Fensteröffnen und Schließen mit Fernbedienung

  • Habe ich das richtig verstanden, dass man mit der Funkfernbedienung die Fenster öffnen oder schließen kann bzw. konnte?
    Genau diese Funktion habe ich letzte Woche gesucht, da ich es von anderen Autos kenne.
    Es funktioniert aber nicht. Die VIP-Hotline hat mir das dann auch bestätigt, ansonsten aber weiter nichts dazu gesagt
    Mein Händler sagte mir heute, dass das auch beim Phaeton nicht funktioniert.

    Meiner ist von 09.2005.
    Ist das evtl. erst seit neuestem abgeschaltet.
    Wenn das so ist, kann man das wieder umprogrammieren?

    Gruß
    bernann

  • Zitat von bernann

    Habe ich das richtig verstanden, dass man mit der Funkfernbedienung die Fenster öffnen oder schließen kann bzw. konnte?


    nein

    Zitat von bernann

    Wenn das so ist, kann man das wieder umprogrammieren?


    Man kann die Funkfernbedienung der Fenster freischalten (lassen), allerdings ist das nicht so einfach wie das Freischalten/Ändern anderer Funktionen per z.B. VAG.COM.
    Anders als bei den VAG.COM- Änderungen, bei denen nur andere Werte im schon vorhandenen Programm des Steuergeräts gesetzt werden, muss für die Fensterfunktion die Software des Steuergeräts direkt getauscht werden, das ist nur mit speziellen Tools (Hardware und Software) möglich, die nicht frei erhältlich sind und an die wohl auch die normale Werkstatt nicht so ohne weiteres dran kommt.
    Ich hoffe, ich habe das richtig zusammengefasst.

    Gruß, Frank

  • Hier die Antwort auf die Fragen. Die Fenstersteuerung per FFB kann man nur mit einem speziellen Diagnosegerät ändern, die aber die VW-Händler nicht haben.
    Es gibt bei den hinteren Fenstern eine spezielle Position, bei der die Scherkräfte, trotz Sicherheitsautomatik, so groß sind, daß evtl. Verletzungen nicht ausgeschlossen sind.
    Deshalb wird sich VW nicht auf das Risiko einlassen Klagen wegen Schmerzensgeld zu bezahlen.
    Gruß
    Bernd

  • Vielen Dank für die Infos.

    Wer kann mir das im Großraum Frankfurt umprogrammieren?
    Ich bin alleiniger Nutzer des Fahrzeuges und habe keine Kinder, Enkel, Hunde, Katzen etc., die etwas mit dem Fahrzeug zu tun haben.
    Eine risikolose Nutzung wäre z. B. folgendes.
    Im Sommer kurz vor Feierabend aus dem ersten Stock des Büros auf den Parkplatz schauen und die Fenster öffnen oder die tagsüber offenen Fenster bei aufkommendem Regen schließen (oder wenn ein potentieller Dieb hineingreift :eek: )

    Gruß
    bernann

  • Zitat von bernann

    Wer kann mir das im Großraum Frankfurt umprogrammieren?
    Ich bin alleiniger Nutzer des Fahrzeuges und habe keine Kinder, Enkel, Hunde, Katzen etc., die etwas mit dem Fahrzeug zu tun haben.

    Hallo bernann,
    bei einer solchen Aktion würde ich mich sehr gern anschliessen.
    Für mich trifft die Riskolage, die Du beschrieben hast auch zu.
    Wenn möglich, lass uns per PN was organisieren.

  • Wie sieht es denn bei eurem wiederverkauften umprogrammierten Touareg aus, werdet ihr den Käufer darauf hinweisen? :stern:

    Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn der 2. Besitzer sich verletzt? :denker:

  • 1. Warum sollte man oder warum sollte man nicht?
    2. Bei der Änderung des Eproms im Steuergerät wird eine digitale Signatur hinterlegt. Wenn es ein Händler macht, dann die des Händlders. Durch VAG COM wird eine VAG- COM Unterschrift im System bleiben. Kann der Händler die Änderung auf Wunsch des Kunden nicht beweisen, haftet der Händler. Fertig!


    Zitat von jemy

    Wie sieht es denn bei eurem wiederverkauften umprogrammierten Touareg aus, werdet ihr den Käufer darauf hinweisen? :stern:

    Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn der 2. Besitzer sich verletzt? :denker:

  • Zitat von Thanandon

    1. Warum sollte man oder warum sollte man nicht?
    2. Bei der Änderung des Eproms im Steuergerät wird eine digitale Signatur hinterlegt. Wenn es ein Händler macht, dann die des Händlders. Durch VAG COM wird eine VAG- COM Unterschrift im System bleiben.

