunden "abwälzen" wollen, würde das Verbraucherpreisniveau wohl "allenfalls geringfügig steigen". Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert dagegen dafür, "die über 500 Millionen Euro, welche die geplante Totalprotokollierung Wirtschaft und Staat kosten würde", in ein Programm zur Kriminalitätsprävention vor Ort etwa an Schulen oder einzelnen Stadtteilen zu investieren.
    Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

  • Verfolgerwahn
    Wie Online-Nutzer die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen können

    Nur wer seine Kunden kennt, kann ihnen zum richtigen Zeitpunkt das passende Angebot machen. Gemäß dieser Maxime setzen viele Webangebote darauf, ihre Besucher mit Tracking-Techniken auf Schritt und Klick zu verfolgen. Surfer haben längst den Überblick darüber verloren, wer was über sie weiß. Die Voreinstellungen von Internet-Software sind auf Bequemlichkeit ausgelegt, ihr Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre löchrig. Dabei lässt sich die Kontrolle über die weitergegebenen Daten schon mit Bordmitteln zurückgewinnen.

    mehr... oder in der aktuellen c't (24/06)

  • Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch dieser Woche das neue Verfassungsschutzgesetz NRW (VSG NRW) verabschiedet. Dieses Gesetz berechtigt den Verfassungsschutz zum staatlichen Hacking und Phising.

    Gegenstand ist der neue § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG NRW:

    "Die Verfassungsschutzbehörde darf (...) als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden: (...)

    Nr. 11: heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche
    Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. Soweit solche Maßnahmen einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darstellen bzw. in Art und Schwere diesem gleichkommen, ist dieser nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zulässig;"

    Der Entwurf begründet die neue Norm wie folgt:

    "Mit der Einfügung der neuen Nr. 11 wird das bisher schon zulässige nachrichtendienstliche Mittel des Eindringens in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild-, Ton- und Datenaufzeichnungen für den Bereich des Internets näher modifiziert.

    Die zunehmende Kommunikationsverlagerung extremistischer Bestrebungen auf das Internet, insbesondere auf dessen verdeckte oder verschlüsselte Bereiche und die Cyber-Angriffe von Extremisten auf fremde Systeme macht eine wirksame Nachrichtenbeschaffung auch in diesem technischen Umfeld erforderlich. Hierzu soll zukünftig neben der Beobachtung der offenen Internetseiten auch die legendierte Teilnahme an Chats, Auktionen und Tauschbörsen, die Feststellung der Domaininhaber, die Überprüfung der Homepagezugriffe, das Auffinden verborgener Webseiten sowie der Zugriff auf gespeicherte Computerdaten ermöglicht werden.

    Während die Abfrage von IP-Adressen beim Provider oder das durch Telekommunikationsgesellschaften ermöglichte Mithören von Gesprächen im Art. G10-Gesetz geregelt sind, bedarf es hinsichtlich der übrigen Maßnahmen zur offensiven Nutzung des Internets einer Präzisierung der schon bestehenden landesrechtlichen Vorschrift.

    Entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG stehen Verbindungsdaten unter dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, sobald sie sich im Herrschaftsbereich des Betroffenen befinden (BVerfG, Urteil v. 2.3.2006). Das Bestimmtheitsgebot verlangt vom Gesetzgeber, dass Eingriffsinstrumente in dieses informationelle Selbstbestimmungsrecht genau bezeichnet werden, ohne dass aber Formulierungen erforderlich wären, die jede Einbeziehung technischer Neuerungen ausschließen (BVerfGE 110, 33 (53); 112, 304 (316f. )).

    Daher bedarf es einer Spezifizierung der heute schon bestehenden Ermächtigung in § 5 Abs. 2 Nr. 11 alte Fassung. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich der Datenerhebung ergibt sich
    aus Art. 70 Abs. 1 GG und der Befugnis für den Verfassungsschutz in den Ländern, da nicht die technische Seite, sondern der jeweilige Zweck der Datengewinnung ausschlaggebend ist (BVerfG, Urteil vom 27.7.2005). Die Zuständigkeit der Länder wird auch nicht dadurch beseitigt, dass die Wirkungen der Maßnahmen über ihre territorialen Grenzen hinausreichen; entscheidend ist lediglich, dass die zu beobachtende Bestrebung Auswirkungen im jeweiligen Land hat (BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005) und die Datengewinnung, ihre Auswertung und Verarbeitung bei der
    ermächtigten Landesbehörde erfolgt (BVerfGE 100, 313 (363)."

