Gebrauchtteile Touareg

  • ich habe eine Seite gefunden, auf der Millionen von gebrauchten Teile angeboten werden, auch die von mir gesuchten. Es sind Kfz-Recycler, die dort anbieten und ich werde morgen mal bei einem oder dem anderen anrufen. Ich berichte mal. Ich weiss, was ein Teil bei VW kostet. Der Frischluftausströmer mit Ablagefach oberhalb des Navi. Es sind 235 Euro. Mal sehen, was die Verwerter dafür möchten

  • Zitat von Schlorenz

    ich habe eine Seite gefunden, auf der Millionen von gebrauchten Teile angeboten werden, auch die von mir gesuchten. Es sind Kfz-Recycler, die dort anbieten und ich werde morgen mal bei einem oder dem anderen anrufen. Ich berichte mal. Ich weiss, was ein Teil bei VW kostet. Der Frischluftausströmer mit Ablagefach oberhalb des Navi. Es sind 235 Euro. Mal sehen, was die Verwerter dafür möchten




    Siehst Du? Wo Bedarf ist, ist auch ein Anbieter.

    Ich hoffe Du bekommst, was Du suchst.

  • Zitat von Schlorenz

    zudem haben die Versicherer schon genug Vorteile auf ihre Seite gezogen. Wer von Euch weiss, dass man, wird ein Auto gestohlen, die Mehrwertsteuer nicht ersetzt bekommt, die man ja schliesslich gezahlt hat? Warum das so ist, konnte mir noich nicht einmal mein ansonsten stets sehr gut informierter Vertreter erklären.

    Bei Nichtreparatur kann ich es ja noch verstehen, weil die Regierung damit Schwarzarbeit unattraktiver machen möchte, aber bei Totalverlust?

    Weiterhin hat bei der Versicherung keiner ein Problem damit, wenn man statt Reparatur fiktive Abrechnung gegen Gutachten wählt, zahlt dann aber keine MwSt. aus


    Nun ja, weil du ja die Märchensteuer auch vorher in Abzug gebracht hast!
    Also Auto gekauft, wenn VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT die Mwst. beim Händler bezahlt, dann im nächsten Monat mit der Umsatzsteuer gegengerechnet und wiedererstattet bekommen! Im Prinzip durchlaufender Posten. Wenn die Versicherung die 16% bezahlen würde musst du sie doch eh abführen! Also ersparen sie dir und sich selbst diese Buchung!

  • Zitat von peter1955

    Nun ja, weil du ja die Märchensteuer auch vorher in Abzug gebracht hast!
    Also Auto gekauft, wenn VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT die Mwst. beim Händler bezahlt, dann im nächsten Monat mit der Umsatzsteuer gegengerechnet und wiedererstattet bekommen! Im Prinzip durchlaufender Posten. Wenn die Versicherung die 16% bezahlen würde musst du sie doch eh abführen! Also ersparen sie dir und sich selbst diese Buchung!



    wie bitte? Wenn Du als Privatperson ein Auto für sagen wir mal 40.000 Euro kaufe, dann sind darin ca. 5500 Euro MwSt. enthalten, die Du bezahlst. Wird das Auto Dir am nächsten Tag gestohlen, bekommst Du also nur 34500 Euro von der Versicherung.

    Das, was Du meinst, ist bei Firmen so zu sehen, doch nicht privat. Und genau darüber habe ich geredet. Rechnet eine Privatperson gegen Gutachten ab, wird die MwSt. nicht mehr ausbezahlt. Selbes Spiel

  • Zitat von Schlorenz

    der eine hatte neulich ein komplettes Instrumentenbrett mit dem Teil was ich brauche für 350 Euro verkauft. Preis bei VW ca. 900 Euro


    Das ist bestimmt das Armaturenbrett, dass bei mir ausgetauscht wurde. :zwinker:

  • Zitat von Schlorenz

    wie bitte? Wenn Du als Privatperson ein Auto für sagen wir mal 40.000 Euro kaufe, dann sind darin ca. 5500 Euro MwSt. enthalten, die Du bezahlst. Wird das Auto Dir am nächsten Tag gestohlen, bekommst Du also nur 34500 Euro von der Versicherung.

