Neuwagenanschlusgarantie

  • Hallo...

    war heute beim :) um nachzufragen, was eigentlich aus meiner Neuwagenanschlusgarantie, die er im Kaufvertrag beim kauf meines 04/04 gebauten R5 TDI am 02.02.06 schriftlich festgehalten hat, pasiert sei. Der kauf war vor über 6 Wochen.
    Da sagt mir die Sekreterin , das er sich vertan hätte und weil ich nicht der erstbesitzer sei geht das nicht so mit der Garantie.
    Hmmmm...was haltet ihr davon?? Die Neuwagenanschlusgarantie war ein wichtiges Kaufkriterium für mich. Kann ich bei nicht einhaltung des Kaufvertrages jetzt nach 6 Wochen vom Kaufvertrag zurücktretten??

    Bitte um tipps und fachkundige ratschläge.
    MfG
    Stelios

  • wir haben eine Neuwagenanschlussgarantie abgeschlossen. Wir sind Erstbesitzer des Fahrzeugs. Der T hing an der Datenleitung nach WOB. Danach kam die Zusage, dass eine Garantie abgeschlossen werden kann. Von der Unterschrift bis zur Police hat es fast 2,5 Monate gedauert.
    Gruß Andreas

  • Hi..

    ich verstehe nicht warum die Neuwagenanschlusgarantie nur dann erteilt wird, wenn man erstbesitzer ist. Was ist da anders oder gefährlicher für die Versicherung wenn ich der Zweite Besitzer bin??
    Das macht doch keinen Sinn??? Oder?? Ich hätte es verstanden wenn mit dem Auto etwas nicht stimmen würde und die Versicherung hohe kosten auf sich zukommen sehen würde. Aber nein zu sagen nur weil mann zweiter besitzer ist :wand: .
    Oder verheimlicht mir mein :) da etwas??? Das wird doch nicht etwa ein UNFREUNDLICHER sein??


    Gruß
    Stelios.

  • Zitat von Stelios

    Hi..

    ich verstehe nicht warum die Neuwagenanschlusgarantie nur dann erteilt wird, wenn man erstbesitzer ist. Was ist da anders oder gefährlicher für die Versicherung wenn ich der Zweite Besitzer bin??
    Das macht doch keinen Sinn???

    Normalerweise bekommst du als Käufer beim Händler eine "Gebrauchtwagen-Garantie" vom Händler, evtl. hat er sich die eingespart wg. der noch laufenden Werksgarantie.

  • Also mir hat mein Freundlicher eine Garantie angeboten, die sogar nach Ablauf der Werksgarantie abgeschlossen werden kann. Ist auch auf der VW seite zu finden.

    Lese mal hier



    Gruß

    Thomas

    P.S. Bin auch Zweitbesitzer. macht aber wohl nichts aus.

  • Zitat von tthom

    Also mir hat mein Freundlicher eine Garantie angeboten, die sogar nach Ablauf der Werksgarantie abgeschlossen werden kann. Ist auch auf der VW seite zu finden.
    Lese mal hier



    genau die habe ich abgeschlossen. Mir wurde erklärt, dass der Antrag innerhalb der ersten 2 Jahre gestellt werden muss. Ich habe das 8 Tage vor Ablauf der Werksgarantie gemacht.
    Gruß Andreas

  • Zitat von Kalli

    genau die habe ich abgeschlossen. Mir wurde erklärt, dass der Antrag innerhalb der ersten 2 Jahre gestellt werden muss. Ich habe das 8 Tage vor Ablauf der Werksgarantie gemacht.
    Gruß Andreas


    Hallo Andreas,
    das wurde hier schon oft so geschrieben. Mein Freundlicher hat es mir aber jetzt so angeboten, und im unteren Absatz der Homepage steht doch auch:

    Übrigens, auch wenn sie einen VW fahren, der älter ist als 24 Monate.......
    ....bis 6 Jahre und 100 000 km..... usw


    Gruß Thomas

  • Ich kenne die Unterschiede der beiden Garantieversicherungen nicht, aber die 100.000 km krieg ich nie voll. Sonst hätte ich auch nicht den V8. Bis 50.000 km zahlt die Versicherung sogar alles. Wenn ich die drauf hab ist der Dicke sowieso abgeschrieben und geht weg. Der Preis dieser Garantieverlängerungen ist aber auch der Hammer zum Vergleich anderer Hersteller! Sehr vertrauensvoll.