    Laut Berndw:
    Die Fenstersteuerung per FFB kann man nur mit einem speziellen Diagnosegerät ändern, die aber die VW-Händler nicht haben.

    Zitat von Thanandon


    Kann der Händler die Änderung auf Wunsch des Kunden nicht beweisen, haftet der Händler. Fertig!

    Wer sagt denn das jeder Touareg zum Verkauf zurück zum Händler geht?
    Außerdem wird auch der Händler sich zu helfen wissen und ganz gewiss den 1. Besitzer kontaktieren.

  • Natürlich muss man einen 2. Besitzer auf solch eine Änderung hinweisen.
    Das meine ich ernst.

    Aber man sollte dann auch darauf hinweisen, dass man mit diesem Auto z. B. vor einer Kurve bremsen muss, da ansonsten etwas passieren und man sich dabei veletzen kann.
    :guru:


    Mein Auto steht gerade in der Werkstatt.
    Ich habe eben dort angerufen und meinen Wunsch geäußert.
    Man will sich drum kümmern.
    Mal sehen, was dabei rauskommt.

    Gruß
    bernann

  • Das ist nicht korrekt. Die Einstellung kann mit jedem "Tester" (Diagnosegerät) gemacht werden, vorausgesetzt der Händer besitzt oder besorgt eine sogenannte "Schlüssel CD" die das umprogrammieren der Eproms erlaubt. Nur wage ich zu bezweifeln, dass der Händer eine Schlüssel CD für die Fenster besorgen wird. Dennoch möglich.

    Zu Deinem 2. Punkt. das ist bestimmt richtig, rechtlich gesehen haftet jedoch der Händler und nocht VW oder de Kunde. Verantwortung, ausser anders festgehalten, liegt beim :) .

    Wer heutzutage ein "neueres" Auto kauft und keinen Diagnose Test machen lässt oder sich die Hitorie des Fahrzeugs nicht ausdrucken lässt ist selbst Schuld.

    :sonne:

    Zitat von jemy

    Laut Berndw:
    Die Fenstersteuerung per FFB kann man nur mit einem speziellen Diagnosegerät ändern, die aber die VW-Händler nicht haben.


    Wer sagt denn das jeder Touareg zum Verkauf zurück zum Händler geht?
    Außerdem wird auch der Händler sich zu helfen wissen und ganz gewiss den 1. Besitzer kontaktieren.

  • Zitat von Thanandon

    Das ist nicht korrekt. Die Einstellung kann mit jedem "Tester" (Diagnosegerät) gemacht werden, vorausgesetzt der Händer besitzt oder besorgt eine sogenannte "Schlüssel CD" die das umprogrammieren der Eproms erlaubt. Nur wage ich zu bezweifeln, dass der Händer eine Schlüssel CD für die Fenster besorgen wird. Dennoch möglich.

    Wenn VW weiß das sich dort eine Schwachstelle befindet, wird sie einen Teufel tun und das Programm ändern. Machen sie es doch, müssen sie auch dafür haften.

    Zitat von Thanandon


    Zu Deinem 2. Punkt. das ist bestimmt richtig, rechtlich gesehen haftet jedoch der Händler und nocht VW oder de Kunde. Verantwortung, ausser anders festgehalten, liegt beim :) .

    Welcher Händler?
    Ich sprach davon, wenn das Auto privat verkauft wird.

    Zitat von Thanandon


    Wer heutzutage ein "neueres" Auto kauft und keinen Diagnose Test machen lässt oder sich die Hitorie des Fahrzeugs nicht ausdrucken lässt ist selbst Schuld. :sonne:

    Auch hier bin ich nicht deiner Meinung.

  • Zitat von bernann

    Natürlich muss man einen 2. Besitzer auf solch eine Änderung hinweisen.
    Das meine ich ernst.

    Meine Worte.

    Zitat von bernann


    Aber man sollte dann auch darauf hinweisen, dass man mit diesem Auto z. B. vor einer Kurve bremsen muss, da ansonsten etwas passieren und man sich dabei veletzen kann.
    :guru:

    Albern.

  • Nochmal: VW ändert nicht sonder der :) . Wenn was passiert haftet er. Fertig.
    Ich wage zu bezweifeln, dass wenn Du ein Auto für 40k gebrauchst kaufst, keinen Check machen lässt, sei es die gespeicherte Historie, der Tester oder der ADAC.
    Das wäre mehr als unklug.
    Gut dass es versch. Meinungen gibt!
    :zwinker:


    Zitat von jemy

    Wenn VW weiß das sich dort eine Schwachstelle befindet, wird sie einen Teufel tun und das Programm ändern. Machen sie es doch, müssen sie auch dafür haften.


    Welcher Händler?
    Ich sprach davon, wenn das Auto privat verkauft wird.


