mein Händler braucht Nachhilfe: Rollo Sport XXL

  • Hab hier schon öfters von Rollo Sport XXL beim Luftfahrwerk gelesen.
    Soll der Händler per VAG Com aktivieren können. Meiner ist zwar sehr freundlich und bemüht, in diesem Fall aber ratlos.
    Er bräuchte 'genauere Daten...' dazu. Kann man ihm - und damit mir - vielleicht helfen ?

    Danke im voraus
    Peter

  • Zitat von HPL

    Hab hier schon öfters von Rollo Sport XXL beim Luftfahrwerk gelesen.
    Soll der Händler per VAG Com aktivieren können. Meiner ist zwar sehr freundlich und bemüht, in diesem Fall aber ratlos.
    Er bräuchte 'genauere Daten...' dazu. Kann man ihm - und damit mir - vielleicht helfen ?

    Danke im voraus
    Peter

    Hallo Peter,

    da müsstest du dich an Rollo68 per PN wenden.

    Grüße von Stephan :winken:

  • Habe geglaubt, dass dies ein verstecktes Tieferlegungs-Feature der Standard VW Software wäre.
    Nachdem es aber hier einen User Rollo68 gibt, scheint das doch mit VW nix zu tun haben - oder ? ;)

    Erklärt damit auch die Unwissenheit meines Händlers.

    Peter

  • Zitat von FrankS

    was genau der Rollo Sport XXL Modus ist, weiß ich auch nicht, wenn es aber nur um eine Tieferlegung per VAG.COM geht, das ist u.a. hier beschrieben

    Gruß,

    Frank



    So,ich habe mich gerade bei meinen "Spezialisten" erkundigt,diese Programm ist in Deutschland von VW nicht freigegeben.

    Also doch für EUR. 2.000,- von ABT nachrüsten.

    Gruß,Stefan

  • Zitat von Carrera

    So,ich habe mich gerade bei meinen "Spezialisten" erkundigt,diese Programm ist in Deutschland von VW nicht freigegeben.

    Also doch für EUR. 2.000,- von ABT nachrüsten.

    Gruß,Stefan

    :D , ja klar, von VW ist das natürlich nicht offiziell freigegeben, nicht in Deutschland und auch nicht irgendwo anders. Dennoch ist das Programm frei und legal erhältlich und mit dem (ebenfalls frei erhältlichen Interface) sind diese Änderungen möglich.

    Gruß,

    Frank

  • Es gibt auch die Möglichkeit über H&R das ganze für 1.600 EURO einbauen zu lassen!
    Das ist ein kleines Kästchen mit ein paar raushängenden Drähten, es geht dann um bis zu 40 mm runter!
    Wenn man gut handelt krigste das ganze auch für 1.300 EURO, in EBAY war einer für 1.200, aber es muss ja auch verbaut werden!
    Habe aber gehört dass demnächst ein bekannter Felgenhersteller das ganze für 700 EURO anbieten will, auch bis zu 40 mm !!! Soll so im August - September auf den Markt kommen.
    Ich habe meinen beim :) umcodieren lassen, dann sind es 30 mm und dass reicht auch!
    Hat mich fast NIX gekostet, aber die haben demnächst einen Grillabend und dann habe ich ein paar Kisten Bier vorbeigebracht und dafür gab es :Applause:

  • Zitat von agroetsch

    Hallo,

    ich würde davon die Finger lassen, habe woanders schon in diesem Zusammenhang von einer geplatzten Luftfeder gehört. Vielleicht Zufall, vielleicht auch nicht. Für VW beim Bezahlen der Folgeschäden sicher kein Zufall.


    Hallo Armin!

    Echt? Erzähl mal...

    Klinkt interessant, meiner ist seit 65tkm tiefer und alles ist iO.

    MFG
    Roland

  • Zitat von agroetsch

    Hallo,

    ich würde davon die Finger lassen, habe woanders schon in diesem Zusammenhang von einer geplatzten Luftfeder gehört. Vielleicht Zufall, vielleicht auch nicht. Für VW beim Bezahlen der Folgeschäden sicher kein Zufall.




    ........was man nicht alles so hört?
    Ich kenne übrigends auch Einen, der Einen kennt, der etwas gehört hat!

    Selbst habe ich seit 32.000 km Rollo XXL und keine Probleme!

    "Klopf auf Holz Smilie" tock tock tock

    Gruß

  • Das ist die gleiche Thematik wie beim Tunen.

    Es steht jedem frei, an seinem Auto, im Rahmen der bestehenden Gesetze, Änderungen vorzunehmen. Ob man den Motor tunt oder das Luftfahrwerk elektronisch tiefer legt ist allein jedem seine Entscheidung. Dabei ist es gleichgültig, ob eine Software zugelassen ist (von wem eigentlich?) oder nicht.
    Ich kaufe beim Fahrzeug keine Lizenz, das Auto gehört einem (Barzahler :D ) als Besitz.

    Es muss dann aber auch jedem bewusst sein, wenn er sich nicht an die mit dem Kaufvertrag abgeschlossenen Gewährleistungs-/Garantiebedingungen hält, dass es im Schadensfall bei der Regulierung zu Problemen kommen kann.

    Wer dies bei seinem :D geregelt hat oder damit locker und gut umgehen kann, der kann seinen Dicken hoch und tief legen oder auch schnell und langsam machen.

    LG
    james

  • Ich frage mich immer, wieso die Leute dann die Änderungen zurückbauen bzw. zurückflaschen wenn sie dann die Garantie in Anspruch nehmen müssen, wenn es doch nicht daran liegen kann :D ...