    Das, was Du meinst, ist bei Firmen so zu sehen, doch nicht privat. Und genau darüber habe ich geredet. Rechnet eine Privatperson gegen Gutachten ab, wird die MwSt. nicht mehr ausbezahlt. Selbes Spiel

    Ach so, hatte ich nicht gesehen mit der PRIVATPERSON!
    Aber gibt es da nicht auch die Versicherung von der VVD über den WIEDERBESCHAFFUNGSPREIS? Ansonsten bezahlen die den ZEITWERT und der liegt erheblich unter dem Wiederbeschaffungswert!
    Aber für Privatpersonen gilt es auch - kaufst du dir einen neuen PKW zahlen sie die Märchensteuer, kaufst du keinen dann halt nicht! So war es zumindest beim Nachbar und der ist Angestellter!

  • Zitat von peter1955

    Ach so, hatte ich nicht gesehen mit der PRIVATPERSON!
    Aber gibt es da nicht auch die Versicherung von der VVD über den WIEDERBESCHAFFUNGSPREIS? Ansonsten bezahlen die den ZEITWERT und der liegt erheblich unter dem Wiederbeschaffungswert!
    Aber für Privatpersonen gilt es auch - kaufst du dir einen neuen PKW zahlen sie die Märchensteuer, kaufst du keinen dann halt nicht! So war es zumindest beim Nachbar und der ist Angestellter!


    Steht nun mal im Gesetz so.
    Das ist wohl kein steuerbarer Umsatz.

    Gruß

  • Zitat von dreyer-bande

    Steht nun mal im Gesetz so.
    Das ist wohl kein steuerbarer Umsatz.

    Gruß



    sagen wir mal so, das haben die Lobbyisten der nicht Vorsteuer abzugsfähigen Versicherer in das Gesetz gehievt. Ich würde gern wissen, wie viel die nicht ausgezahlte MwSt. aller Versicherer im Jahr ausmacht, ein Wahnsinn.

    Naja, muss man ihnen gönnen, die verdienen ja schon sonst nix

  • FYI: auf ebay wird gerade ein kompletter V10 TDI in Einzelteilen verkauft. Sieht so aus als wäre das ein Ausschlachter, guckst hier und die anderen Auktionen des Verkäufers.

    Vielleicht ist ja etwas dabei....


    Gruß
    Olaf

  • Zitat von dreyer-bande

    Steht nun mal im Gesetz so.
    Das ist wohl kein steuerbarer Umsatz.

    Gruß

    Was, bitte ist ein "steuerbarer Umsatz"?
    Mit dem Finanzamt hat der ja wohl weniger zu tun.

    Zitat von Schlorenz

    sagen wir mal so, das haben die Lobbyisten der nicht Vorsteuer abzugsfähigen Versicherer in das Gesetz gehievt. Ich würde gern wissen, wie viel die nicht ausgezahlte MwSt. aller Versicherer im Jahr ausmacht, ein Wahnsinn.

    Naja, muss man ihnen gönnen, die verdienen ja schon sonst nix

    Das spielt eigentlich keine Rolle.
    Die Versicherung erstattet den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert incl. Umsatzsteuer.

    Bei Firmen zieht sie die Umsatzsteuer allerdings vorher ab - und das ist für die Firma nicht von Belang.
    Es ist wurscht, ob die Versicherung diesen Betrag auszahlt und die Firma ihn dann an das Finanzamt abführt, oder ob die Versicherung den Umsatzsteueranteil gar nicht erst auszahlt.
    Unter dem Strich bleibt sich das gleich.

    Gruß

    Chris



  • Hallo,
    steuerbarer Umsatz = siehe hier

    Gruß