    Auch hier bin ich nicht deiner Meinung.

  • Zitat von Thanandon

    Nochmal: VW ändert nicht sonder der :) . Wenn was passiert haftet er. Fertig.
    Ich wage zu bezweifeln, dass wenn Du ein Auto für 40k gebrauchst kaufst, keinen Check machen lässt, sei es die gespeicherte Historie, der Tester oder der ADAC.
    Das wäre mehr als unklug.
    Gut dass es versch. Meinungen gibt!
    :zwinker:

    In der Garantiezeit wird der Händler immer erst einmal bei VW nachfragen. Lehnen die ab, liegt es im ermessen des :) ob er sich darauf einlässt und somit haftet er.

  • Es wäre ja zu schön wenn der :) das machen würde, denn dann gebe es bei vielen Dicken mehr als 50% Sofort-Lösungen.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Zitat von jemy

    In der Garantiezeit wird der Händler immer erst einmal bei VW nachfragen. Lehnen die ab, liegt es im ermessen des :) ob er sich darauf einlässt und somit haftet er.

  • Zitat von jemy

    In der Garantiezeit wird der Händler immer erst einmal bei VW nachfragen. Lehnen die ab, liegt es im ermessen des :) ob er sich darauf einlässt und somit haftet er.



    Hallo,
    genau darum wird es auch nach der Garantiezeit nicht machen.
    Außerdem fehlt ihm die Sicherheits CD. Die rückt VW nicht an jeden x-beliebigen heraus!
    Er kann es also gar nicht machen, selbst wenn er will!

    Gruß

  • Zitat von dreyer-bande

    Hallo,
    genau darum wird es auch nach der Garantiezeit nicht machen.
    Außerdem fehlt ihm die Sicherheits CD. Die rückt VW nicht an jeden x-beliebigen heraus!
    Er kann es also gar nicht machen, selbst wenn er will!

    Gruß

    Ja genau, das habe ich ja schon einmal geschrieben.

  • Es gibt natürlich immer "Möglichkeiten und Beziehungen" sich eine gewünschte Programmierung zu konfigurieren...... einige haben diese Funktion doch :zwinker:

    Aber genau da liegt auch das Problem. Die Diskussion um irgendeine Haftung bei gewünschten Umprogrammierungen verstehe ich gar nicht.

    Wenn ICH an MEINEM Auto was ändere (und dabei ist es egal, wer das macht) bin ICH ganz allein dafür verantwortlich .............. und kann eine event. daraus resultierende Haftung nicht auf jemand anderes "abschieben"

    LG
    james

  • Zitat von jamesbond

    ...Wenn ICH an MEINEM Auto was ändere (und dabei ist es egal, wer das macht) bin ICH ganz allein dafür verantwortlich .............. und kann eine event. daraus resultierende Haftung nicht auf jemand anderes "abschieben"...


    Ganz genau, so sehe ich das auch. Die ganze Diskussion über die möglichen Sicherheitslücken und die daraus resultierenden Probleme finde ich sowieso ziemlich an den Haaren herbeigezogen, wenn ich ein 2,5 Tonnen- Auto mit 50km/h durch die Stadt fahre, kann ich mehr Personenschaden anrichten als bei der Fernbedienung der Fenster mit der FFB.
    Wenn man Pech hat, birgt ein Auto zig Möglichkeiten, sich oder andere zu verletzten, dass jetzt (seitens VW) so ein Theater wegen dieser einen Funktion gemacht wird, kann ich nicht nachvollziehen.

    Gruß,

    Frank

  • Ich wiederhole mich, aber ich möchte nochmals klarstellen:

    wenn man als Fahrer den Fensterheber für das Fenster hinten betätigt und es ist ein Hindernis zwischen dem Fenster und dem Rahmen, dann wird die Sicherheitsfunktion aktiv werden. Das haben ja auch schon einige ausprobiert. :)

    Wenn ich das mit der FFB mache, dann ist das der gleiche Sicherheitsmechanismus, der da aktiv wird. :)

    Somit ist für VW die Lage die gleiche.


    ACHTUNG: wenn ich die Fenster aber mit dem Schlüssel im Fahrertürschloss hochfahre, dann gibt es KEINE Sicherheitsfunktion. Und wenn da jemand (ein Kind) die Hand in die Fenseröffnung hält, dann denke ich hat VW ein Problem! :eek:

    Das ganze ist somit völlig unlogisch. VW dürfte diese Möglichkeit mit dem Schlüssel im Fahrertürschloss nicht anbieten. Hier kann es zu bösen Verletzungen führen. Aber vermutlich wissen die das garnicht, dass man so die Fenster hochfahren kann.


    Alles klar? ;)

    Momo