    Schon vor knapp 2 Jahren hatte der Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Manfred Hofman, in einem juristischen Aufsatz die Meinung vertreten, dass es den Strafverfolgungsbehörden erlaubt sei, mittels technischer Gegebenheiten (z.B. Trojanische Pferde oder Backdoor-Programme) unbeobachtet die Rechner von Beschuldigten auszuforschen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 07.04.2005.

    Nach einem Heise-Bericht hat der BGH erst vor kurzem einen entsprechenden Antrag der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern nicht genehmigt.


    Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20061222010003.html

  • All diese Meldungen wundern mich nicht mehr.
    Definitiv haben wir keine Demokratie denn die funktioniert nur eine gewisse Zeit wie bei uns nach dem Krieg, da wurde mehr aufs Volk und fürs Volk geschaut.

    Auch sehe ich es so dass nicht die DDR zu Deutschland geworden ist sondern Deutschland zur DDR. Wir haben über Stasi und Bespitzelung gelacht und Leut was für Zustände herrschen jetzt?? Berichtigt mich wenn ich hier falsch liege bitte!!!!!!!:eek:

    Verfolgt einfach mal recht alte Filme die damals Zukunftsfilme waren. Da gabs Leute die mit Mobiltelefonen telefoniert haben Elektronische Wunderautos und was haben wir heute??? Genau diese Science Fiction Szenen von heute.
    Übertragen wir das mal mit der Gentechnik in den Filmen von heute auf die Generation nach uns. Wer glaubt wirklich von Euch dass sich an Ethik orientiert wird. Die Erfahrung zeigt was technisch machbar ist wir verwirklicht.

    Auch wird sich die nächsten Jahre ein kleiner Teil des Verkehrs in die Luft verlegen ich will nähmlich selber den Schein für einen Gyrocopter machen das ist ein kleiner Helicopter für "Jedermann" der sogar die hälfte von unserem Dicken kostet. Wer mal nach Gyrocopter Googelt wird erstaunt sein.

    Wir als potenzielle Opfer haben aber die Aufgabe uns nicht alles gefallen und überstülpen zu lassen.
    .....................oder seht ihr das anders????????

    Genug der Schwarzmalerei ich wünsch euch ein Frohes Fest xmas4

    Gruß Chris

  • Berliner Strafverfolger hören 602 Telefonanschlüsse ab

    Neue Software ermöglicht lückenlose Zählung der aufgezeichneten Gespräche

    Berlins Strafverfolger haben im vergangenen Jahr 602 Telefonanschlüsse abgehört. Nach einem am Dienstag von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) vorgelegten Bericht ordneten Berliner Gerichte in 113 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eine Telekommunikationsüberwachung an, von der insgesamt 543 Personen betroffen waren. Im Jahr zuvor waren es 102 Verfahren und 483 Personen gewesen, wie die Senatsverwaltung für Justiz weiter mitteilte. Im Jahr 2004 gab es 578 Abgehörte in 187 Verfahren.
    In 14 Fällen lehnten es Gerichte im vergangenen Jahr ab, Telefone "anzapfen" zu lassen. In weiteren sechs Fällen wurde die Überwachung um bis zu zwei Monate verlängert. Am meisten wurden Abhöraktionen den Angaben zufolge bei Ermittlungen gegen Drogendealer angeordnet.

    Um das Parlament vollständig über Überwachungsmaßnahmen unterrichten zu können, wurden sämtliche abgehörten Telefonate durch ein neues Computerprogramm der Polizei zentral erfasst. Dabei spielte es nach Justizangaben keine Rolle, ob die Telefonate für die Ermittlungen wichtig waren oder nicht. Mit der neuen Software sei nun eine lückenlose Zählung der aufgezeichneten Gespräche gewährleistet, hieß es.


    Quelle: Björn Greif, ZDNet mit Material von dpa, 27. Februar 2007, 18:00 Uhr

  • SPD-Bundestagsabgeordneter protestiert gegen Ausladung

    Nach Angaben des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss, hat das Bundesjustizministerium kurzfristig Parlamentarier von der Teilnahme an einem Fachgespräch zu den umstrittenen Plänen für Online-Durchsuchungen ausgeschlossen.

    Tauss sprach von einem Eklat. „Das ist mir noch nie passiert, dass fünf Minuten vor der Sitzung Beamte entscheiden, ob Parlamentarier teilnehmen dürfen“, sagte der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin.

    Gestern waren auf gemeinsame Initiative des Justiz- und des Innenressorts im Justizministerium auf Arbeitsebene das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Generalbundesanwaltschaft geladen. Aus der Fraktion sollten Experten der Bereiche Innen, Recht und Neue Medien hinzukommen. Mit der Begründung, es seien zu viele Parlamentarier, seien diese aber, laut Tauss, wieder ausgeladen worden. Tauss sprach von einem unfreundlichen Akt und dem Versuch, Druck auf Parlamentarier auszuüben, ohne sie zu beteiligen.

