Voraussetzungen für Rücktritt ?

  • Hallo zusammen !

    Wegen fortwährender Probleme mit meinem Touareg und die offenkundige Unfähigkeit meines Händlers und dessen Werkstatt das in den Griff zu bekommen, denke ich derzeit ernsthaft über einen Rücktritt vom Kaufvertrag (früher Wanldung) nach. Dazu mal ein paar Fragen zu denen ihr mir vielleicht weiter helfen könnt.

    Ich habe den Wagen im Mai 2005 als Neuwagen bei meinem örtlichen VW-Händler gekauft.
    Es handelt sich im einen R5 TDI Individual.

    Folgende Mängel traten bislang auf:
    - Bei Abholung im Werk, bierdeckeltgrosse Ölflecken auf der Rücksitzbank (kein Scherz) !
    - Ausbesserung bzw. Austausch der Sitzbezüge erst nach 3 Monaten wg. angeblicher Lieferschwierigkeiten.
    - Danach weitere Werkstattaufenthalte wegen defektem Radio/Navi, permanente Batterientladung wegen "zu kurzer Fahrstrecken", Sitzreingung bei überempfindlichen Naturlederbezügen, notwendige Service-Aktion.

    Vor etwa anderthalb Monaten wurden dann neue Reifen aufgezogen und im Rahmen dieses Aufenthaltes (soweit ich weiss) eine neue Wasserpumpe sowie ein Software-Update vorgenommen.

    Seiher habe ich massive Problme mit dem Fahrverhalten des Wagens. So treten zwischen 100 und 130 km/h teils heftige Vibrationen bzw. ein zittern im Lenkrad auf.

    Da der Verdacht nahe lag, das es an den neuen Reifen liegt wurde in bis dato VIER Terminen folgendes versucht: Nachwuchten, Tausch der Räder von vorne nach hinten, erneutes nachwuchten, erneuter Austausch von 2 Reifen wegen eines Höhenschlags, "matchen" (verschieben der Reifen auf der Felge), erneutes Feinwuchten, nochmal "matchen" und spezielle Monatge der 19" Felgen nach Werksanleitung.

    Langer Rede kurzer Sinn .. es ist zwischenzeitlich zwar etwas besser geworden, war aber nie ganz verschwunden und wird zur Zeit wieder schlimmer.

    Merkwürdig ist auch das das Problem plötzlich auch mit meinen 17" Winter-Alus auftaucht die zuvor auch völlig ruhig liefen.

    Laut letzter Auskunft der Werkstatt liegt das alles nur an der Montage der Felgen. Dabei müssten spezielle Dinge wie die Reihenfolge der Schrauben mit jeweils unterschliedlichem Anzugsmoment etc. beachten werden.

    Wenn ihr mich fragt .. ALLES QUATSCH ! Die stochern genau so im Nebel wie vorher auch und finden nicht das eigentliche Problem das 100%ig mit dem Auto selbst und nicht mit Reifen oder Felgen zusammenhängt.

    Ich werde morgen noch ein letztes mal dort vorsprechen um zumindest die Möglichkeit einer gütlichen Einigung nicht ausszuschliessen, werde dann aber wohl einen Anwalt beauftragen und vom Kauf zurücktreten. Es reicht mir einfach mit dieser Karre !

    Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Kennt sich jemand mit der Materie ein wenig aus ? Welche Möglichkeiten habe ich was muss ich beachten ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüsse

    der Mel

  • Tja .. daran habe ich auch schon mal gedacht. Es gibt hier neben meinem VW-Händler noch ein grosses Volkswagen-Zentrum. Ist vielleicht wirkich mal einen Versuch wert.

    Die Sache ist nur die. Bis zu jenem Aufenthalt bei dem unter anderem auch die Reifen gewechselt wurden hat das Auto die beschriebenen Symptome nie gehabt. Es liegt also der Verdacht nahe das das ganze unter Umständen auf einen Fehler der Werkstatt zurückzuführen ist. Wenn ich nun zu einem anderen Händler fahre und der keine Garantiesachen findet und repariert bekomme ich sicher wieder mal ne dicke Rechnung die mir dann der andere Händler sicher auch nicht ohne weiteres zahlt ....

  • Hallo,


    oh wie mir die Bekannt vorkommt. Habe Ende 2005 meine VW T5 gewandelt mit permanenten Problemen der Bordelektronik. Wichtig ist zum einen, dass der Händler möglichst mitzieht denn er kann erhebliche Probleme bereiten. [War zum Glück bei mir nicht der Fall]. Zum anderen wenn der Fehler zum 3.male Auftaucht besteht ein Anspruch auf eine Wandlung des Fahrzeuges.


    Meine Erfahrung mit VW als Hersteller ist katastrophal denn weder Kulanz noch ein Leihwagen wurden seitens Volkswagens angeboten, nicht einmal ein Wort des Bedauerns kam aus Wolfsburg, nach Aussage meines Händlers/Werkstatt ist dass leider gängige Praxis im Hause Volkswagen. Auch die Rückabwicklung dauerte Ewigkeiten.


    Ich würde auf alle Fälle dennoch zuerst die Werkstatt wechseln, so hat man sicherlich weitere Anhaltspunkte ob es wirklich an der Werkstatt liegt oder gar an dem Monteur der am Fahrzeug sich versucht. Ist keine Änderung hat man sicherlich bessere Argumente dass Fahrzeug Wandeln zu lassen.


    Auf alle Fälle sollte man den Juristischen Rat suchen, wenn wie gesagt der Händler nicht mitziehen will. Denn dass Fahrzeug geht nicht zurück nach Wolfsburg sondern verbleibt beim Händler der dann dass Fahrzeug dem nächsten Verkaufen wird.


    Wünsche dir viel Glück

  • Klingt schon mal interessant.

    Ich habe jetzt erst mal einen Brief nach Wolfsburg geschickt. Habe auch schon eine Rückmeldung erhalten, mit dem Vorschlag, den Wagen nunmehr im hiesigen VW-Zentrum nochmals vorzuführen.

    Was das Software-Update angeht, habe ich auch schon mal den Verdacht gehabt, dass hier der Hase im Pfeffer liegt. Schliesslich war das eine der Sachen die nachweislich während des ersten der letzten Werkstatt-Aufenthalte durchgeführt wurde.

    Dennoch fällt es mir schwer, da einen konkreten Zusammenhang herzustellen. Der Wagen ist keine Automatik und das besagte zittern bleibt auch vorhanden wenn ich den Wagen mit getretener Kupplung rollen lasse.

  • Moin moin,


    vorsicht mit dem neuen Händler. Denn Dein Vertragspartner, wenn es dann nacher einmal um die Rückabwicklung geht, ist ja nicht VM, sondern der Händler, der Dir den Dicken verkauft hat. Der widerum wird dann die Hände in Unschuld waschen und darauf verweisen, dass Du ihm das Fahrzeug ja nicht mehr zur Mängelbeseitigung vorgestellt hast.

    Ansonsten kommt es darauf an, ab wann Dir die Mängelbeseitigung nicht mehr zuzumuten ist oder ob sie fehlgeschlagen ist. Fehlgeschlagen ist sie, wenn der zweite Versuch erfolglos war (§ 440 Satz 2 BGB). Das gilt aber für einen konkreten Mangel. Wenn es mehrere verschiedene Mängel hintereinander sind, stellt sich die Frage, wann es Dir nicht mehr zuzumuten ist, das "Montagsauto" nochmals zum Händler zu karren. Das ist aber letztlich eine Beurteilungsfrage, die ein Gericht beantworten muß. Also im Ergebnis lieber auf die Kulanz des Händler hoffen und Kontakt zu VW halten.

    Gruß Patrick

  • Zitat von Mel

    ....Ich habe jetzt erst mal einen Brief nach Wolfsburg geschickt. Habe auch schon eine Rückmeldung erhalten, mit dem Vorschlag, den Wagen nunmehr im hiesigen VW-Zentrum nochmals vorzuführen....



    Wenn VW direkt diesen Weg vorschlägt, nimm ihn.

    Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, mit dem VZ (Aber einem kompetenten Mitarbeiter dort) zu sprechen, hilft schneller weiter.