Zitat von AM22Alles anzeigen... das würde ja bedeuten, dass mir VW ein Lautsprechersystem "beliebiger" Qualität einbauen kann und ich dies zu akzeptieren hätte!
Juristisch habe ich Anspruch auf eine Leistung "mittlerer Qualität und Güte". Das diese Qualität bei den hinteren Lautsprechern nicht erreicht wird, beweist der Fader beim Überblenden von vorne nach hinten...
VW spricht ein seinem Prospekt nicht nur von "mittlerer Qualität und Güte", sondern von "Hochleistungslautsprechern" und "außergewöhnlicher Soundqualität". Ein Lautsprechsystem, dass beim Überblenden von vorne nach hinten keine Hochtöner mehr hat, entspricht daher weder dem "Stand der Technik" noch werden die sogenannten "zugesicherten Eigenschaften" erreicht.
Ich denke wir sollten nicht von vorne herein den Kampf aufgeben, sondern uns alle und zwar "massiv" beschweren...
Beim Stand der Technik hast Du sicherlich recht, das kann man besser lösen.
Die zugesicherten Eigenschaften sind da schon etwas schwammiger und hier wird wohl nur ein Jurist eine fundierte Meinung abgeben können.
Hochtöner sind ja in den hinteren Türen verbaut, nur die Ansteuerung dieser ist mangelhaft.
Ich werde dies durch den Einbau einer anderen Steueranlage hoffentlich korrigieren können, über die Mehrkosten wird der mit Sicherheit informiert und um Erklärung gebeten.
Die verbauten Lautsprecher sind grundsätzlich gar nicht mal so schlecht, hier spielen auch die eigenen Vorlieben eine Rolle bei der Bewertung. Meine Vorlieben bedingen leider auch andere Speaker.:(
Über den Preis braucht man bei dem verbauten System wohl nicht zu diskutieren, dieser ist schlicht und einfach indiskutabel und einem entsprechenden Beschwerdebrief schließe ich mich gerne an.