    Das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet ist in der Koalition ein sehr umstrittenes Thema. Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität bestehen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und das Kriminalamt jedoch auf dieses Instrument. Schäuble will rasch eine Gesetzesänderung erreichen, nachdem das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten hatte. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte sich kritisch bis ablehnend. Auch Tauss ist skeptisch, ob es dieses Instrumentes bedarf.


    Quelle: http://www.pcwelt.de

  • Datenschützer: Online-Durchsuchungen verursachen Sicherheitslöcher

    Nach Ansicht von Datenschützern verletzen Online-Durchsuchungen nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern reißen auch gravierende Sicherheitslücken in die Computersysteme.

    Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Johann Bizer, warnte mit Blick auf die Sitzung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, davor, Online-Durchsuchungen von Privat-Computern gesetzlich zu erlauben. Wie Bizer im „Deutschlandradio Kultur“ sagte, sprenge das heimliche Ausspähen von Rechnern die Grenzen jeder Verhältnismäßigkeit.

    Diese Aktionen sollen dem Geheimdienst in Zukunft unter bestimmten Aspekten der Terrorbekämpfung erlaubt werden. Bizer schilderte weiter, auf diese Weise wolle man Schleusen und geheime Falltüren in Computersysteme Verdächtiger einbauen, um an Informationen heranzukommen.

    Der Gesetzgeber übersehe dabei jedoch, dass damit gravierende Sicherheitslöcher in den betroffenen Systemen entstünden. Bizer betonte: „Wir kriegen Sicherheit nur dadurch, dass wir hohe Sicherheitshürden bei der Kommunikationstechnik einsetzen, um auf diese Art und Weise jedem die Möglichkeit zu geben, seine Kommunikation auch selbst hochwertig zu schützen. Andersherum werden die Freiheitsrechte all derjenigen, die überhaupt nicht betroffen sind, ganz gravierend gefährdet. Wir warnen eindringlich davor, diesen Weg der Unsicherheit zu beschreiten.“

    In der vergangenen Woche hatte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer eingelegt. Seiner Meinung nach, verstoße das Gesetz gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes.

    Quelle: http://www.pcwelt.de

  • Überwachung: Polizei soll Zugriff auf digitalisierte Passbilder erhalten

    Die Bundesregierung will der Polizei laut einem Zeitungsbericht den automatisierten Zugriff auf digitalisierte Passbilder der Bürger ermöglichen. Alle Inhaber eines biometrischen Reisepasses sollen davon betroffen sein.

    Wie die taz am Donnerstag berichtet, plant die Bundesregierung den Polizeibehörden einen automatisierten Zugriff auf die digitalisieren Passbilder der Bundesbürger zu gewähren. Bisher war immer beteuert worden, dass die biometrischen Merkmale nur auf dem Chip der Reisepässe gespeichert werden. Laut Angaben der Zeitung werden aber bereits heute schon die für den biometrischen Reisepass benötigten Passbilder in digitalisierter Form im Passregister gespeichert.

    Die dort gespeicherten Bilder sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig der Polizei zur Verfügung gestellt werden, die dann in einem automatisierten Verfahren, und damit ohne Zutun der Passbehörden, zur Verfolgung aller Straftaten darauf zugreifen sollen darf.

    Dazu soll laut Angaben der Zeitung das Passgesetz geändert werden. Schon im Mai könnte die entsprechende Regelung in Kraft treten. Strittig sei noch, ob auch die Fingerabdrücke der Bürger im Passregister gespeichert werden sollen.

    Bisher wird auf dem Chip der Reisepässe das Passbild in digitalisierter Form abgespeichert. Im November sollen dann noch digitalisierte Fingerabdrücke hinzu kommen. Bisher ist die Regel festgelegt, dass die Behörden die Fingerabdrücke nach dem Aushändigen des Passes löschen müssen. Die CDU/CSU will diese Regel allerdings nun streichen, während die SPD noch daran festhält.

    Im Mai 2005 hatte der damalige Innenminister Otto Schily gegenüber der Tageszeitung betont, dass die biometrischen Merkmale ausschließlich auf dem Pass gespeichert würden. Am Dienstag erfuhr die Zeitung vom Innenministerium, dass die digitalisierten Bilder doch bei der Passbehörde gespeichert werden und dabei in der Regel das JPG-Format zum Einsatz käme.

