Zitat von KamicolloTach auch,
kann mir jemand sagen, warum es unbedingt "mind. 3x fehlgeschlagene Nachbesserungen + Fehler" zur Wandlung kommt und nicht vorher?
Die gesetzl. Bestimmung ist doch 2 versuche zur Nachbesserung und danach Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder Preisminderung.
Oder täusche ich mich jetzt???
Ja, das stimmt schon, aber der hier einschlägige § 440 BGB S.2 sagt eben auch "wenn sich nicht insbesondere aus der ARt der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt". Daher kann unter beidseitiger Interessenabwägung dem Verkäufer - etwa bei einem sehr schwer behebbaren Mangel - auch ein dritter Versuch zuzugestehen sein.
D.h. dass Du i.d.R. nicht schon nach dem 2. gescheiterten Versuch zwangsläufig auf der "sicheren Seite" bist, Dir also ein Rücktrittsrecht zusteht.
Beste Grüße
Olaf