    Aber lassen wir das Thema.. Vielleicht erfahren wir bei Gelegenheit mal wem die Luftferung geplatz ist, oder bleibt das aus einem gewissen Grund im Dunkeln?


    Viele Grüße
    Eric

  • Zitat von agroetsch

    Hallo,

    ich würde davon die Finger lassen, habe woanders schon in diesem Zusammenhang von einer geplatzten Luftfeder gehört. Vielleicht Zufall, vielleicht auch nicht. Für VW beim Bezahlen der Folgeschäden sicher kein Zufall.


    also, der Alu-Topf kann definitiv deswegen nicht platzen, da muss ein Materialfehler vorliegen...

    das geht einfach nicht (ist eben nur ein Alu-Topf, ähnlich wie auf dem Herd... !! )

  • Zitat von rollo68

    Hallo Armin!

    Echt? Erzähl mal...

    Klinkt interessant, meiner ist seit 65tkm tiefer und alles ist iO.

    MFG
    Roland


    Hallo Roland,

    seltsam, wo du das doch angeblich gewesen bist :cool: Habe absichtlich keine Namen genannt um niemandem auf den Schlips zu treten.

    Dann ist ja gut, vergesst das Ganze. Habe es in einem anderen Forum gelesen :o

    Sieht man mal wieder was manche Infos wert sind :wand:

  • Zitat von dreyer-bande

    ........was man nicht alles so hört?
    Ich kenne übrigends auch Einen, der Einen kennt, der etwas gehört hat!


    Hallo Hannes,

    ich lasse mich hier nicht gerne als "Dummschwätzer" darstellen.

    Alle Beteiligten dieses "Vorfalles", also sowohl Veranstalter als auch Betroffener, sind/waren mir persönlich bekannt.

    Wenn ich also so was erfahre, dann gehe ich davon aus dass es auch stimmt, auch wenn jetzt (warum auch immer) dementiert wird.




  • Hallo Armin,
    Dich als "Dummschwätzer" darzustellen war nicht meine Absicht.

    Du hast jedoch hier den "Rat" gegeben davon die Finger zu lassen, da VW im Falle von Garantieansprüchen die Leistung verweigern würde.

    Woher nun, hast Du diese Information?

    Auch vom Lesen in einem "anderen" Forum?

    Es erscheint mir mittlerweile normal jegliche Fahrzeugveränderung als Tuningmaßnahme darzustellen und dann zu unterstellen, dass VW im Schadensfalle von einer Leistungpflicht befreit ist.

    Diese Aussage ist generell schlichtweg falsch. Einzig die Beweislage im Schadensfall gestaltet sich anders.

    Dies gilt im übrigen für alle Veränderungen am Fahrzeug.
    Seien es nun größere Felgen oder der Anbau von anderen Endrohren am Auspuff.
    Selbst die Verwendung von werksseitig nicht freigegebenen MT oder AT-Reifen ist solch eine Veränderung.
    Also Zusatzeinrichtungen, die nicht von vorn herein in der ABE für das Fahrzeug erfasst sind und eine gesonderte ABE oder TÜV erfordern.

    In dem von Dir erwähnten Fall habe ich die Information, dass VW die Kosten für die Reparatur sowie alle weiteren Kosten vollständig übernommen hat, obwohl die Garantiezeit sogar abgelaufen war.

    Dies weiß ich nun allerdings auch nur vom "Hörensagen".

    Gruß

  • Zitat von dreyer-bande

    Hallo Armin,
    Dich als "Dummschwätzer" darzustellen war nicht meine Absicht.

    Du hast jedoch hier den "Rat" gegeben davon die Finger zu lassen, da VW im Falle von Garantieansprüchen die Leistung verweigern würde.

    Woher nun, hast Du diese Information?[...]


    Hallo Hannes,

    dass VW in diesem unserem Falle alle Leistungen übernommen hat ist wunderbar. Es überrascht mich zwar, aber um so besser.

    Ich habe ja nicht geschrieben dass es diese Leistung nicht geben würde. Ich konnte es mir halt nicht vorstellen, aber so ist das Leben. Ich lasse mich halt auch gerne positiv überraschen!!!

  • Zitat von dreyer-bande


    Es erscheint mir mittlerweile normal jegliche Fahrzeugveränderung als Tuningmaßnahme darzustellen und dann zu unterstellen, dass VW im Schadensfalle von einer Leistungpflicht befreit ist.

    Diese Aussage ist generell schlichtweg falsch. Einzig die Beweislage im Schadensfall gestaltet sich anders.

    Gruß



    andersrum wird ein Schuh daraus - diese Aussage ist generell schlichtweg richtig.
    Verändere ich etwas am Fahrzeug und diese Veränderung ist von VW nicht freigegeben dann hafte ich bzw. der Lieferant der Veränderung. VW ist in diesem Moment rechtlich nicht mehr verantwortlich, kann es auch objektiv nicht mehr sein.
    Baue ich nicht von VW freigegebene Felgen an und diese reissen muss VW nicht zahlen.
    Verwende ich andere Auspuffblenden als die des Herstellers und diese beispielsweise lösen sich während der Fahrt und lösen einen Schaden aus muss VW nicht zahlen.
    Verändere ich einen Parameter in der Software von VW welcher nicht freigegeben ist und es entsteht hierdurch ein Schaden, muss VW nicht zahlen.
    Gängige deutsche Rechtsprechung....

    Zahlt VW doch, seid froh daß ein Unternehmen Kulanz in einem Moment gezeigt hat wo diese nicht zu fordern war.