    Quelle: http://www.pcwelt.de

  • Fingerabdrücke: Endlich, dann können schneller die Straftäter überführt werden. Ich bin schon seit Jahren für diese Regelung. Was haben die offenen Grenzen gebracht ? Ich habe da vielleicht meine eigene Meinung, bin aber langsam beruflich und privat frustriert über die lasche Art und Weise wie die Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Straftäter vorgeht.

    Gruß:winken:
    Niels

  • Nun ja, gegen eine schnelle Ermittlung und konsequente Verfolgung von Straftätern ist ja nichts einzuwenden, doch welchen Preis sind wir (als Volk) bereit, dafür zu zahlen? Ich jedenfalls möchte nicht (noch mehr) zum gläsernen Bürger werden, birgt es doch immer das Risiko, auch mal selber in irgendein Raster zu fallen und sich dann einer völlig unberechtigen Verfolgung ausgesetzt zu sehen.
    An oberster Stelle meiner persönlichen Prioritätenliste steht meine Privatsphäre und deren Schutz, die Verfolgung und Ermittlung von Straftätern kommt irgendwo weiter unten in der Liste. Ich kann es nicht akzeptieren, 80 Millionen Bürger (um mal für Deutschland zu sprechen) ständig zu durchleuchten, nur um ein paar 1000 Straftäter besser überführen zu können.

    Gruß,

    Frank

  • Hallo Frank,

    der gläserne Bürger will ich auch nicht werden. Man muß sich zum jetzigen Zeitpunkt auch schon desöfteren die Frage stellen, wo soll das noch hinführen. Ich finde aber trotzdem, dass der Fingerabdruck und bei schweren Straftätern ein Hinweis im Personalausweis vermerkt sein sollte. Bei einer Volksabstimmung hätten nur wenige etwas gegen diese Regelung, glaube ich.

    Gruß:winken:
    Niels

  • Ja, Volksabstimmungen sind auch so ein Thema, da bin ich auch kein Fan von. Es geht ja laut dem Zeitungsbericht nicht darum, biometrische Daten (Fingerabdrücke) im Pass zu speichern (das ist eh‘ schon beschlossen), sondern darum, diese Daten auch gleich noch im Passregister zur Verfügung zu halten.
    Wenn also irgendwo ein eine Bank überfallen wird brauchen die Ermittler nur mal eben die Fingerabdrücke am Ort des Geschehens nehmen und können dann ganz bequem am Computer eine Liste aller potentiellen Verbrecher erstellen lassen, diese umfasst dann die normale Kundschaft genau so wie die richtigen Bankräuber, sofern die so blöd sind und ohne Handschuhe am Werk waren. Genau das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre, den ich nicht tolerieren will, es geht keine Behörde was an, wann ich in welcher Bank bin um dort Geld abzuheben oder eine Überweisung zu tätigen.

    Nachtrag:
    Grad gesehen, bei tagesschau.de läuft eine Umfrage
    „Die Polizei soll bei der Verfolgung von Straftaten künftig automatisch elektronisch gespeicherte Passfotos abrufen dürfen. Finden Sie das richtig?"
    Aktueller Stand: 72% dagegen, 26% dafür.


    Gruß,

    Frank

  • wenn ich mir so die täglichen Fehler in einer von Menschen administrierten Datenbank vorstelle dann halte ich es wie der alte Heine und denk an Deutschland in der Nacht....

    Viel Spass dann sobald die Tippse vom Amt mal eben in der Hektik eine Kennzahl des digitalen Passes vertauscht.
    Mit etwas "Glück" landet der brave Bürger dann "nur" in der Pädophilenabteilung, bei etwas weniger "Glück" kommt man bei den aktiven Al-Quaida-Kämpfern unter. :eek:

    Brazil lässt grüßen.

  • Dann wirst Du wohl keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, denn die lässt neben der deutschen keine weitere Staatsbürgerschaft zu.

    Hallo Chris,
    doch das funktioniert. Italienischer & Deutsch Reisepass, UN LaissezPasser & Italienischer Diplomatenpass. Geht alles & ist auch noch legal......:denker:

    Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für Italienische Bürger seit Mitte 2002 möglich, Grundsatz ist ein bilaterales Abkommen von Anfang 2002 und die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes von Juli99, §87 Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

    Die Mehrstaatigkeit ist somit ohne Probleme für folgende Länder möglich: Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Ungarn und Zypern. Allerdings müssen verschieden Kriterien erfüllt werden, wie 8 Jahre Aufenthalt, geregeltes Einkommen, Kenntnisse der Sprache, Besitz der Aufenthaltserlaubnis, keine Verurteilungen usw. usw.

    :winken: