Dachgepäckträger

  • Hi!

    Da es in D-Land wohl eher eine rechtliche als eine rein technische Frage ist, poste ich das mal in dieser Rubrik... also:

    ist es zulässig, einen T mit Henkel bzgl. Dachgepäck so zu benutzen, wie das üblicherweise die Amis mit Ihren SUVs und Kombis machen, also

    - kein "zusätzlicher" Träger auf die beiden Henkel anbringen

    sondern beispielsweise

    - den Henkel auseinanderziehen und dazwischen (natürlich mit schützender Unterlage und fest verzurrt) Gepäckstücke wie z.B. grosse Taschen positionieren

    oder

    - einen Schlitten direkt auf die Henkel "draufbinden".

    Wer kann dazu was fundiertes sagen? Merci vorab!

  • Sehe weder rechtlich noch technisch ein Problem solange Du die Vorgaben zur Dachlast und Überstand einhälst.

    Feste Gegenstände wie ein Schlitten sind einfach zu verzurren aber auch eine flexible Tasche sollte mit festem Boden und genügend Spanngurten sicher zu befestigen sein.
    Habe vor ein paar Tagen einen etwas speziellen Lattenrost jedenfalls 150 km weit transportiert und es gab keine Beanstandungen.

  • Zitat von jome

    Sehe weder rechtlich noch technisch ein Problem solange Du die Vorgaben zur Dachlast und Überstand einhälst.

    Das sehe ich ähnlich. Vor allem die Ladunssicherung muß korrekt ausgeführt sein. Aber diese Beurteilung liegt dann leider oft im Ermessen des "Grünen" der Dich angehalten hat.