DAS wird Euch sicherlich interessieren:
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Hallo,
das Urteil ist bekann!
Was sagt der Bundesfinanzhof dazu?
Gruß
Das wäre ja mal was ....
der V6TDI ist mit 2347-2530 Leergewicht im Prospekt. Nach meiner Rechnung und der Handelsblattformel dürfte die Sache ab 2400 kg kippen. Was steht denn als Leergewicht in Euren Zulassungen?
Ich bin ja leider noch touareglos ... wundert mich aber, dass hierzu noch nichts weiter kommentiert wurde. Interessant ist das Thema doch allemal. Zumal wir doch dem EU-Wahn so fürchterlich verfallen sind
Bis demnächst beim Finanzamt ...
Micha
Zitat von bionxAlles anzeigenDas wäre ja mal was ....
der V6TDI ist mit 2347-2530 Leergewicht im Prospekt. Nach meiner Rechnung und der Handelsblattformel dürfte die Sache ab 2400 kg kippen. Was steht denn als Leergewicht in Euren Zulassungen?
Ich bin ja leider noch touareglos ... wundert mich aber, dass hierzu noch nichts weiter kommentiert wurde. Interessant ist das Thema doch allemal. Zumal wir doch dem EU-Wahn so fürchterlich verfallen sind
Bis demnächst beim Finanzamt ...
Micha
Hallo Micha,
hier nicht, wirf mal die Suchfunktion an, dann werden Dir die Augen aufgehen.
Gruß
Mein Wirtschaftsprüfer hat mal einen entsprechenden Antrag an das Finanzamt formuliert:
Finanzamt ........
04.07.2006
Antrag auf Neufestsetzung der Kfz-Steuer für VW Touareg
Kennzeichen:
Steuernummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Neufestsetzung der Kfz-Steuer für das o.g. Fahrzeug mit Wirkung
vom 04.10.2005 unter Berufung auf die EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht.
Danach ist ein schwerer Geländewagen nicht als Pkw sondern als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr.2 KraftStG einzustufen und die Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.
Die Aufhebung des § 23 Abs.6a StVZO führt aufgrund der nunmehr fehlenden nationalen Regelung im Straßenverkehrsrecht zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG.
Aufgrund der darin enthaltenen verkehrsrechtlichen Klassifizierung ist der in rede stehende Geländewagen nicht nach Hubraum und Emission sondern nach Gewicht zu besteuern (Entscheidung des Finanzgerichtes Baden –Württemberg).
Mit freundlichen Grüßen
Good Luck!
Chris
hi,
das Honorar welches Du Deinem Wirtschaftsprüfer dafür bezahlst, wäre besser
angelegt, wenn du mit Deiner Frau mal lecker zum Essen gegangen wärst.:trinken
Der Vorgang ist vergebene Liebesmühe, hätte Dein Steuerfachmann wissen müssen.
War ne gute Beratung ( für den Wirtschaftsprüfer )
Gruß Sel4s
Zitat von sel4sAlles anzeigenhi,
das Honorar welches Du Deinem Wirtschaftsprüfer dafür bezahlst, wäre besser
angelegt, wenn du mit Deiner Frau mal lecker zum Essen gegangen wärst.:trinken
Der Vorgang ist vergebene Liebesmühe, hätte Dein Steuerfachmann wissen müssen.
War ne gute Beratung ( für den Wirtschaftsprüfer )
Gruß Sel4s
Warten wir's ab!
Mit meiner Frau gehe ich häufig zum Dinner. Mir hängen allerdings bald Kaviar, Champagner, Hummer und Gänsestopfleber zu den Ohren raus. Da trage ich dann mein Geld lieber zum Wirtschaftsprüfer.
Also Gänsestopfleber wäre mir zu fett. Dann schon lieber eine richtige Haifischflossensuppe.