    Ich finde es echt traurig wie VW in Sachen Garantie-Verlängerung mit seinen Kunden umgeht.
    Als ich meinen gekauft hab, gab es noch gar keine Anschluß-Garantie. Normal hätte man den Schlüssel auf den Tisch legen und gehen sollen. (Aber Mann ist halt auch ein wenig Kind)
    Das Autohaus (ein großes in Königstein i.Taunus) versprach mir dann eine Gabrauchtwagengarantie. Als ich neulich die Fehlermeldung Fahrwerk hatte bekam ich direkt als Antwort:
    Da müssen Sie uns erst mal Beweisen, daß dieser Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt vorgelegen hat. Und das dürfte Ihnen schwer fallen.
    Die haben wohl richtig Angst davor, daß ich denen wieder Geld bringe?
    Da die Abwicklung im VW Haus hier in der Nähe auch mit vielen blöden Aussagen und Antworten verbunden war, steht für mich fest, daß mein nächstes Auto auf keinen Fall aus dem Volkswagen-Konzern kommen wird. Solange andere Autohäuser noch Service bieten und noch einen Funken an Vertrauen in Ihre Produkte haben möchte ich mein Geld nicht zu denen bringen.
    So das mußte jetzt mal gesagt (geschrieben) werden.

    Gruß
    Thomas

  • Hallo....

    also mein streit mit meinem un:) zweks Neuwagenanschlussgarantie geht weiter. Er wollte mir heute ein Car Garantie für gebrauchtwagen unterschreiben lasen, was ich natürlich nicht gemacht habe. Wie sieht es eigentlich Rechtlich aus?? Kann ich meinen Kaufvertrag wandeln, weil er mir nicht die zweijährige Neuwagenanschlussgarantie besorgen kann die er im Kaufvertrag mit reingenomen hat?? Ich denke ich werde meinen Anwalt das ganze klären lassen. Oder was meint ihr dazu. Ich denke die 150Euro selbstbeteiligung für die Rechtschutzversicherung sind es wert.

    Gruß Stelios

  • Hallo Zusammen,


    also bevor einer eine Anschlußgarantie, oder wie diese bei VW heißt "Life Time Garantie" abschließt, seht doch besser mal in die AGB´s der Versicherung. Durch die vielen Ausschlüsse ist fast gar nichts im Schadensfall versichert !!!!
    Reine Geldverschwendung !!:klopf:

    Lest mal hier die Versicherungsbedingungen : unter Ausschlüsse

    https://www.touareg-freunde.de/forum/showthread.php?t=4579

    Viele Grüße

  • Hallo Freunde des Dicken,

    mein Dicker kommt Ende Mai. Fahre bisher einen Audi mit "CarLife-Plus" Garantie. Sie entspricht der VW-Garantie. Ergebnis: In vier Jahren zweimal Tausch des Steuergeräts (Kosten jeweils rund 1000 Euro) sowie eines Druckbehälters (ca. 700 Euro). Die Kosten wurden weitgehend von der Garantie übernommen. Für mich hat sich die Garantie also gerechnet und ich werde sie deshalb bei meinem Dicken wohl auch wieder abschließen.

    VG
    frapip

  • Hallo,

    nicht vergessen, VW ändert die Versicherungsbedingungen häufiger, so habe ich im September 2005 noch eine Garantie bekommen, die weitestgehend einer Neuwagengarantie entspricht. 3 Wochen später wars das dann und es wurde geändert... den Post müsste ich mal suchen, wr sehr interessant.

    Grüsse


    Christian