steuerbescheid

  • Hallo,

    heute kam der Steuerbescheid für meinen Neuen.

    463,00€, vorher 172,00 €

    Ohhhh :zorn: Schreck

    Ich fahre jetzt nen PKW vorher LKW :stern:

    Gruß Sel4s

    V6TDI mit allem was man so braucht. ( also alles )

    Seit Feb. 2006 und alles bestens.
    Den ersten aus 2005 durfte ich zurückgeben.


  • Hallo,
    wie wäre es mit Einspruch und Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis Köln Recht gesprochen hat?

    Gruß

  • Zitat


    463,00€, vorher 172,00 €

    Ohhhh :zorn: Schreck

    So ganz kann ich den Schreck aber nicht verstehen ........... dass ein V6TDI soviel Steuer kostet ist kein Geheimnis mehr.

    Ich werde auch keinen Einspruch einlegen, nur weil eine Steuerungerechtigkeit beseitigt wurde.

    Bei "Schiffsfonds", "Bauherrenmodellen" und allem möglichen Anderen fordern wir immer die Abschaffung von Steuerungerechtigkeiten ..........

    ........aber vielleicht nur, wenn es uns nicht selbst betrifft

  • Zitat von jamesbond

    So ganz kann ich den Schreck aber nicht verstehen ........... dass ein V6TDI soviel Steuer kostet ist kein Geheimnis mehr.

    Ich werde auch keinen Einspruch einlegen, nur weil eine Steuerungerechtigkeit beseitigt wurde.

    Bei "Schiffsfonds", "Bauherrenmodellen" und allem möglichen Anderen fordern wir immer die Abschaffung von Steuerungerechtigkeiten ..........

    ........aber vielleicht nur, wenn es uns nicht selbst betrifft

    Na ja, die Änderung der Besteuerung widerspricht EU-Recht. Also ist -genau genommen- keine Steuerungerechtigkeit beseitigt worden, sondern gegen höher stehendes Recht verstoßen worden.

    Im Übrigen waren Schiffsfonds und Bauherrenmodelle immer gesetzlich legitimiert und entsprachen in der Vergangenheit dem Wunsch des Gesetzgebers.

    Gerecht oder ungerecht, dass ist hier die Frage. Da werden wir seehhrr lange drüber diskutieren können, ohne auch nur annähernd ein vernünftiges Ergebnis zu erhalten.

    MfG
    Alex

    PS: Mir ist klar, dass der T-Reg in der V6 TDI-Version 463 Euro an Steuern kostet. Die werde ich auch bezahlen. Trotzdem werde ich mal Einspruch einlegen. Ich habe das Gefühl, dass die Änderung der alten Bundesregierung nicht eine Ungerechtigkeit ausräumen sollte, sondern nur im Rahmen der häufigen "Neid-Debatten" für Ruhe sorgen sollte.

  • Zitat von Thanandon

    Just for Info: Ein A6 Avant 3.0 TT, DPF zahlt genauso viel.

    :sonne:

    Genau das meinte ich .......... der Sinn der damaligen Regelung (kombinationsfahrzeug für Gewerbetreibende) wurde von den Autoherstellern auch für die SUV-Klasse "ausgenutzt"

    Natürlich würde ich auch nicht freiwillig mehr überweisen .......... aber ich kann mit der Änderung leben

  • Rechtsprechung aus Köln

    Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichtes Köln (Az. 6 V 3715/05) dürfen Geländewagen nicht als Pkw und somit nach Hubraum besteuert werden.
    Sie sind als Mehrzweckfahrzeuge anzusehen. Damit gilt die Gewichtsbesteuerung.
    Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug über nicht mehr als sechs Sitzplätze verfügt und außerdem die Voraussetzung „P-(M+Nx68)>Nx68" erfüllt.
    Dabei bedeuten P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg, M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg und N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
    Das Finanzgericht begründet seine Entscheidung damit, dass verkehrsrechtliche Vorschriften im nationalen RechL wie im EU-Gemeinschaftsrecht verankert sein können.
    Nach dem Wegfall der nationalen Vorschrift, § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsverordnung, muss auf Bestimmungen des gemeinschaftlichen Verkehrsrecht zurückgegriffen werden.


    Gruß

    Frank

    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
    Walter Röhrl (*1947)

  • die Frage nach der Steuergerechtigkeit ist so eine Sache....

    was ist schon gerecht oder ungerecht ?

    Ungerecht finde ich zumindest, dass der V6TDI nach EURO3 besteuert wird, obwohl er EURO4 erfüllt !
    Ungerecht finde ich ebenfalls, dass der Diesel so extrem viel mehr Steuern kostet als der Benziner ! Klar, die Mineralölsteuer ist auch niedriger, aber was würde wohl passieren, wenn Deutschland als einzigstes EU Land die gleich hoch wie bei Benzin veranlagen würde.
    Es würden noch mehr Leute ins benachbarte (billigere) Ausland pendeln, es würden wieder mehr Benziner verkauft werden (Verbrauchsnachteil relativiert sich dann im Vergleich zu den besseren Anschaffungskosten).

    Da ich die ganze KFZ Steuer und Mineralölsteuer nur für ein Politikum halte bzw. für einen Weg, Geld in die Staatskasse zu pumpen, habe ich einfach meine Rechte wahrgenommen und Widerspruch (gegen beide Bescheide, für den R5 + für den V6TDI) eingelegt.
    Wenn die obigen Steuersystem endlich mal gerecht würde und nicht immer in Strafsteuern für bestimmte Gruppen (Mineralölsteuer -> Benziner, KFZ-Steuer -> Diesel) ausarten, dann zahle ich gerne.
    Am sinnvollsten wäre allerdings eine gerechte Verteilung der Lasten des Verkehrs, z.B. über eine Strassenmaut nach Fahrleistung bzw. komplettes Umlegen der KFZ Steuer auf die Mineralölsteuer oder beides in Kombination.

  • Wenn die eingenommenen Steuern ,ach dort ankommen würden wo sie eigentlich hin sollten wäre das kein Thema.
    Die LKW-Maut stopft Rentenlöcher mit der KFZ-Steuer werden die Diäten bezahlt ,was soll das ????